Glasversicherung - Vertragsformen
Es stehen verschiedene Vertragsformen zur Verfügung. Dazu gehören die
Haushalts-Glasversicherung,
Versicherung von Geschäftsbetrieben,
Versicherung von Büro- und Geschäftsgebäuden,
Versicherung von Industriebauten und die
Versicherung von Werbeanlagen.
Die Versicherung von Sonderverglasungen, z. B. Schaufensterscheiben ab einer vertraglich vereinbarten Größe, Blei- und Messingverglasungen, künstlerisch bearbeiteten Gläsern, Kochfeldern aus Kochkeramik, sowie Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Anstriche müssen i. d. R. gegen Zuschlag versichert werden.
Im Rahmen der Hausratversicherung waren bis zum Jahre 1984 auch Glasbruchschäden versichert. Danach fiel die Deckung weg, weil viele Hausbesitzer anstelle der Normalverglasung die Mehrscheiben-Isolierverglasung wählten. Diese war aber nicht mehr Gegenstand der Glasbruchversicherung im Rahmen der Hausratversicherung (VHB 1974). Heute wird die Glasversicherung mit der Hausratversicherung gebündelt und steht dem Wohnungsmieter zur Verfügung.
Hinweis
Über die Höhe der Prämie lassen sich keine verbindlichen Aussagen machen. Die Prämienhöhe orientiert sich grundsätzlich an folgenden Merkmalen:
Haushaltversicherung und Wohngebäude = Quadratmeter Wohnfläche
Als Berechnungsvariante für die Gebäude-Glasversicherung wird auch der Gebäudewert 1914 zugrunde gelegt.
Geschäfts- und Industriebauten = Quadratmeter Glasfläche und Art der Verglasung
Werbeanlagen = Wert der Anlage (Versicherungssumme)
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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