Elementarschadenversicherung - Auswahl der Risikodeckung
Gefahrengruppen und Gefahren als selbstständige Verträge
Bei der Versicherung von Elementarrisiken nach den Klauseln 9511, 9611, den ECB 99, ECB 2008 und ECBUB 2008 und ABIS sowie der Allgefahrenversicherung bilden
jede Gefahrengruppe und Gefahr einen rechtlich selbstständigen Vertrag. Die Gefahrengruppen und Gefahren können wie auch die übrigen Gefahren der
Extended-Coverage-Versicherung separat versichert und auch gesondert gekündigt werden. Der VN hat somit die Möglichkeit, den Umfang der versicherten Gefahren
individuell zusammenzustellen.
Pauschale Deckung aller Gefahren (Paketlösung)
Demgegenüber sind die Gefahren nach den anderen Elementarschadenbedingungen nur insgesamt versicherbar (Paketlösung). Der VN muss daher auch diejenigen
Gefahren mitversichern, denen die zu versichernden Sachen nicht ausgesetzt sind, z.B. Schäden durch Erdrutsch und Lawinen, obwohl sich das versicherte Objekt
im ebenen Gelände ohne Berghänge befindet.
Die Paketlösung hat den Vorteil der breiteren Risikostreuung verbunden mit einem Risikoausgleich zwischen den einzelnen Gefahren. Dies ermöglicht es den
Versicherern, die «Elementarschadenversicherung» prämiengünstiger zu kalkulieren, sodass auch jene potenziellen VN veranlasst sein könnten, eine solche
Versicherung abzuschließen, deren Grundstück nicht in einem besonderen Gefährdungsbereich liegt. Hierdurch könnte sich der Effekt der Risikostreuung und des
Risikoausgleichs noch verstärken.
Die Selektionsmöglichkeit der Versicherung nach Klausel 9511, 9611 und ECB 99, ECB 2008, ECBUB 2008 sowie ABIS führt hingegen dazu, dass der einzelne VN
vorwiegend nur die Gefahren abschließt, die für sein Grundstück relevant sind. Damit wird durch die VN eine gewisse negative Risikoauslese vorgenommen, die,
bezogen auf die einzelnen Gefahrengruppen und Gefahren insgesamt, letztlich zu einer höheren Schadeneintrittswahrscheinlichkeit und zwangsläufig zu einem
höheren Prämienniveau führen kann.
Unabhängig davon, ob der VN von der Selektionsmöglichkeit Gebrauch machen möchte oder ob er das Gesamtpaket anstrebt oder dieses akzeptieren muss, nimmt der
Versicherer seinerseits eine gewisse Risikoauslese vor, wie dies bereits die aufgezeigten Risikobegrenzungen und Ausschlussbestimmungen deutlich machen.
Darüber hinaus nehmen die Versicherer je nach dem auf dem Versicherungsgrundstück konzentrierten Risikopotenzial möglicherweise von einer Deckung des Risikos
Abstand; zumindest werden sie aber eine entsprechend differenzierte Prämienkalkulation vornehmen.
Uneinheitliche Prämienforderung der Versicherer
Für die Elementarschadenversicherung nach den Klauseln 9511, 9611 und BWE 2008, ECB 2008 und ECBUB 2008 sind jedoch die Prämienforderungen im Allgemeinen
recht uneinheitlich. Das hängt zum einen damit zusammen, dass es den Versicherern noch an hinreichenden Erfahrungswerten für eine Prämienkalkulation mangelt.
Insbesondere wirkt sich im freien Wettbewerb ungünstig aus, dass noch nicht alle Versicherer die Elementarschadenversicherung bzw. diese nur zögernd
anbieten.
Soweit Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen durch eine Elementarschaden-Zusatzversicherung ergänzt werden, lassen sich die Prämienzuschläge eher eingrenzen.
Sie liegen für ein normales Gefahrengebiet bei etwa 0,20 bis 0,40 EUR je 1.000 EUR Versicherungssumme. Das Überschwemmungsrisiko lässt sich heute hinreichend
genau abschätzen. Der GDV hat mit dem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) Deutschland in drei Überschwemmungs-Gefährdungszonen
gegliedert. Es teilt Gebäude fast straßengenau und fast durchgehend in Gefahrenklassen ein. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Differenzierung der Risiken
getan. Auf der Grundlage der Gebäudezuordnung nach den sogenannten Kreisgemeindeschlüsseln (KGS) wird das Überschwemmungsrisiko in Gefahrenklassen eingeteilt.
Einteilung des Überschwemmungsrisikos nach Gefährdungsklassen (ZÜRS)
Gefährdungsklasse I: Eine Überschwemmung tritt in mehr als 50 Jahren ein,
Gefährdungsklasse II: Eine Überschwemmung tritt innerhalb von 10 bis höchstens 50 Jahren ein,
Gefährdungsklasse III: Eine Überschwemmung tritt innerhalb von höchstens 10 Jahren ein.
Das System wird laufend aktualisiert und verbessert.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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