Elementarschadenversicherung - Elementarversicherung im Überblick
Grundsätzlich sind in den Sachversicherungen Elementargefahren ausgeschlossen. Viele Versicherungsformen enthalten jedoch durch die Deckung unbenannter
Gefahren oder durch ausdrücklichen Einschluss einen mehr oder weniger umfassenden Versicherungsschutz gegen Elementargefahren. So in der Feuerversicherung
(Blitzschlag) und in der Leitungswasserversicherung (Frost). In der Industrieversicherung sind die Elementargefahren häufig durch die Allgefahrendeckung
abgedeckt. Die Sturm- und die Hagelversicherung sind als eigenständige Versicherungssparten ebenfalls der Elementarversicherung zuzuordnen. Auch in den
Technischen Versicherungen und Transportversicherungen sind Elementargefahren mitversichert. Aufgrund der erheblichen Nachfrage bieten die VU seit einigen
Jahren eine erweiterte Elementarschadendeckung für Hausrat, Wohngebäude und industrielle Risiken an. Ergänzt wird sie durch die
Elementarschaden-Mietverlust- und Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung. Für Baden-Württemberg war von 1960 bis Mitte 1994 eine eingeschränkte
Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Rund 80 Prozent der VN haben diese Deckung freiwillig fortgeführt.
Die bei der Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossenen Haushaltsversicherungen schlossen Schäden ein, die durch Hochwasser an Sachen innerhalb von
Gebäuden entstehen. Zur Feuer-Pflichtversicherung für Gebäude gab es eine freiwillige Ergänzung gegen weiter zufällig eintretende Elementarereignisse, die
Hochwasser und Überschwemmung einschlossen. Diese Verträge gingen 1990 auf die von der Treuhandanstalt errichtete Deutsche Versicherungs-AG über, die 1998 mit
der Allianz Versicherungs-AG verschmolzen wurde.
Hausrat und Wohngebäude
Gewerbliche Risiken
Industrielle Risiken
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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