Glasversicherung
Im Rahmen der Glasversicherung kann das Zerbrechen von Glasscheiben und anderen Teilen aus Glas (auch Kunststoff) versichert werden. Die Größe eines möglichen Höchstschadens lässt sich wegen der Art des zu versicherten Risikos in der Regel gut abschätzen und somit bewerten, ob es sich um ein versicherungswürdiges Risiko handelt. Der Beitrag behandelt die neuen Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (AGLB 2008).
Leistungen des Versicherers
Die Leistungen des Versicherers umfassen nach seiner Wahl
die Wiederherstellung des früheren Zustandes, soweit zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten möglich (Naturalersatz),
die Entschädigung der ortsüblichen Wiederherstellungskosten abzüglich des Wertes der Bruchstücke (Geldersatz),
sowie die
Entschädigung der Kosten einer eventuell erforderlichen Notverglasung,
Entschädigung der Aufwendungen des VN zur Abwendung und Minderung des Schadens.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
Themenübersicht und Auswahlmenü zur Glasversicherung
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