Wohngebäudeversicherung - Brand
Als Brand bezeichnet man ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat, und das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Ein Feuer ist mit einer Lichterscheinung verbunden, eine reine Hitzeeinwirkung reicht nicht.
Ein bestimmungsgemäßer Herd ist ein Ort im WohnGebäude, der dazu dient, ein Feuer zu erzeugen, zum Beispiel ein Ofen oder eine Zigarette. Zum Brand wird das dort entstandene
Feuer jedoch erst, wenn es diesen Ort verlässt. Die Voraussetzung der Ausbreitung aus eigener Kraft schließt reine Sengschäden aus.
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