Elementarschadenversicherung - Großbritanien
Als Risikoträger kommen nur private Gesellschaften in Betracht. Seit 1961 verpflichten sich die Versicherer in Großbritannien, Überschwemmung und andere
Naturgefahren unter der Feuerpolice zu decken. Allerdings haben sich die britischen Versicherer nur zur automatischen Deckung von Naturgefahren verpflichtet
unter der Auflage, dass der Staat entsprechend in die Prävention investiert.
Versicherungsschutz
Einfache Risiken: Überschwemmungs- und Sturmrisiken sind meist in der Gebäude- und Hausratspolice enthalten. Umfangreiche Elementarschadendeckung ist
verfügbar. Es werden dem Risiko angepasste Prämien erhoben.
Industrielle Risiken: Absicherungsmöglichkeiten siehe Industrielle Risiken
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
Seite zurück