Elementarschadenversicherung
Die Deckung von Elementarschäden, soweit sie über Blitzschlag, Sturm und Hagel hinausgehen, sah die Deutsche Versicherungswirtschaft in der Vergangenheit als
unkalkulierbar an. Sie bot deshalb dafür keinen Versicherungsschutz.
Eine Ausnahme bestand für Baden-Württemberg, dort war von 1960 bis 1994 eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich
vorgeschrieben. Erst 1991 hat das damalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) diesen Rechtsstandpunkt aufgegeben und die Besonderen
Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Gebäude-, Hausrat-, Geschäfts- und Industrieversicherung zur planmäßigen Verwendung
genehmigt.
Elementargefahren lassen sich heute über eine ganze Reihe von Bedingungen absichern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
in Berlin haben inzwischen mehr als 2,3 Millionen Haushalte ihre Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt. Zu den insgesamt 18
Millionen Wohngebäudeversicherungen sind 550.000 Zusatzversicherungen gegen Elementarschäden abgeschlossen worden. Wenn auch der dafür geforderte Beitrag von
Versicherer zu Versicherer schwankt, so ist doch davon auszugehen, dass für ein normales Gefahrengebiet 0,20 bis 0,40 EUR je 1.000 EUR Versicherungssumme
berechnet werden.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
Themenübersicht und Auswahlmenü zur Elementarschadenversicherung
- Ab wann ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll
- Abweichende Begriffsbestimmung nach FEVB
- Allgefahrendeckung konkurenzloses Produkt bei der Absicherung von Elementarschäden
- Ausschluß von Schäden
- Auswahl der Risikodeckung
- Beachtung der Sicherheitsvorschriften
- Bedarfsfindung bei Unternehmen
- Deckung von Elementarrisiken in der britischen Sachversicherung
- Deckung von Elementarrisiken in der US amerikanischen Sachversicherung
- Definition der versicherten Elementarereignisse
- Einwirkung der Elementarereignisse
- Elementarschadendeckung über Klauseln
- Elementarschadenversicherung im Überblick
- Elementarschadenversicherung in allgemeinen Versicherungsbedingungen integriert
- Elementarschadenversicherung über Sonder- und Zusatzbedingungen
- Erdbeben
- Erdsenkung - Erdfall - Erdrutsch - Bergsturz
- Erdrutsch - Bergsturz
- Erdsenkung - Erdfall
- Gewerbliche Risiken
- Hausrat und Wohngebäude
- Hochwasser
- Hochwasser nach FEVB
- Industrielle Risiken
- Internationale Deckungsmöglichkeiten der Elementarschadenversicherung
- Möglichkeiten der Risikovorsorge
- Naturkatastrophen verursachen immer größere Schäden
- Optimierung von Maßnahmen zur Schadensverhütung und Schadensminderungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlagen und Technik der Elementarschadenversicherung
- Risikoerfassung und Bewertung
- Schneedruck und Lawinen
- Schneedruck
- Lawinen
- Selbstbehalt und Höchstentschädigung
- Überflutung des Grund und Bodens
- Überschwemmung
- Überschwemmung durch oberirdische Gewässer
- Überschwemmung durch Witterungsniederschläge
- Überschwemmung nach FEVB
- Versicherbare Schäden
- Versicherbarkeit von Überschwemmungen und anderer Elementarschäden in ausgewählten Ländern
- Belgien
- Frankreich
- Großbritanien
- Niederlande
- Spanien
- USA
- Versicherte Gefahren
- Versicherungsschutz und Risikosituation
- Vorteile durch Übersichtlichkeit und Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
- Vulkanausbruch