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Gebäudeversicherung
Welche Leistungen sollte eine gute Gebäudeversicherung beinhalten
Jeder Hauseigentümer sollte über eine gute Gebäudeversicherung verfügen, welche alle wichtigen Leistungen beinhaltet. Gerade bei dieser Versicherungssparte ist es wichtig, nicht nur auf günstige Preise zu achten, sondern darauf, dass der benötigte Versicherungsschutz dem Ihres Gebäudes entspricht.
Nicht nur ein günstiger Preis sollte bei der Wahl Ihrer Gebäudeversicherung ausschalggebend sein. Eine gute Gebäudeversicherung sollte ein optimales Leistungsangebot zu einem fairen Preis anbieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über generelle Leistungseinschlüsse einer Gebäudeversicherung.
Leitungswasserversicherung
Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Leitungswasserversicherung gilt als Leitungswasser das Wasser und der Wasserdampf in den Rohren der Wasserversorgung und der Warmwasser- oder Dampfheizung.
Versicherte Gefahren und Schäden innerhalb des Gebäudes - versichert sind,
alle Schäden, die durch Rohrbruch und Frost innerhalb des Gebäudes an den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung entstehen und
alle mit Wasser- oder der Heizungsversorgung zusammenhängenden Geräte, also Badeeinrichtungen, Wasserhähne, Geruchsverschlüsse, Heizkessel, Spülkästen, Boiler, vergleichbare Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung oder Sprinkler- und Berieselungsanlagen;
Versicherte Gefahren und Schäden ausserhalb des Gebäudes sind die Zuleitungsrohre der Wasserversorgung und der Warmwasser- und Dampfheizung versichert, wenn
die Rohre der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen,
die Rohre sich innerhalb des Grundstückes befinden auf dem das versicherte Gebäude steht,
die Reparaturkosten nicht das Versorgungsunternehmen trägt.
Sturmversicherung
Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2008) gelten als Sturm nur Windbewegungen ab Windstärke 8. Andere Schäden, welche bei Windgeschwindigkeiten unter Windstärke 8 entstehen, werden von der Gebäudeversicherung nicht entschädigt.
Versicherte Gefahren und Schäden - Sturm und Hagel. Die Gebäudeversicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen
durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden,
dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft,
als Folge eines Schadens nach a) oder b) an versicherten Sachen,
durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind,
dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Feuerversicherung
Entschädigt werden durch die Feuerversicherung alle Brandschäden, wobei es keine Rolle spielt, ob sie durch Blitzschlag, Explosion oder andere Brandursachen entstehen.
Versicherte Gefahren und Schäden - Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeuge. Die Gebäudeversicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
Brand,
Blitzschlag,
Explosion,
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Elementarschadenversicherung
Elementarschäden haben in den letzten Jahren infolge der Klimaveränderung erheblich zugenommen. Hochwasser, Starkregen, Hagel, Stürme und Tornados zerstörten Wohnungseigentum und Hausrat.
Es ist deshalb wichtig Vorsorge zu treffen. Gute Gebäudeversicherungen bieten Schutz gegen Elementarschäden. Nur in wenigen Ausnahmefällen, z.B. aufgrund der Lage des Risikos, kann eine ausreichende Versicherungsdeckung trotz Nachfrage nicht erlangt werden. Nur in diesen Fällen kann mit einer staatlichen Unterstützung gerechnet werden.
Die unter Elementarschadenversicherung Rechtsgrundlagen aufgeführten Versicherungsbedingungen nennen als versicherte Gefahren z.T. unterschiedliche Elementarereignisse:
Nach BWE 2008 Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
Nach FEVB Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Bergsturz, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben
Nach Klauseln 9511, 9611 und ECB 99 Überschwemmung des Versicherungsortes, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen, Vulkanausbruch
Nach der Allgefahrendeckung (All Risks) Gedeckt sind plötzliche und unvorhergesehene Sachschäden, soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Dazu gehören auch die Elementarschäden.
Nach ECB 2008 und ECBUB 2008 Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Gebäudeversicherung
Die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist der Versicherungsvertrag. Hierin wird gemäß den Dokumentierungen im Versicherungsschein auf die einschlägigen Gesetze und die vereinbarten Versicherungsbedingungen Bezug genommen. Die auf dieser Basis von der Gebäudeversicherung geschuldete Leistung bezeichnet man als Gefahrtragung; als Gegenleistung hat der Versicherungsnehmer die vereinbarte Prämie zu zahlen. Das Versicherungsvertragsrecht ist schuldrechtlicher Natur.
Die Höhe des Entschädigungsanspruchs des VN der Gebäudeversicherung richtet sich bei zerstörten Gebäuden oder bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen nach dem Neuwert (bei Gebäudeversicherung zum Zeitwert/Gemeinen Wert nach diesen Werten) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, bei beschädigten Sachen nach den notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch Reparatur nicht ausgeglichen ist. Soweit durch die Reparatur der Versicherungswert der Sache erhöht wird.
In der Hausrat- und Gebäudeversicherung sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. Die separate Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden gewährt. Für diese Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.
Die Gebäudeversicherung erstreckt sich auch auf diese Anlagen. Außerdem gilt im Rahmen dieser Bedingungen der Versicherungsschutz für Gebäude erweitert für Rohre innerhalb versicherter Gebäude auf frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Rohren wasser- oder sonstige wärmetragende Flüssigkeit führender Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Darüber hinaus sind innerhalb versicherter Gebäude auch Frostschäden an den sonstigen Einrichtungen wasser- oder sonstige wärmetragende Flüssigkeit versichert.
Der Anpassungsfaktor berücksichtigt auch die Mehrwertsteuer. Er ist also auf Gebäude von nicht vorsteuerabzugsberechtigten VN der Gute Gebäudeversicherung ausgerichtet. Ist der VN hinsichtlich des versicherten Gebäudes vorsteuerabzugsberechtigt und hat er deshalb im Versicherungsfall Anspruch nur auf Entschädigung des Nettobetrages, zahlt er im Vergleich zum Nichtvorsteuerabzugsberechtigten einen zu hohen Beitrag. Dies kann der VN nicht etwa umgehen, indem er die Versicherungssumme 1914 um den Mehrwertsteueranteil kürzt.
Analog zum Ausschluss durch die Gute Gebäudeversicherung von Rückstauschäden durch Grundwasser am Gebäude usw. sollte auch der Ausschluss von Schäden durch Schwamm dann nicht gelten, wenn sie durch Leitungswasser als Folge eines durch Schwamm verursachten Rohrbruchs entstehen. Hierzu könnte etwa folgende Vertragvereinbarung in Betracht kommen. In Ergänzung von Abschnitt A § 3 Nr. 4 cc VGB 2008 gilt der Ausschluss von Schäden durch Schwamm nicht, wenn es sich um Leitungswasserschäden als Folge eines durch Schwamm verursachten Rohrbruchs handelt.
Für Baden-Württemberg war von 1960 bis Mitte 1994 eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Rund 80 Prozent der VN haben diese Deckung freiwillig fortgeführt. Die bei der Staatlichen Gute Gebäudeversicherung der DDR abgeschlossenen Haushaltsversicherungen schlossen Schäden ein, die durch Hochwasser an Sachen innerhalb von Gebäuden entstehen. Zur Feuer-Pflichtversicherung für Gebäude gab es eine freiwillige Ergänzung gegen weiter zufällig eintretende Elementarereignisse, die Hochwasser und Überschwemmung einschlossen.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist hinsichtlich der besonderen, die Feuerversicherung betreffenden Bestimmungen für die Gebäudeversicherung auch insoweit anwendbar, als sie die Gefahren Leitungswasser und Sturm einschließen (ausgenommen die Bestimmungen über den Realrechtsgläubigerschutz). Die Allgemeinen Gebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2008) und die Allgemeinen Gebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2000 als Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vereinigen.
Gibt der VN im Versicherungsantrag für eine Gute Gebäudeversicherung den Neubauwert nach Preisen eines anderen Jahres zutreffend an, so übernimmt der Versicherer die Umrechnung auf den Versicherungswert 1914. Zu beachten ist jedoch, dass der objektive Neubauwert maßgebend ist und deshalb z.B. Eigenleistungen des VN oder besondere Kostenvergünstigungen ebenfalls zu bewerten sind. Sofern nachträgliche Aus- und Erweiterungsbauten vorgenommen worden sind, ist auch eine damit verbundene Wertsteigerung hinzuzurechnen.
Diese Anzeigepflicht wird durch die richtige und vollständige Beantwortung der im Antragsformular gestellten Fragen erfüllt. Im Gegensatz zum eigentlichen Antrag auf Abschluss der Gebäudeversicherung handelt es sich hier nicht um die Abgabe einer Willenserklärung, sondern um die Erteilung von Auskünften und somit um eine Wissenserklärung. Wichtig ist vor allem die Unterschrift des Antragstellers, mit der er seine Willenserklärung auf Abschluss des Versicherungsvertrags dokumentiert. Erst die Unterschrift begründet eine Bindungswirkung.
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Unterschied zwischen gewerblicher Gebäudeversicherung und Wohngebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung untergliedert sich in zwei unterschiedliche Versicherungsarten, zum einen in die Wohngebäudeversicherung und zum anderen in die Gewerbegebäudeversicherung. Die wesentlichsten Unterschiede werden bei der Anwendbarkeit der jeweiligen Gebäudeversicherung durch die Nutzungsart bestimmt.
Wohngebäudeversicherung
Gewerbliche Gebäudeversicherung
Bei beiden Formen der Gebäudeversicherung kann die jeweilige Versicherungssumme unterschiedlich vereinbart werden. Die Versicherungssumme stellt die maximale Ersatzhöhe im Schadenfall dar. Gerade hierbei sollten Sie auf ausreichende Deckungshöhe achten und nicht nur den reinen Gebäudewert, sondern auch im Falle einer kompletten Zerstörung eventuelle Entsorgungskosten ect. berücksichtigen.
Eine günstige und gute Gebäudeversicherung finden
Mit dem auf unserer Seite vorhandenen Beitragsrechner haben Sie die Möglichkeit, kostenlos und anonym die Beiträge online zu berechnen und einen direkten Gebäudeversicherung Vergleich online zwischen den verschiedenen Anbietern und deren Tarife durchzuführen. Um Ihnen die Wahl für einen bestimmten Anbieter zu erleichtern, wurden die jeweiligen Tarife und deren Leistungseinschlüsse nach Preisen und Bewertungen sortiert.
Damit Sie sich über den Leistungsumfang des jeweiligen Tarif informieren können, haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Ihrer favorisierten Tarifangebote zu markieren und diese in einem neuen Fenster miteinander zu vergleichen. Generell sollte eine gute Gebäudeversicherung folgende Versicherungsarten beinhalten.
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung deckt nach den VGB 2008 folgende Gefahren und Schäden: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. Leitungswasser: Bruchschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Nässeschäden Sturm: Sturm, Hagel. Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Gebäude Versicherung weiterer Elementarschäden in der Gebäudeversicherung (BWE 2008) können auch folgende Schäden gedeckt werden: Überschwemmung des Versicherungsortes Rückstau, Erdbeben.
Sie wurde gewährt der erweiterten EC-Versicherung, ECB 99 oder Klausel 9511 zu den ECB 87 für die Sachversicherung und nach Klausel 9611 zu den ECBUB 87 in der Betriebsunterbrechungsversicherung. Im Rahmen dieser Deckungen war auch die Gebäude Versicherung von Einzelgefahren möglich. Mit Wirkung seit 1. Januar 2009 sind diese Bedingungen durch die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur industriellen Feuerversicherung und die Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren.
Die frühere Regulierungspraxis der Gebäude Versicherer sah für die Höhe der Entschädigung die Preise am Schadentag als maßgebend. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls entstehende Preissteigerungen gingen also zu Lasten des VN. Die VGB regeln jetzt, dass Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung entschädigungspflichtig sind, soweit sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären. Solche Mehrkosten werden jedoch nicht ersetzt.
Infos zur Gebäudeversicherung
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags. Insoweit können die Vertragspartner grundsätzlich auch Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen des VVG abweichen.
Diese Definition entspricht derjenigen der gewerblichen Feuerversicherung für Gebäude, in jener ist allerdings zusätzlich noch die Explosion eines Behälters definiert. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. Was im Einzelnen unter die Gefahr Luftfahrzeuge als Sammelbergriff fällt, wird in den VGB der Gebäudeversicherung nicht eigens gesagt. Deshalb bleibt auf das Luftfahrtgesetz zurückzugreifen, das in § 1 Nr. 2 den Begriff Luftfahrzeuge definiert.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Risikoerfassung und -bewertung bei Elementarschäden besonders schwierig ist, weil Stürme einen größeren Teil des Kontinents erfassen und deshalb mehrere Werke gleichzeitig gefährden können, Überschwemmungen und Hochwasser zwar weitgehend regional begrenzt verlaufen, in ihrer Auswirkung jedoch schwer einschätzbar sind und Erdbebenschäden am Gebäude in gleicher Weise betrachtet werden müssen, enorme Zeitabstände zwischen den auftretenden Naturereignissen liegen.
Gute Gebäudeversicherung
Außerhalb versicherter Gebäude erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, soweit die Rohre der Vorsorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die neuen VGB 2008 beinhalten hinsichtlich des Deckungsschutzes durch die Gebäudeversicherung für thermische Solaranlagen gegenüber den bisherigen Bedingungen im Wesentlichen Klarstellungen. Der Begriff des Nässeschäden gilt auch für thermische Solaranlagen.
Bei Vereinbarung der Klausel PK 7360 sind auch solche Restwerte zu entschädigen. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt für die erhöhten Aufwendungen auf einen zu vereinbarenden Betrag, für die Restwerte mit dem Betrag, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte Gebäude und vom Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Altmaterialwert abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten. Der Anspruch des VN auf Zahlung des Teils der Entschädigung durch die Gute Gebäudeversicherung, ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden.
Vollzieht sich ein Blitzschlag zwischen zwei Wolken oder schlägt der Blitz in ein nicht als Sache anzusehendes Gewässer ein und wird durch den entstehenden Luftdruck die versicherte Sache beschädigt, sind die Voraussetzungen für den Versicherungsfall nicht erfüllt. Welche Sachen im Gebäude es sind, auf die der Blitz unmittelbar übergeht, ist unerheblich. In Abschnitt A § 2 Nr. 3 VGB 2008 ist die Definition um folgende Klarstellung ergänzt. Wegen Erweiterung der Deckung solcher Schäden über Klausel PK 7160.
Tipps zum Versicherungsgebiet Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung leistet Entschädigung für innerhalb vom Gebäude eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren, der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie der Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgenden Installationen.
Diese Anzeigepflicht wird durch die richtige und vollständige Beantwortung der im Antragsformular gestellten Fragen erfüllt. Im Gegensatz zum eigentlichen Antrag auf Abschluss der Gebäudeversicherung handelt es sich hier nicht um die Abgabe einer Willenserklärung, sondern um die Erteilung von Auskünften und somit um eine Wissenserklärung. Wichtig ist vor allem die Unterschrift des Gebäude Eigentümer, mit der er seine Willenserklärung auf Abschluss des Versicherungsvertrags dokumentiert. Erst die Unterschrift begründet eine Bindungswirkung.
Soweit möglich, ist der Gebäudeversicherung unverzüglich jede Auskunft - auf Verlangen in Schriftform - zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfanges der Leistungspflicht des Gebäude Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten, vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
Allgemeines rund um das Thema Gebäudeversicherung
Auf Antrag sind auf dem Dach des Gebäude befestigte Photovoltaikanlagen (Aufdachmontage) aber gesondert versicherbar. Nicht versichert sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Außer den versicherten Sachen deckt die Gebäudeversicherung auch verschiedene Kosten und sonstige Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstehen. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen.
Klauseln der Gute Gebäudeversicherung zu sonstigen Gefahren, Schäden und Kosten, Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte (Klausel PK 7360). Nach Klauseln PK 7360 entschädigt der Gebäude Versicherer bis zum vereinbarten Betrag auch Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass verwertbare Reste wegen behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Über Klausel PK 7365 ist der Anteil der Sachverständigenkosten versicherbar, die der VN im normierten Sachverständigenverfahren zu tragen hat.
Die Gebäudeversicherung hat ihre Leistung bzw. seine Freistellungsverpflichtung gegenüber dem Gebäude Besitzer entweder durch die Befriedigung begründeter oder durch die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche zu erbringen. In den klassischen Haftpflichtversicherungen von Gebäude und Grundbesitzern besteht kein Direktanspruch des geschädigten Dritten gegenüber dem Haftpflichtversicherer. Anspruchsgegner ist vielmehr stets der Versicherungsnehmer als Schädiger.
Nützliche Informationen über die Gebäudeversicherung
Der Gemeine Wert ist der für den VN erzielbare Verkaufspreis für das Gebäude (ohne Wert des Baugrundes und der nicht versicherten Grundstücksbestandteile). Für Gebäude, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet sind, ist Versicherungswert nach den VGB grundsätzlich der Gemeine Wert. Eine dauernde Entwertung liegt hiernach insbesondere vor, wenn Gebäude für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind. Für die Versicherung zum Gemeinen Wert können im Übrigen ähnliche Gründe vorliegen, wie sie zur Zeitwertversicherung genannt worden sind.
Soweit in der Gute Gebäudeversicherung noch die VGB 2000 zugrunde liegen, sind PV-Anlagen grundsätzlich mitversichert, denn der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Gebäude mit seinen Bestandteilen. Gebäude zubehör ist versichert, wenn es der Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder seiner Nutzung zu Wohnzwecken dient. Dennoch ist es ratsam, mit dem Versicherer den Einschluss abzuklären, was schon im Hinblick auf die Summenerhöhung wichtig ist, wenn die Anlage erst nachträglich installiert wurde.
Die arglistige Täuschung gilt als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt worden ist. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Erdbeben (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen) der Wärme ausgesetzte Sachen Brandschäden, die an den versicherten Sachen im Gebäude dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden (Einschluss über Klausel PK 7161 möglich).
Welche Gebäudeversicherung ist gut und günstig
Die Unterschiede zwischen den jeweiligen Anbietern einer Gebäudeversicherung sind erheblich, nicht nur vom Preis, sondern vor allem die Leistungen können deutliche Unterschiede aufweisen. Um Ihnen einen Überblick zu ermöglichen, welches eine gute Gebäudeversicherung ist und die auch günstig im Preis ist, finden Sie hier einen durchgeführten Gebäudeversicherung Test, welcher sich durch Kundenbewertungen, vor allem im Service, dem Leistungsumfang, sowie gute und günstige Preise zusammensetzt.
Bei vielen spielt der Preis bei der Entscheidung einer Gebäudeversicherung eine wichtige Rolle. Doch wir empfehlen Ihnen, sich in erster Linie nach den Leistungsbestandteilen und einen auf Ihr Gebäude optimierten Versicherungsschutz zu achten. Denn eine ein gute Gebäudeversicherung kann trotz hervorragender Leistungseinschlüsse auch günstige Preise haben. Dies ist vor allem bei kleineren Gebäudeversicherungen der Fall, welche sich ausschliesslich auf das reine Onlinegeschäft spezialisiert haben, oder Tochtergesellschaften großer Markenversicherer sind.
In der Regel kostet eine gute Wohngebäudeversicherung, doch verzichten Sie keinesfalls auf diesen Versicherungsschutz, um ein paar Hundert Euro im Jahr einzusparen. Nutzen Sie stattdessen unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich, um Geld zu sparen, aber dennoch bestmöglich abgesichert zu sein.
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