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Wohngebäudeversicherung - Ausschlüsse zur Leitungswasserversicherung

Wohngebäudeversicherung - Ausschlüsse zur Leitungswasserversicherung

In unserem Lexikon werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Wohngebäudeversicherung - Ausschlüsse zur Leitungswasserversicherung erklärt.

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Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung - Ausschlüsse zur Leitungswasserversicherung

Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich nicht auf Schäden durch
Grüner Pfeil nach rechts Regenwasser aus Fallrohren (wurde klarstellend überall ausgeschlossen. Eine Mitversicherung ist jedoch über die Klausel PK 7166 möglich),
Grüner Pfeil nach rechts Plansch- oder Reinigungswasser (bei Letzterem ist der Gebrauch von Wasser außerhalb des Rohrsystems und der damit verbundenen Einrichtungen gemeint, z.B. Wasser aus Putzeimern),
Grüner Pfeil nach rechts Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau (dieser Ausschluss gilt nicht für Leitungswasserschäden infolge eines Rohrbruchs im Sinne der VGB),
Grüner Pfeil nach rechts Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,
Grüner Pfeil nach rechts Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Bergsturz, es sei denn, dass bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat,
Grüner Pfeil nach rechts Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes (durch Feuerversicherung gedeckt) durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkleranlage oder Berieselungsanlage,
Grüner Pfeil nach rechts Schwamm;
Tipp
Analog zum Ausschluss von Rückstauschäden durch Grundwasser usw. sollte auch der Ausschluss von Schäden durch Schwamm dann nicht gelten, wenn sie durch Leitungswasser als Folge eines durch Schwamm verursachten Rohrbruchs entstehen.
Hierzu könnte etwa folgende Vertragvereinbarung in Betracht kommen: In Ergänzung von Abschnitt A § 3 Nr. 4 cc VGB 2008 gilt der Ausschluss von Schäden durch Schwamm nicht, wenn es sich um Leitungswasserschäden als Folge eines durch Schwamm verursachten Rohrbruchs handelt.
Grüner Pfeil nach rechts zur Vermeidung von Überschneidungen, Gefahren der Feuerversicherung, Sturm und Hagel,
Grüner Pfeil nach rechts Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.

Weiterte Ausschlüsse zur Leitungswasserversicherung



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