Glasversicherung - Rechtsgrundlagen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat zur fakultativen Verwendung neue Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGLB 2008) vorgelegt, die die bisherigen AGLB 94 ersetzen sollen. Soweit die beabsichtigten Änderungen vorlagen, erfolgte ein entsprechender Hinweis.
Generell gilt: Bei den Musterbedingungen handelt es sich nur um Empfehlungen des GDV an seine Mitgliedsunternehmen. Die Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften können also von diesen Regelungen abweichen. Ergänzt werden die Bedingungen durch eine Reihe von Klauseln und das VVG.
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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