Sturm- und Hagelversicherung - Versicherte Gefahren und Schäden
Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Sturm heftige wetterbedingte Luftbewegungen. Hieran lehnen sich die AStB 2008 an, wenn darin Sturm als eine
wetterbedingte Luftbewegung ab einer bestimmten Windstärke bezeichnet wird.
Nun kennt man auch den Begriff Feuersturm, z.B. im Zusammenhang mit den bei großflächigen Waldbränden auftretenden starken Luftbewegungen. Den Ausschluss von
Schäden durch Brand usw. gemäß Abschnitt A § 1 Nr. 4 cc) AStB 2008 einmal beiseite gelassen, dürften solche Luftbewegungen ebenso wenig als
wetterbedingt anzusehen sein wie eine durch Explosion verursachte Druckwelle oder ein Überschalldruck.
Neu aufgenommen wurde die versicherte Gefahr Hagel.
Nachweis des Sturmereignisses
Art und Weise der Sturm- und Hageleinwirkung
Versicherte Sachen
Ausschluß von Gefahren und Schäden
Versicherungsgebiet: Gebäudeversicherung
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