Wohngebäudeversicherung - Unterversicherung
Unterversicherung liegt in der Wohngebäudeversicherung vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert.
Eine Unterversicherung führt zu einem Abzug beim Schadenersatz im gleichen Verhältnis, wie die Versicherungssumme zu niedrig ist. Beim Totalschaden stellt
die Versicherungssumme den maximalen Ersatz dar.
Beispiel
Ein Gebäude wird zum Neuwert von 800.000 EUR versichert. Der tatsächliche Wert beträgt hingegen 1,2 Millionen EUR.
Die Entschädigungen sehen in folgenden Schadenfällen so aus:
A) Schaden = 200.000 EUR; Entschädigung = 200.000 EUR × 800.000 EUR : 1,2 Millionen EUR = 133.333,33 EUR
B) Schaden = 1 Millionen EUR; Entschädigung = 1,0 Millionen EUR × 800.000 EUR : 1,2 Millionen EUR = 666.666,67 €
C) Schaden = 1,2 Millionen EUR (Totalschaden); Entschädigung = 800.000 EUR (Versicherungssumme)
Den Abzug im Teilschadenfall kann man in verschiedenen Versicherungszweigen durch Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts vermeiden.
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