Elementarschadenversicherung - Bedarfsfindung bei Unternehmen
Wenn wir über Elementarschäden sprechen, dann handelt es sich im Wesentlichen immer um Großschäden, ja sogar um Katastrophenschäden, die das Ergebnis eines
Unternehmens nachhaltig beeinflussen können. Damit wird auch gleichzeitig die Frage beantwortet, ob auf eine Versicherung derartiger Schadenereignisse
verzichtet werden kann. Natürlich ist auch zu berücksichtigen, dass die einzelnen Elementargefahren eine unterschiedliche Zerstörungskraft besitzen. So haben
in unseren Breiten Stürme zwar erhebliche Schäden angerichtet, blieben jedoch weit hinter den Zerstörungen zurück, die von Hochwasser und Überschwemmungen
angerichtet wurden.
Großunternehmen arbeiten grundsätzlich mit einer erheblichen Selbstbeteiligung. Kleinbetriebe bzw. mittelständische Unternehmen sollten bei der Festlegung der
Risikobeteiligung auch berücksichtigen, dass oft enorme Zeitabstände zwischen den auftretenden Naturereignissen liegen und deshalb eine aussagefähige Statistik
für die Festlegung des Selbstbehalts nicht zur Verfügung steht. Die Höhe des Selbstbehaltes sollte sich wie üblich an den finanziellen Möglichkeiten des
Unternehmens und an der Prämienersparnis orientieren.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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