Elementarschadenversicherung - Lawinen
In den Bergregionen geht jährlich eine große Anzahl von Lawinen zu Tal. Wenn von ihnen nur verhältnismäßig wenige Gebäude erfasst und beschädigt werden, so
deshalb, weil die besonders gefährdeten Stellen im Allgemeinen bekannt und nach Möglichkeit von Bebauung freigehalten sind oder Schutzeinrichtungen die
Gefährdung verringern. Bei unvorhersehbarem Verlauf einer Lawine oder bei einer besonders mächtigen Lawine kann diese auch dichtbesiedeltes Gebiet erfassen
und größere Schäden verursachen.
Von Lawinen mitgerissene Gesteinsmassen
Nach der Verkehrsauffassung sind Lawinen große von Berghängen stürzende Schnee- und Eismassen, die auch Gesteinsmassen mit sich reißen können. In diesem
Sinne sind auch die in den Versicherungsbedingungen enthaltenen Kurzdefinitionen zu interpretieren:
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
Die FEVB verstärken die Aussage des Ereignisablaufs, indem sie von gleitend oder stürzend niedergehenden Eis- oder Schneemassen sprechen.
Staublawinen mit orkanartigem Luftstrom
Eine besondere Lawinenart ist die sogenannte Staublawine. Sie entsteht durch feinkörnigen, trockenen Neuschnee auf kahlen Berghängen, von denen der Schnee
abgleitet und mit orkanartigem Luftstrom als stäubende Schneewolke zu Tal fährt. Die durch den Luftstrom verursachten Schäden sind von der Versicherung
ebenfalls erfasst. Solche orkanartigen Luftströme sind wohl nicht als wetterbedingte Luftbewegung im Sinne der Sturmversicherung anzusehen, sodass dadurch
hervorgerufene Schäden keinen Versicherungsfall für die Sturmversicherung darstellen.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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