Elementarschadenversicherung - Optimierung von Maßnahmen zur Schadensverhütung und Schadensminderung
Große Betriebe haben es leichter, Schadenverhütung zu betreiben, weil in der Regel ein Kreis von Spezialisten damit betraut ist, für alle Projekte oder
Anlagen Gefahren zu analysieren sowie Sicherheitskonzepte zu erstellen. Aus der Vorgehensweise lassen sich jedoch oft auch für den eigenen Betrieb Maßnahmen
zur Schadenverhütung und Schadenminderung ableiten, auch wenn sie nicht 1:1 umsetzbar sind.
Die Sicherheitsmaßnahmen sind in der chemischen Industrie besonders ausgeprägt. Abhängig von Art, Eigenschaften und Menge der jeweils zu handhabenden Stoffe
wird über die Art des Prozesses und über die Sicherheitsmaßnahmen entschieden. So beginnt der Schutz von Gebäuden und Anlagen gegen extreme
Witterungseinflüsse sowie Erdbeben schon während der Bauplanung. Dazu können ausgewertet werden
Gutachten über klimatische Besonderheiten des Landes,
Gutachten über den Grad der Erdbebengefährdung,
Gutachten über Gefährdung durch Hochwasser/Überschwemmungen,
Gutachten über Stürme.
Auch die Versicherer verfügen über sehr gutes Beurteilungsmaterial (z.B. Weltkarte über Sturmgefahren der Münchener Rück).
Bauliche Maßnahmen
Bezogen auf einzelne Elementargefahren sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu nennen:
Stürme
Bauwerke werden durch verstärkte Stahlkreuze, sogenannte Verbände stabilisiert,
Freianlagen werden durch aerodynamische Maßnahmen (z.B. Schwingungsdämpfer, Schraubenwendel an langen Kolonnen) geschützt, um winderregte Schwingungen zu vermeiden (Schutz vor Bruchschäden),
Windabweiser an Schornsteinen,
Alarmpläne bei Unwetterwarnungen.
Hochwasser/Überschwemmungen
Aufschüttung über die Hochwassergrenzmarken in gefährdeten Gebieten,
Eindeichungen,
Besondere Betriebsanweisungen zum Schutz der Anlagen.
Erdbeben
Stahl- und Betonbauten
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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