Elementarschadenversicherung - Industrielle Risiken
Für industrielle Risiken stand die Elementarschadendeckung grundsätzlich im Rahmen der Extended-Coverage-Versicherung (EC) zur Verfügung. Sie wurde gewährt im
Rahmen der erweiterten EC-Versicherung, ECB 99 oder Klausel 9511 zu den ECB 87 für die Sachversicherung und nach Klausel 9611 zu den ECBUB 87 in der
Betriebsunterbrechungsversicherung. Im Rahmen dieser Deckungen war auch die Versicherung von Einzelgefahren möglich.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 sind diese Bedingungen durch die
Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur industriellen Feuerversicherung (ECB 2008) und die
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung für Industrie- und Handelsbetriebe
(ECBUB 2008)
abgelöst worden. Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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