Wohngebäudeversicherung - Blitzschlag
Ein Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang des Blitzes auf Sachen. Ausgeschlossen aus der bleiben damit indirekte Blitzschäden, wie zum Beispiel Überspannungsschäden,
Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten – es ei denn, an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt,
sind durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden.
Es gibt zündende Blitzschläge, die einen Brand auslösen, kalte Blitzschläge, die mechanische Gewalt ausüben, Sengschäden und Luftdruckschäden.
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