Elementarschadenversicherung - Schneedruck
Der Ausdruck Schneedruck ist nicht sehr geläufig und als solcher in herkömmlichen Nachschlagewerken nicht zu finden. Umso mehr kommt der Definition in den
Versicherungsbedingungen Bedeutung zu; sie lautet (außer in den FEVB)
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen
und in den FEVB
Schneedruck ist die Belastung durch ruhende Schneemassen.
In ersterer Definition ist es die Wirkung des Gewichts, die das Schadenereignis hervorrufen muss. Damit ist nicht nur ein statischer, sondern auch ein
dynamischer Schadenverlauf ausgedrückt.
Schäden durch Dachlawinen
Beispiel
Die auf dem Dach eines Hauses angesammelten Schneemassen kommen wegen des erreichten Gewichts auf der Schräge des Daches ins Rutschen und reißen dabei die
Dachrinne mit sich und beschädigen beim Hinunterstürzen auf den Erdboden weitere Teile des Gebäudes.
Versichert sind also nicht nur Schäden, die der Druck der Schneemassen beispielsweise auf ein Flachdach ausübt und dieses einstürzen lässt, sondern auch
Schäden durch eine sogenannte Dachlawine.
Die zweite Definition bringt zweifelsfrei zum Ausdruck, dass nur die durch direkten Druck, nämlich allein durch die ruhende Schneelast entstandenen Schäden
und deren unvermeidliche Folgen erfasst sind.
Hinweis
Schäden durch Dachlawinen sind nach den FEVB also nicht gedeckt.
Umwandlung der Schneemassen in Eismassen
Ein weiterer Unterschied zwischen den beiden Definitionen besteht darin, dass erstgenannte Definition neben der Wirkung des Gewichts von Schneemassen noch
die von Eismassen als Elementarereignis anführt. Ob darin allerdings ein materieller Unterschied zur Definition in den FEVB zu sehen ist, kann zweifelhaft
sein. Denn die Verbindung von Schnee- und Eismassen in der ersten Definition lässt darauf schließen, dass Eismassen gemeint sind, die sich nach dem
wiederholten Wechsel von Lufttemperaturen über und unter dem Gefrierpunkt aus Schneemassen bilden. Hieraus könnte man durchaus herleiten, dass die so
entstandenen Eismassen letztlich auch noch als Schneemassen gewertet werden können; sie sind lediglich in einen anderen Aggregatzustand übergegangen, ohne
dabei ganz aufgelöst worden zu sein. Folgt man dieser Auffassung, wären insoweit auch nach den FEVB Schäden durch Eismassen gedeckt.
Tipp
Eine klarstellende Bestätigung durch Ihren Versicherer ist auf jeden Fall ratsam, damit Schäden durch Eismassen mitversichert sind.
Eismassen durch Eisregen
Die Schadenmöglichkeiten sind die gleichen wie zu den Schneemassen geschildert; sie können jedoch wegen der Festigkeit und scharfen Kanten der Eismassen beim
Abrutschen von einem Dach noch ausgeprägtere Schäden verursachen.
Eismassen können sich auf Dächern auch durch Eisregen bilden; sie erreichen dann aber höchst selten die Mächtigkeit von Eismassen aus angesammeltem Schnee
und verursachen durch die Wirkung des Gewichts in dem erläuterten Sinn kaum Schäden. Sie sind aber nach der erstgenannten Definition ebenfalls versichert,
nicht jedoch nach den FEVB.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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