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Elementarschadenversicherung - Rechtsgrundlagen und Technik

Elementarschadenversicherung - Rechtsgrundlagen und Technik

Hier bieten wir Ihnen allgemeine Informationen über Elementarschadenversicherung - Rechtsgrundlagen und Technik.

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Elementarschadenversicherung - Rechtsgrundlagen und Technik

Risikodeckung über Sonder- und Zusatzbedingungen
Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
Die nach den Sonderbedingungen, Zusatzbedingungen und Klauseln versicherbaren Elementarrisiken erweitern die versicherten Gefahren der betreffenden Versicherungsart, der sie zugeordnet sind, sodass ein einheitlicher Versicherungsvertrag zustande kommt. Insoweit unterscheidet sich diese Vertragsform nicht von derjenigen, bei der die Elementarereignisse als versicherte Gefahren fester Bestandteil der AVB sind.
Bei den ECB 99 besteht der wesentliche Unterschied zu den bisherigen ECB in der Selbstständigkeit des Bedingungswerkes. Die ECB 99 stellen nun keine Annex-Deckung zu den AFB dar. Deshalb mussten neben den bisherigen speziellen Bestimmungen der ECB 87 und der VdS-Klausel 9511 auch die üblichen allgemeinen Regelungen von Sachversicherungsbedingungen berücksichtigt werden.
Diese Vorgehensweise ist auch für die ECB 2008 und ECBUB 2008 beibehalten worden.
Wegfall der Genehmigungspflicht
Versicherungsbedingungen müssen seit Mitte 1994 nicht mehr von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Ausnahme: Pflichtversicherungen). Mit dem Wegfall der Genehmigungspflicht sind die AVB auch in ihrer Funktion als Gerüst und Gerippe des Rechts und der Produktgestaltung (R. Schmidt) in den freien Raum des Wettbewerbs gestellt. Dadurch ist die rechtliche Stabilisierungswirkung der bisherigen Rechtsprechung, aber auch der Kommentierung zu den AVB der einzelnen Versicherungszweige, in Frage gestellt.

Grüner Pfeil nach rechts Elementarschadendeckung über Klauseln
Grüner Pfeil nach rechts Elementarschadenversicherung über Sonder- und Zusatzbedingungen
Grüner Pfeil nach rechts Elementarschadenversicherung in allgemeinen Versicherungsbedingungen integriert
Grüner Pfeil nach rechts Allgefahrendeckung konkurenzloses Produkt bei der Absicherung von Elementarschäden



Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung

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