Wohngebäudeversicherung - Versicherte Gefahren
Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für verschiedene Gefahren, wie sie durch mehrere spezielle Versicherungsarten getrennt erfasst sind, und zwar durch die
Feuerversicherung,
Leitungswasserversicherung und
Sturmversicherung.
Anders als bei einer gebündelten Versicherung, in der in einem Versicherungsschein mehrere Versicherungsarten zusammengefasst sind und die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen je Versicherungsart nebeneinander gelten, besteht für die Wohngebäudeversicherung ein gemeinsames Bedingungswerk. Die genannten
Versicherungsarten brauchen aber nicht insgesamt vereinbart zu werden, sondern können durchaus einzeln oder in beliebiger Kombination abgeschlossen werden.
In der Wohngebäudeversicherung sind folgende Gefahren im Einzelnen versichert:
Brand
Blitzschlag
Explosion
Implosion
Leitungswasser
Rohrbruch
Frostschäden
Sturm
Hagel
Versichert ist die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen durch die versicherten Gefahren. Eingeschlossen sind auch
Einwirkungs- und Folgeschäden, sowie der Aufprall eines Luftfahrzeugs oder seiner Teile oder Ladung.
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