Wohngebäudeversicherung - Implosion
Plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks (Abschnitt A § 2 Abs. 4 b) VGB 2008 bzw. VHB 2000).
Beispiel:
Implosion der Bildröhre eines Fernsehers.
Die Mitversicherung von Implosionen ist in der Wohngebäudeversicherung relativ neu, in den AFB 87 war dieser Einschluss noch nicht bekannt.
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