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Gebäudeversicherung
Welche Leistungen sollte eine gute Gebäudeversicherung beinhalten
Jeder Hauseigentümer sollte über eine gute Gebäudeversicherung verfügen, welche alle wichtigen Leistungen beinhaltet. Gerade bei dieser Versicherungssparte ist es wichtig, nicht nur auf günstige Preise zu achten, sondern darauf, dass der benötigte Versicherungsschutz dem Ihres Gebäudes entspricht.
Nicht nur ein günstiger Preis sollte bei der Wahl Ihrer Gebäudeversicherung ausschalggebend sein. Eine gute Gebäudeversicherung sollte ein optimales Leistungsangebot zu einem fairen Preis anbieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über generelle Leistungseinschlüsse einer Gebäudeversicherung.
Leitungswasserversicherung
Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Leitungswasserversicherung gilt als Leitungswasser das Wasser und der Wasserdampf in den Rohren der Wasserversorgung und der Warmwasser- oder Dampfheizung.
Versicherte Gefahren und Schäden innerhalb des Gebäudes - versichert sind,
alle Schäden, die durch Rohrbruch und Frost innerhalb des Gebäudes an den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung entstehen und
alle mit Wasser- oder der Heizungsversorgung zusammenhängenden Geräte, also Badeeinrichtungen, Wasserhähne, Geruchsverschlüsse, Heizkessel, Spülkästen, Boiler, vergleichbare Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung oder Sprinkler- und Berieselungsanlagen;
Versicherte Gefahren und Schäden ausserhalb des Gebäudes sind die Zuleitungsrohre der Wasserversorgung und der Warmwasser- und Dampfheizung versichert, wenn
die Rohre der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen,
die Rohre sich innerhalb des Grundstückes befinden auf dem das versicherte Gebäude steht,
die Reparaturkosten nicht das Versorgungsunternehmen trägt.
Sturmversicherung
Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2008) gelten als Sturm nur Windbewegungen ab Windstärke 8. Andere Schäden, welche bei Windgeschwindigkeiten unter Windstärke 8 entstehen, werden von der Gebäudeversicherung nicht entschädigt.
Versicherte Gefahren und Schäden - Sturm und Hagel. Die Gebäudeversicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen
durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden,
dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft,
als Folge eines Schadens nach a) oder b) an versicherten Sachen,
durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind,
dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Feuerversicherung
Entschädigt werden durch die Feuerversicherung alle Brandschäden, wobei es keine Rolle spielt, ob sie durch Blitzschlag, Explosion oder andere Brandursachen entstehen.
Versicherte Gefahren und Schäden - Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeuge. Die Gebäudeversicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
Brand,
Blitzschlag,
Explosion,
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Elementarschadenversicherung
Elementarschäden haben in den letzten Jahren infolge der Klimaveränderung erheblich zugenommen. Hochwasser, Starkregen, Hagel, Stürme und Tornados zerstörten Wohnungseigentum und Hausrat.
Es ist deshalb wichtig Vorsorge zu treffen. Gute Gebäudeversicherungen bieten Schutz gegen Elementarschäden. Nur in wenigen Ausnahmefällen, z.B. aufgrund der Lage des Risikos, kann eine ausreichende Versicherungsdeckung trotz Nachfrage nicht erlangt werden. Nur in diesen Fällen kann mit einer staatlichen Unterstützung gerechnet werden.
Die unter Elementarschadenversicherung Rechtsgrundlagen aufgeführten Versicherungsbedingungen nennen als versicherte Gefahren z.T. unterschiedliche Elementarereignisse:
Nach BWE 2008 Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
Nach FEVB Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Bergsturz, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben
Nach Klauseln 9511, 9611 und ECB 99 Überschwemmung des Versicherungsortes, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen, Vulkanausbruch
Nach der Allgefahrendeckung (All Risks) Gedeckt sind plötzliche und unvorhergesehene Sachschäden, soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Dazu gehören auch die Elementarschäden.
Nach ECB 2008 und ECBUB 2008 Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Gebäudeversicherung
Der Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung gegen Leitungswasser erstreckt sich nicht auf Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren (wurde klarstellend überall ausgeschlossen. Eine Mitversicherung ist jedoch über die Klausel PK 7166 möglich), Plansch- oder Reinigungswasser (bei Letzterem ist der Gebrauch von Wasser außerhalb des Rohrsystems und der damit verbundenen Einrichtungen gemeint, z.B. Wasser aus Putzeimern), Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge.
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, den Versicherungswert 1914 des Wohngebäudes zu erfahren. Diese werden in den VGB 2008 angesprochen. Schätzung eines Bausachverständigen, Umrechnung der ursprünglich aufgewendeten Baukosten, Wertermittlungsanleitung der Gebäudeversicherung. Den Bausachverständigen stehen für die Ermittlung des Versicherungswertes Bewertungsbücher zur Verfügung. Diese weisen für die verschiedenen Gebäudearten je nach zeittypischer Ausführung und Ausstattung Raummeterpreise aus und nennen die zusätzlich anzurechnenden Kosten.
Die zu vereinbarende Versicherungssumme zur Gebäudeversicherung ist auf den Versicherungswert 1914 abzustimmen. Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls erheblich niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung), wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme und Versicherungswert gekürzt. Maßgebend sind also die auf Preisbasis 1914 bezogenen Werte und nicht etwa das Verhältnis von Versicherungswert multipliziert mit dem Anpassungsfaktor zum aktuellen Neuwert im Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Gebäude Versicherer) der anderen bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie den Umfang des Versicherungsschutzes.
Blitzschutz ist bei privat genutzten Wohngebäuden nicht vorgeschrieben. Er ist jedoch besonders empfehlenswert, wenn eine PV-Anlage installiert wurde. Bei Freilandanlagen kommen noch zusätzliche Absicherungen hinzu, mit denen Diebstahl und Vandalismus erschwert werden (z.B. Einzäunung und Videoüberwachung). Bei der Absicherung über die Gute Gebäudeversicherung ist zunächst einmal zu prüfen, welche Gebäudeversicherung bereits bestehen oder ob ein Einschluss der PV-Anlage erreichbar ist und welche Risiken selbst getragen werden können.
Ergänzt werden diese Bedingungen durch eine Reihe von Klauseln, die ebenfalls überarbeitet wurden und eine gewisse Anpassung an die individuellen Risikoverhältnisse gestatten. Generell gilt: Bei diesen Musterbedingungen handelt es sich nur um Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft an die Mitgliedsunternehmen. Für Neuverträge der Gute Gebäudeversicherung, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Für Gebäude Altverträge, die bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden.
Für Baden-Württemberg war von 1960 bis Mitte 1994 eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Rund 80 Prozent der VN haben diese Deckung freiwillig fortgeführt. Die bei der Staatlichen Gute Gebäudeversicherung der DDR abgeschlossenen Haushaltsversicherungen schlossen Schäden ein, die durch Hochwasser an Sachen innerhalb von Gebäuden entstehen. Zur Feuer-Pflichtversicherung für Gebäude gab es eine freiwillige Ergänzung gegen weiter zufällig eintretende Elementarereignisse, die Hochwasser und Überschwemmung einschlossen.
Die Gebäudeversicherung vertritt indessen bisher eine entgegenstehende Auffassung und bietet die Versicherung von Kosten einer Dekontamination des Erdreichs nur im Rahmen der zusätzlich zu vereinbarenden Klausel PK 7362 zu den VGB an. Darin wird übrigens ausdrücklich erklärt, dass diese Kosten nicht als Aufräumungskosten gelten. Zu Einzelheiten siehe die Ausführungen zur analogen Klausel 3301 im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung. Dies kann auch die unter 3.1 beschriebenen Aufwendungen für Gebäude betreffen.
Wegen der Festschreibung des Versicherungswertes im 1914er-Modell auf die Preise von 1914 bzw. wegen der Fixierung der Risikoübernahme im Wohnflächenmodell entsprechend der Wohnfläche, Bauart und Ausstattung des Gebäudes ist bei Änderungen des Baupreisniveaus während der Vertragszeit eine Anpassung der Beiträge für die Gute Gebäudeversicherung an die damit einhergehenden veränderten Leistungsanforderungen des Versicherers notwendig. Dies geschieht in jährlichen Intervallen.
Wie die Gebäudeversicherung den Versicherungsnehmer insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen. Man spricht daher auch von der Regulierungshoheit der Gebäudeversicherung. Die wichtigsten Haftpflichtversicherungen für Haus- und Grundbesitzer sind die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, die Privathaftpflichtversicherung, die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Gewässerschaden Haftpflichtversicherung, sowie die Umweltschadensversicherung im Vordergrund.
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Unterschied zwischen gewerblicher Gebäudeversicherung und Wohngebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung untergliedert sich in zwei unterschiedliche Versicherungsarten, zum einen in die Wohngebäudeversicherung und zum anderen in die Gewerbegebäudeversicherung. Die wesentlichsten Unterschiede werden bei der Anwendbarkeit der jeweiligen Gebäudeversicherung durch die Nutzungsart bestimmt.
Wohngebäudeversicherung
Gewerbliche Gebäudeversicherung
Bei beiden Formen der Gebäudeversicherung kann die jeweilige Versicherungssumme unterschiedlich vereinbart werden. Die Versicherungssumme stellt die maximale Ersatzhöhe im Schadenfall dar. Gerade hierbei sollten Sie auf ausreichende Deckungshöhe achten und nicht nur den reinen Gebäudewert, sondern auch im Falle einer kompletten Zerstörung eventuelle Entsorgungskosten ect. berücksichtigen.
Eine günstige und gute Gebäudeversicherung finden
Mit dem auf unserer Seite vorhandenen Beitragsrechner haben Sie die Möglichkeit, kostenlos und anonym die Beiträge online zu berechnen und einen direkten Gebäudeversicherung Vergleich online zwischen den verschiedenen Anbietern und deren Tarife durchzuführen. Um Ihnen die Wahl für einen bestimmten Anbieter zu erleichtern, wurden die jeweiligen Tarife und deren Leistungseinschlüsse nach Preisen und Bewertungen sortiert.
Damit Sie sich über den Leistungsumfang des jeweiligen Tarif informieren können, haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Ihrer favorisierten Tarifangebote zu markieren und diese in einem neuen Fenster miteinander zu vergleichen. Generell sollte eine gute Gebäudeversicherung folgende Versicherungsarten beinhalten.
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung deckt nach den VGB 2008 folgende Gefahren und Schäden: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. Leitungswasser: Bruchschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Nässeschäden Sturm: Sturm, Hagel. Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Gebäude Versicherung weiterer Elementarschäden in der Gebäudeversicherung (BWE 2008) können auch folgende Schäden gedeckt werden: Überschwemmung des Versicherungsortes Rückstau, Erdbeben.
Die ECB 99 stellen nun keine Annex-Deckung zu den AFB dar. Deshalb mussten neben den bisherigen speziellen Bestimmungen der ECB 87 und der VdS-Klausel 9511 auch die üblichen allgemeinen Regelungen von Sachversicherungsbedingungen berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise ist auch für die ECB 2008 und ECBUB 2008 beibehalten worden. Versicherungsbedingungen für Gebäude müssen seit Mitte 1994 nicht mehr von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Ausnahme, Pflichtversicherungen).
Der Zeitwert des Gebäude errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Eine Gebäude Versicherung zum Zeitwert wird man nur aus besonderen Gründen wählen, beispielsweise für ältere Gebäude wegen schlechten Bauzustands oder für Gebäude, die nach einem größeren Schaden nicht wieder aufgebaut werden, und weil deshalb die Voraussetzungen für eine Neuwertentschädigung nicht erfüllt werden.
Infos zur Gebäudeversicherung
Will der Versicherungsnehmer den Freistellungsanspruch gegenüber seinem Haftpflichtversicherer an den Geschädigten abtreten und diesem insoweit einen Direktanspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer des VN verschaffen, kann der Versicherer dies durch Allgemeine Versicherungsbedingungen nicht ausschließen. Schadensregulierung durch die Gebäude Versicherung Wird der Versicherungsnehmer von einem Dritten in Anspruch genommen, hat er die Regulierung des Schadens gemäß den Versicherungsbedingungen grundsätzlich seinem Versicherer zu überlassen.
Wird das versicherte Gebäude nicht nur zu Wohnzwecken genutzt und ist vorhandenes gewerblich genutztes Gebäudezubehör nicht anderweitig versichert, etwa über eine Betriebs-Inhaltsversicherung, bleibt zu versuchen, eine entsprechende Ergänzung der Gebäudeversicherung zu erreichen. Bestehen Unklarheiten darüber, ob vom Versicherungsnehmer in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Gebäudebestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine einzelvertragliche Regelung klarstellen lassen.
Wenn wir über Elementarschäden sprechen, dann handelt es sich im Wesentlichen immer um Großschäden am Gebäude, ja sogar um Katastrophenschäden, die das Ergebnis eines Unternehmens nachhaltig beeinflussen können. Damit wird auch gleichzeitig die Frage beantwortet, ob auf eine Versicherung derartiger Schadenereignisse verzichtet werden kann. Natürlich ist auch zu berücksichtigen, dass die einzelnen Elementargefahren eine unterschiedliche Zerstörungskraft besitzen. So haben auch in unseren Breiten Stürme erhebliche Schäden angerichtet.
Gute Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung Anbieter geht davon aus, dass kritische Extremwerte bei Windgeschwindigkeiten und Niederschlagsmengen immer häufiger überschritten werden. Wie die Münchener Rück Gebäude Versicherung in ihrem Geschäftsbericht 2001 ausführte, wird uns die Natur schmerzhaft mit der Nase darauf stoßen, dass die zunehmenden Veränderungen des Klimas immer mehr und immer extremere Wetterkatastrophen zur Folge haben werden. Messungen der erdnahen und der atmosphärisch höheren Luftschichten zeigen deutlich eine Zunahme der globalen mittleren Jahrestemperatur.
Wird jedoch nicht die Standarddeckung der Gleitenden Neuwertversicherung gewählt, sondern die Neuwertversicherung, Zeitwertversicherung oder eine Gute Gebäudeversicherung zum Gemeinen Wert des Gebäude, ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und für Mietausfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt allerdings nicht für Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, soweit diese auf Weisungen des Versicherers entstanden sind.
Zu Wohnzwecken dienendes Gebäude zubehör ist insbesondere in Mehrfamilienhäusern anzutreffen. Hierunter fallen Heizstoffe für Sammelheizungen, Gemeinschaftswasch- und -trockenanlagen, Gebührenzähler der Gas-, Wasser- und Stromversorgung u. dgl. Da nur solches Zubehör mitversichert ist, dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, können sich bei gemischt genutzten Gebäude Abgrenzungsprobleme ergeben. Für solche Fälle, aber auch für Gebäudezubehör, welches ausschließlich gewerblichen Zwecken dient.
Tipps zum Versicherungsgebiet Gebäudeversicherung
Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks. In Erweiterung von Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2008 leistet der Versicherer Entschädigung für Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks, soweit sie der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Klausel zur Sturmversicherung, Klausel PK 7363 schließt mit Wirkung für die Gefahren Sturm und Blitzschlag die notwendigen Kosten ein, die für das Entfernen, den Transport und die Entsorgung waren.
Die Bestimmungen der Gebäudeversicherung, von denen abgewichen werden kann, heißen abdingbare Bestimmungen. Zum Schutz der Versicherungsnehmer bestehen aber auch gesetzliche Schranken für die Gestaltung der Versicherungsverträge. Es gibt insofern Vorschriften im VVG, von denen nicht oder nicht zum Nachteil des Gebäude Inhaber abgewichen werden darf. Danach unterscheidet man zwischen zwingenden oder halbzwingenden Vorschriften. Zwingende Vorschriften dürfen weder zugunsten noch zu Ungunsten des Versicherungsnehmers geändert werden.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat grundsätzlich kündigen. Generell darf der VN nach Antragstellung ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Gemäß den VGB liegt eine Gefahrerhöhung insbesondere vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Gebäude Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
Allgemeines rund um das Thema Gebäudeversicherung
Gebäude Zubehör ist mitversichert. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück. Der Instandhaltung dienen beispielsweise hierfür vorrätig gehaltene Dachziegel, Wand- und Bodenfliesen, Ersatzteile für technische Gebäudebestandteile wie z.B. für die Sanitäranlagen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Sturmflut, durch weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) (Deckung über Elementarschadenversicherung möglich). Der Ausschluss von Schäden durch Schneedruck führt auch dann zur Leistungsfreiheit der Gute Gebäudeversicherung, wenn Sturm mitursächlich für den Schaden am Gebäude war, dieser also nur durch das Zusammenwirken von Schneedruck und Sturmeinwirkung entstehen konnte.
Das HGB enthält u. a. die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen. Der Gebäude Versicherungsvertrag ist ein beiderseitiges Handelsgeschäft, wenn auch der Versicherungsnehmer Kaufmann ist. Selbstständige Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler) sind ebenfalls Kaufleute, deren Rechtsstellung im Handelsgesetzbuch geregelt ist.
Nützliche Informationen über die Gebäudeversicherung
Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Gebäude an der bisherigen Stelle, es sei denn, dass dies rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten ist; es genügt dann die Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Soll nach einem Versicherungsfall das Gebäude nicht in der gleichen Art und Zweckbestimmung oder an anderer Stelle wiederhergestellt werden, empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Gebäude Versicherer zu klären, ob im konkreten Fall seinerseits Bedenken bestehen.
Soll die Gute Gebäudeversicherung zum Zeitwert genommen werden, ist statt einer festen Versicherungssumme die Gleitende Neuwertversicherung auf Zeitwertbasis zu vereinbaren und z.B. wie folgt beurkunden zu lassen. In Änderung der VGB ist Versicherungswert 1914 der ortsübliche Neuwertwert des Gebäude entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914 abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Die Ermittlung der Versicherungssumme nach Preisen von 1914 war schon immer problematisch.
Die nachfolgend erörterten Zusatzklauseln als Musterbedingungen des GDV erweitern zum einen die in den VGB deklarierten versicherten Gefahren, Schäden und Kosten und heben zum anderen einige der in den VGB enthaltenen Ausschlussbestimmungen auf. Klausel PK 7161: Abweichend von dem Ausschluss von Nutzwärmeschäden werden nach dieser Klausel bis zu einer vereinbarten Entschädigungsgrenze auch Brandschäden an versicherten Sachen im Gebäude ersetzt, die einem Nutzfeuer oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
Welche Gebäudeversicherung ist gut und günstig
Die Unterschiede zwischen den jeweiligen Anbietern einer Gebäudeversicherung sind erheblich, nicht nur vom Preis, sondern vor allem die Leistungen können deutliche Unterschiede aufweisen. Um Ihnen einen Überblick zu ermöglichen, welches eine gute Gebäudeversicherung ist und die auch günstig im Preis ist, finden Sie hier einen durchgeführten Gebäudeversicherung Test, welcher sich durch Kundenbewertungen, vor allem im Service, dem Leistungsumfang, sowie gute und günstige Preise zusammensetzt.
Bei vielen spielt der Preis bei der Entscheidung einer Gebäudeversicherung eine wichtige Rolle. Doch wir empfehlen Ihnen, sich in erster Linie nach den Leistungsbestandteilen und einen auf Ihr Gebäude optimierten Versicherungsschutz zu achten. Denn eine ein gute Gebäudeversicherung kann trotz hervorragender Leistungseinschlüsse auch günstige Preise haben. Dies ist vor allem bei kleineren Gebäudeversicherungen der Fall, welche sich ausschliesslich auf das reine Onlinegeschäft spezialisiert haben, oder Tochtergesellschaften großer Markenversicherer sind.
In der Regel kostet eine gute Wohngebäudeversicherung, doch verzichten Sie keinesfalls auf diesen Versicherungsschutz, um ein paar Hundert Euro im Jahr einzusparen. Nutzen Sie stattdessen unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich, um Geld zu sparen, aber dennoch bestmöglich abgesichert zu sein.
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