Elementarschadenversicherung - Niederlande
Versicherungsträger sind private Gesellschaften, die jedoch grundsätzlich keine Überschwemmungsversicherung gewähren. Dieser Ausschluss beruht auf einer 1965 getroffenen Marktabsprache, weil Überschwemmungen ein unkalkulierbares Risiko darstellen. Ausländische Versicherer gewähren jedoch für holländische Risiken ausländischer Industriefirmen Deckungsschutz gegen Überschwemmungsschäden und andere Elementargefahren.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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