Glasversicherung - Versicherte Kosten
Der Versicherer ersetzt auch
Aufwendungen, auch erfolglose, die der VN zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte,
Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen),
Aufwendungen für das Abfahren von Glas- und sonstigen Resten zum nächstliegenden Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten (Entsorgungskosten).
Auch zusätzliche Leistungen können versichert werden. Dazu gehören:
Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- und Gerüstkosten),
die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den unter Abschnitt A § 3 AGLB genannten versicherten Sachen,
das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen u.s.w.),
die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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