Wohngebäudeversicherung - Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde). Versichert durch die Wohngebäudeversicherung sind Schäden
durch unmittelbare Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen, und zwar dadurch, dass der Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen wirft, oder Folgeschäden
eines Sturmschadens, zum Beispiel Eindringen von Regenwasser durch das vom Sturm abgedeckte Dach.
Wenn die Windstärke nicht feststellbar ist, zum Beispiel weil keine Wetterstation in unmittelbarer Nähe die Sturmstärke erfasst hat, kann der
Versicherungsnehmer das Vorliegen eines versicherten Schaden nachweisen, wenn an anderen Gebäuden in der Umgebung und trotz deren ansonsten einwandfreiem
Zustand ebenfalls Sturmschäden vorliegen oder wenn der Schaden offensichtlich nur dadurch entstanden sein kann, dass ein Sturm auf das in einem einwandfreien
Zustand befindliche Gebäude eingewirkt hat.
Ausgeschlossen aus der Sturm- und Hagelversicherung, jedoch gesondert durch die Elementarschadenversicherung versicherbar, sind Schäden durch Sturmflut, Lawinen, Schneedruck sowie das Eindringen von Niederschlag und Schmutz durch nicht
ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen.
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Wohngebäudeversicherung Lexikon