Elementarschadenversicherung - Versicherte Gefahren
Die unter den Ziff. 3.1 bis 3.4 aufgeführten Versicherungsbedingungen nennen als versicherte Gefahren z.T. unterschiedliche Elementarereignisse:
Nach BWE 2008
Überschwemmung, Rückstau
Erdbeben
Erdsenkung
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen
Vulkanausbruch
Nach ABIS
Überschwemmung des Versicherungsortes
Erdbeben
Vulkanausbruch
Erdsenkung, Erdrutsch
Schneedruck, Lawinen
Nach BFIMO
Überschwemmung des Versicherungsortes
witterungsbedingter Rückstau
Erdbeben
Erdsenkung
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen
Vulkanausbruch
Nach FEVB
Hochwasser
Überschwemmung
Schneedruck
Lawinen
Bergsturz
Erdrutsch
Erdfall
Erdbeben
Nach Klauseln 9511, 9611 und ECB 99
Überschwemmung des Versicherungsortes
Erdbeben
Erdsenkung oder Erdrutsch
Schneedruck oder Lawinen
Vulkanausbruch
Nach der Allgefahrendeckung (All Risks)
Gedeckt sind plötzliche und unvorhergesehene Sachschäden, soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Dazu gehören auch die Elementarschäden.
Nach ECB 2008 und ECBUB 2008
Überschwemmung, Rückstau
Erdbeben
Erdsenkung, Erdrutsch
Schneedruck, Lawinen
Vulkanausbruch
Überschwemmung
Hochwasser
Erdbeben
Erdsenkung - Erdfall - Erdrutsch - Bergsturz
Schneedruck - Lawinen
Vulkanausbruch
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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