Elementarschadenversicherung - Frankreich
Das Gesetz über die Catastrophes Naturelles von 1982 bestimmt, das alle Güter, d.h. auch alle Landfahrzeuge, die gegen die Gefahren Feuer, andere Schäden bzw.
Betriebsausfall versichert sind, automatisch auch gegen die Auswirkungen der Naturgefahren (einschl. Sturm) versichert werden müssen. Damit ist automatisch
Versicherungsschutz mit den jeweils zugrunde liegenden Versicherungsverträgen verbunden.
Risikoträger sind ausnahmslos private Versicherungsgesellschaften, die weitgehend durch die staatliche Caisse Centrale de Réassurance (CCR) rückversichert sind.
Versicherungsschutz
Deckung ist für alle verfügbar und weit verbreitet. Neben dem Überschwemmungsrisiko ist durch Cat Nat auch das Erdbebenrisiko vollständig abgedeckt. Dafür wird
von den privaten Gesellschaften ein Prämienzuschlag für die gesetzlich vorgeschriebene Mitversicherung erhoben. Die Schadenregulierung erfolgt durch die
privaten Gesellschaften.
Für gewerbliche und industrielle Risiken ist auch hier eine Absicherung der Elementargefahren über eine All Risks-Deckung überlegenswert. In diesem Fall wird
auch dann entschädigt, wenn eine Cat Nat-Erklärung nicht erfolgt.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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