Wohngebäudeversicherung - Versicherungsbedarf
Gebäude stellen erhebliche Werte dar, die insbesondere durch Brand und Elementargefahren in ihrer Existenz bedroht werden, aber auch Risiken wie Bruch von
Wasserleitungen, Sturmschäden u.a. führen zu Kosten, die den Gebäudebesitzer in eine Existenzgefährdung bringen können.
Wohnungseigentümergemeinschaften sind gesetzlich verpflichtet, eine Feuerversicherung abzuschließen. Kreditgeber (Hypothekenbanken, Bausparkassen etc.)
verlangen in der Regel auch mindestens den Nachweis einer Feuerversicherung.
Die verbundene Wohngebäudeversicherung bietet insbesondere nach den verschiedenen Verbesserungen der jüngeren Bedingungsstände einen umfassenden Schutz
gegen die grundlegenden Risiken mit Ausnahme der Elementarschäden, die separat durch eine Elementarschadenversicherung versichert werden müssen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Kosten, Gefahren
und Schäden, die meist keine Existenz gefährdende Bedeutung haben, aber in vielen Deckungskonzepten mit angebündelt werden. Beispiele für sinnvolle
Deckungserweiterungen sind Schäden durch Dekontamination, Zuleitungsrohre und Ableitungsrohre, Gebäudebeschädigungen oder Einschluss sonstiger
Grundstücksbestandteile.
Die gleitende Neuwertversicherung bietet außerdem Schutz vor inflationsbedingter Entwertung der Versicherungssumme und dadurch drohender Unterversicherung.
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