Wohngebäudeversicherung - Ausschlüsse zur Sturm und Hagelversicherung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden
durch Sturmflut,
durch weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Bergsturz, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) (Deckung über
Elementarschadenversicherung möglich),
Der Ausschluss von Schäden durch Schneedruck führt auch dann zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn Sturm mitursächlich für den
Schaden war, dieser also nur durch das Zusammenwirken von Schneedruck und Sturmeinwirkung entstehen konnte.
durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
(Versicherungsschutz besteht jedoch dann, wenn die Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind.),
an Laden- und Schaufensterscheiben,
Gefahren der Feuerversicherung.
Weiterte Ausschlüsse zur Sturmversicherung
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Wohngebäudeversicherung Lexikon