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Gebäudeversicherung
Günstige Gebäudeversicherung - Anbieter hier online vergleichen
Eine Gebäudeversicherung zählt für jeden Hauseigentümer zum wichtigsten Versicherungsschutz auf die nicht verzichtet werden sollte. Aber auch hier gilt, wie bei vielen anderen Produkten und Dienstleistungen, vor Abschluß die Anbieter und Preise vergleichen, denn so lässt sich eine günstige Gebäudeversicherung mit bestmöglichen Leistungen finden.
Wir empfehlen Ihnen jedoch bei der Wahl Ihrer Gebäudeversicherung nicht nur auf günstige Preise zu achten, sondern den benötigten Versicherungsschutz immer in den Vordergrund zu stellen, damit Sie im Schadenfall optimal abgesichert sind. Dennoch können Sie mit nur wenigen Maßnahmen einen bestmöglichen Versicherungsschutz für Ihre Immobilie erzielen, ohne zuviel zahlen zu müssen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Tipps geben, wie Sie Beiträge zur Gebäudeversicherung einsparen können und dass ohne besonderen Aufwand oder zusätzliche Bemühungen ihrerseits.
Laufzeit des Versicherungsvertrag Beitragszahlung zur Gebäudeversicherung Wahl des Gebäudeversicherer
Neben den vorgenannten Punkten gibt es noch einige zusätzliche Faktoren, welche die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung senken lassen und Sie sich so günstige Anbieter finden lassen, wie beispielsweise indem auf nicht benötigte Leistungen verzichtet wird. Jedoch empfehlen wir Ihnen hierfür sich durch einen unabhängigen Makler beraten zu lassen, sollten Sie sich unsicher sein, welche Leistungen für Sie, bzw. des zu versichernden Gebäude wichtig sind.
Entschädigungsleistung einer Gebäudeversicherung
Wird das versicherte Gebäude durch eine oder mehrere der versicherten Gefahren beschädigt oder komplett zerstört, oder gehen infolge einer solchen Gefahr Sachen verloren, so leistet eine Gebäudeversicherung finanzielle Entschädigungsleistung für die Reparatur, den Wiederaufbau, oder die Beschaffung abhnaden gekommener Sachen bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Aus dieser vorgenannten Definition eines versicherten Schadens kann abgeleitet werden, dass jeder Schaden am versicherten Gebäude erfasst wird, welcher in direktem Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis, beispielsweise durch Sturm steht. Mit dem Begriff »durch« alle Folgen des Ereignisses eingeschlossen, insofern diese aus dem Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung nicht ausgeschlossen wurde.
Beispiel
Alle anfallenden Kosten für Nebenarbeiten, welche mit der Behebung eines solchen Schadens verbundenen sind (beispielsweise das Aufschlagen einer Wand, um den durch die Leitungswasserversicherung versicherten Rohrbruch beheben zu können, sowie die Renovierung welche im Anschluß der Reparatur erforderlich ist), werden ebenfalls auch durch eine günstige Gebäudeversicherung übernommen.
Desweiteren gehören auch Nebenarbeiten zum Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung, wenn diese nicht versicherte Sachen betreffen, wie beispielsweise Gartenarbeitenn, wenn eine Beseitigung der Bepflanzung erforderlich ist, um an die im Erdreich verlegten Zuleitungsrohre der Wasserversorgung zu kommen und den Rohrbruchschaden zu beheben.
Wie wichtig Gebäudeversicherungen sind, zeigen die in jüngster Vergangenheit immer häufiger auftretenden heftigen Unwetter, durch die im gesamten Bundesgebiet Schäden in Millionenhöhe verursacht wurden. Jeder Hauseigentümer, welcher auch nur über eine günstige Gebäudeversicherung verfügte, konnte wenigsten so seine finanziellen Schäden begrenzen. Auch wenn durch solche Ereignisse viele persönliche Erinnerungen verloren gehen, so besteht mit einer Gebäudeversicherung wenigstens die Möglichkeit das beschädigte Gebäude wiederherstellen lassen zu können.
Wer auf den Abschluß einer Gebäudeversicherung verzichtet, um ein paar Hundert Euro im Jahr zu sparen, gefährdet nicht nur seine eigene, sondern auch die Existenz seiner Familie. Die Folgen können bis hin zur völligen Verarmung reichen, gerade wenn Kredite weiter gezahlt werden müssen.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Gebäudeversicherung
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist hinsichtlich der besonderen, die Feuerversicherung betreffenden Bestimmungen für die Gebäudeversicherung auch insoweit anwendbar, als sie die Gefahren Leitungswasser und Sturm einschließen (ausgenommen die Bestimmungen über den Realrechtsgläubigerschutz). Die Allgemeinen Gebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2008) und die Allgemeinen Gebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2000 als Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vereinigen.
In der Gleitenden Neuwertversicherung verändert sich der Beitrag nach VGB 2008 (Wert 1914) durch eine entsprechende Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors. Grundlage ist hierbei der auf die Versicherungssumme Preisbasis 1914 bezogene Grundbeitrag. Dieser wird mit dem Anpassungsfaktor gleitenden Neuwertfaktor multipliziert. Der Beitrag zur Gebäudeversicherung erhöht oder vermindert sich zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend den Prozentsätzen, um die sich die anteiligen Indizes für Wohngebäude und Tariflohn für das Baugewerbe verändert haben.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen zur Gebäudeversicherung. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
Zwar ist das Ausmaß der Erwärmung bis zum Jahre 2100 heute noch nicht abschätzbar, doch kaum ein Wissenschaftler bestreitet heute, dass sich das Klima ändert. Gebäude, Anlagen, Einrichtungen sowie die Infrastruktur sind zudem auf die Veränderungen nicht ausreichend vorbereitet (gesichert), sodass schon aus diesem Grunde mit erhöhter Schadenbelastung zu rechnen ist. Deshalb wird auch die Gebäudeversicherung in Zukunft einen erheblichen Stellenwert haben. Durchgeführte Schadenverhütungs- und Schadenminderungsmaßnahmen werden auch über die Versicherbarkeit des Gebäude entscheiden.
Beschränkt auf Zwei- und Mehrfamilienhäuser sind nach Klausel PK 7361 die Kosten für die Beseitigung von Schäden an dem Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft unterliegenden Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern in der Günstige Gebäudeversicherung versicherbar, die dadurch entstanden sind, dass unbefugte Dritte im Sinne der Einbruchdiebstahlversicherung in das Gebäude eingedrungen sind oder dies versucht haben. Die Beseitigung von Graffiti durch unbefugte Dritte an der Außenseite von Gebäuden kann erhebliche Kosten verursachen.
Mit dem Gebäude verbundene Bestandteile sind grundsätzlich mitversichert. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. In Abschnitt A § 5 Nr. 2b VGB 2008 sind - in Abgrenzung zur Hausratversicherung nach VHB 2008 als mitversicherte Bestandteile in der Günstige Gebäudeversicherung besonders genannt. Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Thermische Solaranlagen werden hauptsächlich im Wohngebäudebereich für die Erwärmung von Brauchwasser oder zur Raumheizung (Heizungsunterstützung) genutzt. Mögliche Schäden sind im Rahmen der Günstige Gebäudeversicherung gedeckt. Die Erzeugung von Solarstrom durch PV-Anlagen hat erst mit Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und des 100.000-Dächer-Solarstrom-Programms eine größere Bedeutung erlangt, wenn man von der Versorgung von Autobahntelefonen, Parkuhren einmal absieht.
Soweit der durch die Sturmflutwelle verursachte Schaden den Schaden durch direkte Sturmeinwirkung überdeckt, greift der Ausschluss. Nicht versichert sind Schäden, die der VN vorsätzlich herbeiführt, die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, innere Unruhen, oder Kernenergie entstehen. Versicherungsschutz für Gebäude besteht auch dann nicht, wenn der VN die Gebäudeversicherung arglistig über Tatsachen täuscht oder dies versucht, die für den Grund der Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Indes bieten die Versicherer inzwischen einen relativ weitgehenden Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme 1914 gilt nämlich als richtig ermittelt, wenn sie aufgrund einer von er Günstige Gebäudeversicherung anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird, der VN im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet, der VN Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet.
Diese Anzeigepflicht wird durch die richtige und vollständige Beantwortung der im Antragsformular gestellten Fragen erfüllt. Im Gegensatz zum eigentlichen Antrag auf Abschluss der Gebäudeversicherung handelt es sich hier nicht um die Abgabe einer Willenserklärung, sondern um die Erteilung von Auskünften und somit um eine Wissenserklärung. Wichtig ist vor allem die Unterschrift des Antragstellers, mit der er seine Willenserklärung auf Abschluss des Versicherungsvertrags dokumentiert. Erst die Unterschrift begründet eine Bindungswirkung.
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Was wird in einer Gebäudeversicherung abgesichert
Auch eine günstige Gebäudeversicherung beinhaltet eine Reihe von Leistungseinschlüssen, welche zahlreiche Gefahren und Risiken, die ein Gebäude beschädigen oder zerstören können. Auch hier zeichnet sich die beste Gebäudeversiherung mit hervorrangendem Leistungsumfang aus und das für günstige Beiträge.
Versicherte Schäden
Generell werden durch eine Wohngebäudeversicherung nur Schäden an versicherten Sachen abgesichert, welche infolge von versicherten Gefahren entstanden sind. Das heißt, werden infolge von versicherten Gefahren versicherte Sachen zerstört, beschädigt oder sind infolge eines solchen Ereignisses abhandengekommen, sind diese im Versicherungsschutz enthalten.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind grundsätzliche alle Schäden, welche nicht in den Bedingungswerken von den VGB 62 bis zu den VGB 2010, 2008 (MB) aufgeführt sind und diese auch nicht durch Zusatzklauseln mit dem jeweiligen Gebäudeversicherer vereinbart worden.
Versicherte Sachen
Im Rahmen einer Gebäudeversicherung werden die im Versicherungsvertrag bezeichneten, bezugsfertigen Wohngebäude nebst ihren Bestandteilen (Türen, Fenster, Tapeten, Heizungsanlagen, sanitäre Einrichtungen, verklebte Teppich- und PVC-Böden, Fliesen, individuell gefertigte Einbaumöbel) versichert.
Welche Gebäude fallen unter den Begriff Wohngebäude? Als Wohngebäude werden alle Immobilien bezeichnet,
Einfamilienhäuser,
Mehrfamilienhäuser,
Ferienhäuser und
gemischt genutzte Gebäude, die mindestens zur Hälfte Wohnzwecken dienen.
Unter gemischt genutzten Gebäuden zählen beispielsweise Einfamilienhaus mit Büroanteil, Wohngebäude in denen sich im Erdgeschoss Geschäfte, Lokale wie die Kneipe oder ein Restaurante, Büros, Friseur, oder eine Arztpraxis, Anwaltskanzlei, Zahnarztpraxis ect. befindet. Bei einigen Wohngebäudeversicherungen ist die Anwendung der VGB für Wohngebäude mit landwirtschaftlicher Nutzung nicht zulässig.
Sich auf dem Versicherungsgrundstück befindende freistehende Garagen werden mit dem Wohngebäude in einer Position versichert und sind im gesondert Versicherungsantrag anzugeben (Auch wenn es sich um eine am versicherten Gebäude angebaute Garage handelt). Auch an das Gebäude unmittelbar anschliessende Terassen sind durch, wenn Sie hier eine gute Gebäudeversicherung finden, mitversichert.
Darüberhinaus ist weiteres Zubehör mitversichert, welches zur Instandhaltung des versicherten Gebäudes, oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient. Zu beachten ist jedoch, dass sich dieses Zubehör im Gebäude befinden muß, oder ausserhalb am Gebäude angebracht ist.
Beispiele für Gebäudezubehör Klingelanlagen,
Briefkastenanlagen,
Müllboxen,
Markisen,
Beleuchtungsanlage,
Antennen,
Brennstoffvorräte, aber auch ein
Rasenmäher, der zur Pflege des Grundstückes dient.
Inwieweit anderes Gebäudezubehör im Versicherungsschutz enthalten sind, welche hier noch nicht aufgeführt sind, klären Sie bitte mit Ihrer jeweiligen Gebäudeversicherung.
Gebäudeversicherung
Der Gebäude Eigentümer hat nach den VGB alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Als Sicherheitsvorschriften sind solche als vertragliche Obliegenheit anzusehen, die zur Verminderung der versicherten Gefahren oder Verhütung einer Gefahrerhöhung erlassen sind. Gesetzliche Sicherheitsvorschriften sind in vielen Gesetzen enthalten und konkretisieren sich z.B. in Bauordnungen; behördliche Sicherheitsvorschriften sind Verwaltungsakte von Hoheitsträgern und betreffen z.B. Unfallverhütungsvorschriften.
Für Baden-Württemberg war von 1960 bis Mitte 1994 eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Rund 80 Prozent der VN haben diese Deckung freiwillig fortgeführt. Die bei der Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossenen Haushaltsversicherungen schlossen Schäden ein, die durch Hochwasser an Sachen innerhalb von Gebäude entstehen. Zur Feuer-Pflichtversicherung für Gebäude gab es eine freiwillige Ergänzung gegen weiter zufällig eintretende Elementarereignisse, die Hochwasser und Überschwemmung einschlossen.
Die frühere Regulierungspraxis der Gebäude Versicherer sah für die Höhe der Entschädigung die Preise am Schadentag als maßgebend. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls entstehende Preissteigerungen gingen also zu Lasten des VN. Die VGB regeln jetzt, dass Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung entschädigungspflichtig sind, soweit sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären. Solche Mehrkosten werden jedoch nicht ersetzt.
Infos zur Gebäudeversicherung
Will der Versicherungsnehmer den Freistellungsanspruch gegenüber seinem Haftpflichtversicherer an den Geschädigten abtreten und diesem insoweit einen Direktanspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer des VN verschaffen, kann der Versicherer dies durch Allgemeine Versicherungsbedingungen nicht ausschließen. Schadensregulierung durch die Gebäude Versicherung Wird der Versicherungsnehmer von einem Dritten in Anspruch genommen, hat er die Regulierung des Schadens gemäß den Versicherungsbedingungen grundsätzlich seinem Versicherer zu überlassen.
Wird das versicherte Gebäude nicht nur zu Wohnzwecken genutzt und ist vorhandenes gewerblich genutztes Gebäudezubehör nicht anderweitig versichert, etwa über eine Betriebs-Inhaltsversicherung, bleibt zu versuchen, eine entsprechende Ergänzung der Gebäudeversicherung zu erreichen. Bestehen Unklarheiten darüber, ob vom Versicherungsnehmer in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Gebäudebestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine einzelvertragliche Regelung klarstellen lassen.
Mit dem Wegfall der Genehmigungspflicht sind die AVB auch in ihrer Funktion als Gerüst und Gerippe des Rechts und der Produktgestaltung in den freien Raum des Wettbewerbs gestellt. Dadurch ist die rechtliche Stabilisierungswirkung der bisherigen Rechtsprechung, aber auch der Kommentierung zu den AVB der einzelnen Versicherungszweige, in Frage gestellt. Besondere Bedingungen für die Gebäude Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) Grundbedingungswerk, Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung.
Günstige Gebäudeversicherung
Die nach den Sonderbedingungen, Zusatzbedingungen und Klauseln versicherbaren Elementarrisiken erweitern die versicherten Gefahren der betreffenden Gebäudeversicherung, der sie zugeordnet sind, sodass ein einheitlicher Versicherungsvertrag zustande kommt. Insoweit unterscheidet sich diese Vertragsform nicht von derjenigen, bei der die Elementarereignisse als versicherte Gefahren am Gebäude fester Bestandteil der AVB sind. Bei den ECB 99 besteht der wesentliche Unterschied zu den bisherigen ECB in der Selbstständigkeit des Bedingungswerkes.
Ferner sind die zu beachtenden Besonderheiten des Versicherungswertes erläutert. Unter den beschriebenen Voraussetzungen gilt die Versicherungssumme 1914 als richtig ermittelt. Eine solche Schätzung steht unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch den Versicherer. Kann der VN die tatsächlich aufgewendeten Baukosten für das Gebäude feststellen, lässt sich der Versicherungswert nach Preisen 1914 durch Umrechnung mit dem Baupreisindex für Gebäude des betreffenden Baujahres durch die Günstige Gebäudeversicherung ermitteln.
Mit diesem Passus soll klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen Einbaumöbel/-küchen als Bestandteil des Gebäude gelten. Bei den z.B. in Einbauküchen der beschriebenen Art integrierten Elektrogeräten wie Herde, Kühlschränke und dgl. handelt es sich zwar regelmäßig um serienmäßig gefertigte Teile, dennoch können sie nicht isoliert betrachtet werden. Sie bilden nämlich eine Einheit mit dem betreffenden Küchenmöbelstück und sind deshalb als mit diesem versichert zu betrachten.
Tipps zum Versicherungsgebiet Gebäudeversicherung
Analog zum Ausschluss von Rückstauschäden durch Grundwasser usw. sollte auch der Ausschluss von Schäden durch Schwamm dann nicht gelten, wenn sie durch Leitungswasser als Folge eines durch Schwamm verursachten Rohrbruchs entstehen. Hierzu könnte etwa folgende Vertragvereinbarung in Betracht kommen. In Ergänzung von Abschnitt A § 3 Nr. 4 cc VGB 2008 gilt der Ausschluss von Schäden durch Schwamm nicht, wenn es sich um Leitungswasserschäden als Folge eines durch Schwamm verursachten Rohrbruchs im Gebäude handelt.
Die Bestimmungen der Gebäudeversicherung, von denen abgewichen werden kann, heißen abdingbare Bestimmungen. Zum Schutz der Versicherungsnehmer bestehen aber auch gesetzliche Schranken für die Gestaltung der Versicherungsverträge. Es gibt insofern Vorschriften im VVG, von denen nicht oder nicht zum Nachteil des Gebäude Inhaber abgewichen werden darf. Danach unterscheidet man zwischen zwingenden oder halbzwingenden Vorschriften. Zwingende Vorschriften dürfen weder zugunsten noch zu Ungunsten des Versicherungsnehmers geändert werden.
Indes bieten die Gebäude Versicherer inzwischen einen relativ weitgehenden Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme 1914 gilt nämlich als richtig ermittelt, wenn sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird, der VN im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet, der VN Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäude zutreffend beantwortet.
Allgemeines rund um das Thema Gebäudeversicherung
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Versicherbar sind jedoch nicht nur die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser u. dergl. Deshalb sind die zu versichernden Gebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag einzeln zu benennen. Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Klausel PK 7265 auf Bruchschäden an Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse) im Gebäude, ausgenommen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen. Klauseln für die Erweiterung des Versicherungsschutzes durch die Günstige Gebäudeversicherung auf Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks Klausel 7262 und Klausel 7263, mit denen im Rahmen der VGB 2000 der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind nicht mehr vorgesehen.
Von einer zwingenden Vorschrift spricht man, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung unwirksam ist (z. B. Nichtigkeit einer betrügerischen Über- oder Doppelversicherung). Halbzwingende Vorschriften können nur zugunsten des Gebäude Inhaber oder eines durch die Versicherung geschützten Dritten vertraglich geändert werden. Eine halbzwingende Vorschrift liegt vor, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass der Gebäudeversicherung Anbieter sich auf eine abweichende Vereinbarung nicht berufen kann.
Nützliche Informationen über die Gebäudeversicherung
In der Gleitenden Neuwertversicherung verändert sich der Beitrag nach VGB 2008 (Wert 1914) durch eine entsprechende Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors. Grundlage ist hierbei der auf die Versicherungssumme Preisbasis 1914 bezogene Grundbeitrag. Dieser wird mit dem Anpassungsfaktor gleitenden Neuwertfaktor multipliziert. Der Beitrag erhöht oder vermindert sich zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend den Prozentsätzen, um die sich die anteiligen Indizes für Gebäude und Tariflohn für das Baugewerbe verändert haben.
Zum Deckungsumfang siehe die gesonderten Beiträge Gebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung. Die wesentlichen Gefahren und Schäden am Gebäude können also schon im Rahmen der Günstige Gebäudeversicherung abgedeckt werden. Die Solarversicherung ist deshalb eine Art Vollkaskoschutz. Der Versicherer Helvetia beschreibt die neue Photovoltaikversicherung beispielsweise wie folgt. Die neue Photovoltaikversicherung der Helvetia sichert diese Investition umfassend ab. Und das nicht nur gegen klassische Risiken, sondern auch gegen Bedienungsfehler.
Durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen (Versicherungsschutz besteht jedoch dann, wenn die Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind.), an Laden- und Schaufensterscheiben, Gefahren der Feuerversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden an versicherten Sachen, solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.
Lohnt sich eine günstige Gebäudeversicherung
Wichtig ist, dass Sie als Hauseigentümer über eine Gebäudeversicherung verfügen, ob es sich nun um eine teure Markenversicherung, oder eher unbekannte günstige Anbieter handelt, ist relativ unwichtig, wenn die Leistungen stimmen und den gewünschten Anforderungen entspricht. Die Frage ob sich eine günstige Gebäudeversicherung lohnt, hängt also vielmehr von den eigenen Bedürfnissen ab, also ob jemand lieber einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort haben möchte, oder ein Kontakt über Email bzw. telefonisch genügt.
Damit Sie sich über die weniger bekannten Gebäudeversicherungen informieren können und sich über die Leistungen und den Kunderservice einen Überblick verschaffen können, finden Sie in unserem Rechner Bewertungen über eine günstige Gebäudeversicherung Stiftung Warentest in dem auch die Bewertungen über Preis und Leistungen durch die unabhängigen Experten in die Gesamtbewertung eingeflossen sind.
Um eine günstige Gebäudeversicherung zu finden, ohne lange vergleichen und suchen zu müssen, können Sie Hier einen Gebäudeversicherung Vergleich online durchführen und sich in aller Ruhe die verschiedenen Tarife und Leistungen der einzelnen Anbieter ansehen.
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