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Elementarschadenversicherung - Hochwasser nach FEVB

Elementarschadenversicherung - Hochwasser nach FEVB

Hier bieten wir Ihnen allgemeine Informationen über Elementarschadenversicherung - Hochwasser nach FEVB.

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Elementarschadenversicherung - Hochwasser nach FEVB

In den FEVB ist Hochwasser wie folgt definiert:
Hochwasser ist eine die normale Höhe übersteigende Wasserführung eines fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässers infolge von Niederschlägen, Schneeschmelze oder Sturm.
Grüner Pfeil nach rechts Hochwasser als Überschwemmung
Was hier beschrieben wird, ist nichts anderes als der Tatbestand einer Überschwemmung, wie er unter 6.1 erläutert wurde. Im Rahmen der versicherten Gefahr Überschwemmung sind auch durch Hochwasser verursachte Schäden versichert, wenn dadurch das Versicherungsgrundstück betroffen wird.
Grüner Pfeil nach rechts Ursache und Herkunft des Wassers
Die Bestimmung ist aber insoweit konstitutiv, als sie Ursache und Herkunft des zu einer versicherten Überschwemmung führenden Hochwassers definiert und damit den Begriff Überschwemmung materiell ausgestaltet. Als Ursache für ein Hochwasser sind Niederschläge, Schneeschmelze und Sturm genannt und als Gewässer fließende oder stehende oberirdische Gewässer. Hieraus muss das Wasser ausgetreten sein; auf welche Weise ist nicht gesagt und deshalb unerheblich. Mit Wasserführung kann nur das durch Ufer begrenzte Bett des Gewässers gemeint sein, wenngleich man bei stehenden Gewässern im eigentlichen Sinn nicht von Wasserführung sprechen kann.
Grüner Pfeil nach rechts Hochwasser als eigenständige versicherte Gefahr
Wenn Hochwasser als eigenständige versicherte Gefahr gelten soll, wie dies wegen der Anordnung in den FEVB anzunehmen ist, braucht Hochwasser nicht durch erhebliche Wassermengen hervorgerufen zu sein, wenn im konkreten Fall eine die normale Höhe überschreitende Wasserführung nicht gleichbedeutend damit ist.
Grüner Pfeil nach rechts Sturm als Ursache schließt Sturmflut ein
Für Sturm als eine der versicherten Hochwasserursachen ist eine Mindeststurmstärke nicht vorgegeben, deshalb genügt Windstärke 8 nach der Beaufortskala. Im Übrigen ist mit Sturm auch eine Sturmflut als versichertes Ereignis erfasst.



Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung

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