Wohngebäudeversicherung - Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzliche Kraftäußerung (Abschnitt A § 2 Abs. 4 a) VHB 2008;
Abschnitt A § 2 Abs. 4 a) VGB 2008).
In den AFB 2008 (§ 1 Abs. 4) wird ergänzt: Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang
zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine
Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. Schäden durch Unterdruck sind nicht in der Wohngebäudeversicherung versichert.
Unterschieden wird zum einen die Verbrennungsexplosion, die durch eine explosive Verbrennung eines Gas-Luft-Gemischs (z.B. Propangas), Dampf-Luft-Gemischs
(z.B. Benzindampf) oder Staub-Luft-Gemischs (z.B. Kohlestaub-Explosion) gekennzeichnet ist. Zum anderen kann eine Behälterexplosion eintreten, bei der ein
Behälter durch den Überdruck von Gasen oder Dämpfen zerrissen wird, sodass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb wie außerhalb des
Behälters erfolgt. Regelmäßig nicht versichert ist das reine Zerplatzen von Behältern durch den Druck der enthaltenen Flüssigkeiten (z.B. Platzen eines
Wasserschlauchs, Platzen einer Flasche in der Tiefkühlung).
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