Elementarschadenversicherung - Überschwemmung durch Witterungsniederschläge
Dass es sich bei dieser weiteren Art des Überflutungswassers um aus der Atmosphäre ausgeschiedenes Wasser handeln muss, ist durch das Wort Witterung
ausgedrückt. Von Menschenhand ausgelöste Niederschläge durch Verwendung von Leitungswasser oder sonstigem angesammelten Wasser (z.B. über Berieselungsanlagen)
fallen somit nicht darunter. Im Fall, dass Regenwolken angeschossen werden, um Regen gezielt auszulösen, wird dadurch jedoch dem Regen nicht der Charakter
des Witterungsniederschlages genommen.
Witterungsniederschläge stellen sich aber nicht nur wie der Regen in flüssigem, sondern auch in festem Aggregatzustand dar, so z.B. in Form von Schnee,
Graupeln und Hagel. Wenn sie in diesem festen Aggregatzustand den Grund und Boden überdecken, und sei es noch so hoch, ist allerdings der Tatbestand der
Überflutung nicht gegeben. Nur wenn fester Niederschlag in flüssigen Aggregatzustand übergeht, kann eine Überflutung im Sinne der Bedingungen gegeben sein.
Beispiel
Niedergeschlagene Schneemassen verfestigen sich zu einer dicken Eisschicht, die bei Tauwetter zunächst nur in der oberen Schicht schmilzt. Das
Schmelzwasser kann wegen der noch verbliebenen Eisschicht nicht im Erdreich versickern. Hat es nun eine andere Abflussmöglichkeit, kann je nach Umfang des
Schmelzwassers eine Überflutung eintreten.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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