Wohngebäudeversicherung - Sturmversicherung
Außer der Gefahr Sturm erfasst die Sturmversicherung auch die Gefahr Hagel.
Sturm
Die VGB 2008 beschreiben Sturm als eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit von mind. 63 km/h).
Ist die Windstärke für das im Versicherungsschein bezeichnete Grundstück nicht feststellbar, so wird ein versichertes Sturmereignis unterstellt, wenn der VN
nachweist (Nachweis des Sturmereignisses), dass
die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an anderen Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen
angerichtet hat oder
der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherte Sachen nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel
Für die versicherte Gefahr Hagel enthalten die VGB 2008 nun eine Definition. Hagel ist danach ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Ausschlüsse zur Sturm- und Hagelversicherung
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