Degenia Gebäudeversicherung
Der Degenia Gebäudeversicherung Versicherungsdienst AG ist kein eigentliches Versicherungsunternehmen, sondern ein Backoffice für Versicherer und gehört zu den großen Versicherungsdienstleistern der Branche. Hier im Gebäudeversicherung Vergleich 2025 finden Sie weitere Infos und Bewertungen über die Degenia und weitere Anbieter
In Kooperation mit namhaften Versicherungsgesellschaften erarbeitet die Degenia leistungsstarke und kostengünstige Versicherungskonzepte, wie beispielsweise für die Gebäudeversicherung, die über günstige Beiträge an die Versicherten weiter gegeben werden.
Die Schadensregulierung wird schnell und unbürokratisch von den Risikoträgern, das heißt von den Versicherungen selbst abgewickelt. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bad Kreuznach. Vor allem stehen Ihnen die Serviceleistungen gerade dann schnell zur Verfügung, wenn Sie diesen benötigen, nämlich dann, wenn an Ihrem Objekt Schäden entstanden sind.
Gebäudeversicherung - Versicherte und nicht versicherte Sachen
Gegenstand der Gebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung einbezogen sind.
Versicherbar sind jedoch nicht nur die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser und dergleichen. Deshalb sind die zu versichernden Gebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag einzeln zu benennen.
Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
Gebäudeversicherung - Versicherungswert
Die Gebäudeversicherung nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung konzipiert, in der dem Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert auf aktueller Preisbasis vereinbart werden.
Degenia Gebäudeversicherung - Entschädigungsleistung
Die Gebäudeversicherung leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Schaden ist insoweit die Substanzbeeinträchtigung bzw. der Besitzverlust.
Aus der Definition des versicherten Schadens ist herzuleiten, dass jeder Schaden an versicherten Sachen erfasst ist, der in adäquatem Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht. Denn das Wort »durch« schließt alle Folgen des Ereignisses ein, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Die Gebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen verschiedene Gefahren, wie sie durch mehrere spezielle Versicherungsarten erfasst sind, und zwar durch die
Feuerversicherung,
Leitungswasserversicherung und
Sturmversicherung.
Der Versicherungsumfang stimmt weitgehend mit der durch die VGB gebotenen Deckung überein. Ohnehin erlaubt der modulare Charakter der neuen Musterbedingungen eine Austauschbarkeit, sodass wegen der Änderungen grundsätzlich auf die Synopsen der Beiträge dieser Versicherungen verwiesen werden kann, die sinngemäß auch für die Degenia Gebäudeversicherung gelten.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Gebäudeversicherung
Der Begriff Leitungsrohr im Sinne der Gebäudeversicherung schließt die Rohrverbindungen wie Muffen, Flanschen einschließlich Dichtung und dergleichen ein, aus mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen, sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und oder Berieselungsanlagen, aus Wasserbetten und Aquarien. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen gleich.
Der VN hat nach den VGB der Gebäudeversicherung alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Als Sicherheitsvorschriften sind solche als vertragliche Obliegenheit anzusehen, die zur Verminderung der versicherten Gefahren oder Verhütung einer Gefahrerhöhung erlassen sind. Gesetzliche Sicherheitsvorschriften sind in vielen Gesetzen enthalten und konkretisieren sich z.B. in Bauordnungen; behördliche Sicherheitsvorschriften sind Verwaltungsakte von Hoheitsträgern und betreffen z.B. Unfallverhütungsvorschriften.
Die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist der Versicherungsvertrag. Hierin wird gemäß den Dokumentierungen im Versicherungsschein auf die einschlägigen Gesetze und die vereinbarten Versicherungsbedingungen Bezug genommen. Die auf dieser Basis von der Gebäudeversicherung geschuldete Leistung bezeichnet man als Gefahrtragung; als Gegenleistung hat der Versicherungsnehmer die vereinbarte Prämie zu zahlen. Das Versicherungsvertragsrecht ist schuldrechtlicher Natur.
Die Rechtsfolgen der Verletzung sind vielseitig; die Folgen können Vertragsänderung, Rücktritt und Leistungsfreiheit sowie Kündigung sein. Hat der Gebäude Besitzer die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der Gebäudeversicherung rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom VN unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen Vertragsbestandteil.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind in der Degenia Gebäudeversicherung nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Klausel PK 7261 auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren und Anlagen der oben beschriebenen Art, außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der VN dafür die Gefahr trägt. Die Erweiterungen für die Degenia Gebäudeversicherung nach den Klauseln 7260, 7261, gelten nicht für Rohre der beschriebenen Art, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Prüfen Sie bei gewerblich genutzten Gebäuden, ob solche Rohre vorhanden sind, die nur dem gewerblichen Bereich dienen.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht, kann die Degenia Gebäudeversicherung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der VN hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei Nachweis des VN, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingung abgeschlossen hätte, ist das Rücktrittsrecht des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet sein.
Die nachfolgend erörterten Zusatzklauseln als Musterbedingungen des GDV erweitern zum einen die in den VGB deklarierten versicherten Gefahren, Schäden und Kosten und heben zum anderen einige der in den VGB enthaltenen Ausschlussbestimmungen auf. Klausel PK 7161: Abweichend von dem Ausschluss von Nutzwärmeschäden werden nach dieser Klausel bis zu einer vereinbarten Entschädigungsgrenze auch Brandschäden an versicherten Sachen des Gebäude durch die Gebäudeversicherung ersetzt, die einem Nutzfeuer oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
Der VN ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Degenia Gebäudeversicherung in Textform Fragen zum Risiko stellt. Auch wenn ein anderer (z.B. der Versicherungsvermittler) für Sie das Antragsformular ausgefüllt hat, sollten Sie das Antragsformular sorgfältig durchlesen und prüfen, ob alle Fragen richtig und vollständig beantwortet sind. Den Versuch, den Versicherer im Zusammenhang mit der Schadenermittlung arglistig zu täuschen.
Bei Vereinbarung der Klausel PK 7360 sind auch solche Restwerte zu entschädigen. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt für die erhöhten Aufwendungen auf einen zu vereinbarenden Betrag, für die Restwerte mit dem Betrag, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte und vom Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Altmaterialwert abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten. Der Anspruch des VN auf Zahlung des Teils der Entschädigung durch die Gebäudeversicherung, ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden.
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Weitere Informationen über die Degenia Gebäudeversicherung
Wie schnell Gebäude stark beschädigt oder komplett unbewohnbar werden können, zeigen die letzten Wochen, wo heftige Stürme über das gesamte Bundesgebiet hinweg rasten, Dächer abdeckten, oder umgestürzte Bäume starke Schäden an wichtigen Gebäudebestandteilen verursachten. Dies dürfte jedem Hauseigentümer klar machen, warum eine Gebäudeversicherung unverzichtbar ist.
Denn diese Versicherungsform beinhaltet eine Reihe von Gefahreneinschlüssen, welche die allgemeinen Risiken welche Ihre Immobilie täglich ausgesetzt ist. So sind im Versicherungsumfang in der verbundenen Wohngebäudeversicherung die Feuerversicherung, die Sturm- und Hagelversicherung, sowie die Leitungswasserversicherung enthalten.
Wie lässt sich eine gute Gebäudeversicherung mit einem fairen Leistungsangebot zu günstigen Preisen finden? Generell gehört die Degenia Gebäudeversicherung schon zu den Anbietern, welche ein optimiertes Leistungsangebot zu recht günstigen Preisen anbietet, dennoch lohnt sich trotzdem ein unabhängiger Gebäudeversicherung Vergleich, um Ihnen die Leistungsunterschiede der jeweiligen Anbieter aufzuzeigen.
Gebäudeversicherung
Der VN hat eine Reihe von vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Werden diese vom VN oder von seinen Repräsentanten verletzt, kann der Gebäude Versicherer von seiner Leistungspflicht frei sein und den Versicherungsvertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass er sich Kenntnis und Verhalten seiner Repräsentanten anrechnen lassen muss. Dies gilt nicht nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung von Schäden am Gebäude.
Zunächst einmal ist zu überprüfen, welche bereits die Risiken abdecken. So schließt z.B. die Gebäudeversicherung grundsätzlich die PV-Anlage ein. Da es sich bei den beschriebenen Versicherungen um Allgefahrendeckungen handelt, ist der Umfang der gebotenen Absicherung groß. Um die Prämie evtl. zu mindern, sollte eine Kombination mit der bereits vorhandenen Gebäudeversicherung angestrebt und die Selbstbeteiligung entsprechend gewählt werden.
Der Zeitwert des Gebäude errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Eine Gebäude Versicherung zum Zeitwert wird man nur aus besonderen Gründen wählen, beispielsweise für ältere Gebäude wegen schlechten Bauzustands oder für Gebäude, die nach einem größeren Schaden nicht wieder aufgebaut werden, und weil deshalb die Voraussetzungen für eine Neuwertentschädigung nicht erfüllt werden.
Infos zur Gebäudeversicherung
Das BGB findet allerdings keine Anwendung, wenn spezielle Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorrangig eingreifen. So gelten z. B. für den Prämienzahlungsverzug des Versicherungsnehmers nicht die allgemeinen Regelungen des BGB, sondern die speziellen Vorschriften der §§ 37, 38 VVG. Da Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Kaufmannseigenschaft besitzen, gelten für sie die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
Wird das versicherte Gebäude nicht nur zu Wohnzwecken genutzt und ist vorhandenes gewerblich genutztes Gebäudezubehör nicht anderweitig versichert, etwa über eine Betriebs-Inhaltsversicherung, bleibt zu versuchen, eine entsprechende Ergänzung der Gebäudeversicherung zu erreichen. Bestehen Unklarheiten darüber, ob vom Versicherungsnehmer in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Gebäudebestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine einzelvertragliche Regelung klarstellen lassen.
Die Möglichkeiten zur Risikovorsorge sind vielschichtig. Die Gebäudeversicherung kann durch Selbstbeteiligungen sowie Limitierungen des Deckungsumfanges Risiken begrenzen und damit auch versicherbar gestalten. Andererseits können die Versicherer bestimmte Gefahren oder Risikozonen vom Gebäude Versicherungsschutz ausschließen. Damit einher geht dann auch oft der Druck auf staatliche Stellen, für eine Risikoverbesserung (z.B. Eindeichungen von Flussläufen, Schaffung von Retentionsräumen) zu sorgen oder aber selbst für die Schäden aufzukommen.
Degenia Gebäudeversicherung
Es ist davon auszugehen, dass Deckung im Rahmen der Elementarschadenversicherung nur nach konkreter, individueller Risikobeurteilung übernommen werden kann, wenn auch für das Massengeschäft der Gebäudeversicherung die Antragsfragen für die Beurteilung grundsätzlich ausreichen sollten. Bei Betrieben wird jedoch fast immer eine Betriebsbesichtigung durch den Gebäude Versicherer erforderlich sein, um die Risikosituation zu beurteilen. Vom Risiko abhängig werden im Einzelfall auch Sicherheitsvorkehrungen.
Wird jedoch nicht die Standarddeckung der Gleitenden Neuwertversicherung gewählt, sondern die Neuwertversicherung, Zeitwertversicherung oder eine Degenia Gebäudeversicherung zum Gemeinen Wert des Gebäude, ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und für Mietausfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt allerdings nicht für Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, soweit diese auf Weisungen des Versicherers entstanden sind.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist hinsichtlich der besonderen, die Feuerversicherung betreffenden Bestimmungen für die Gebäudeversicherung auch insoweit anwendbar, als sie die Gefahren Leitungswasser und Sturm in das Gebäude einschließen (ausgenommen die Bestimmungen über den Realrechtsgläubigerschutz). Die Allgemeinen Gebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2008) und die Allgemeinen Gebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2000 als Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vereinigen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Gebäudeversicherung
Klausel PK 7160: Die nach den VGB ausgeschlossenen Überspannungsschäden durch Blitz können über diese Klausel in den Versicherungsschutz des Gebäude eingeschlossen werden, und zwar bis zu einem festzusetzenden Betrag (in der Gleitenden Neuwertversicherung multipliziert mit dem gleitenden Neuwertfaktor). Klausel PK 7363: Wegen der hiernach versicherten Kosten für die Beseitigung durch Blitzschlag umgestürzter Bäume. Klausel PK 7362: Wegen der Deckung von Kosten für die Dekontaminierung und den Austausch verseuchten Erdreichs.
Vertragspartner der Gebäudeversicherung ist ausschließlich der Versicherungsnehmer, der die Prämie zu entrichten hat und den Versicherungsschein erhält. Dem Versicherten stehen bei Eintritt des Versicherungsfalls die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu. Er kann sie jedoch grundsätzlich nur dann geltend machen, wenn er im Besitz des Versicherungsscheins ist oder wenn der Versicherungsnehmer zustimmt. Für den Abschluss eines Versicherungsvertrags für Gebäude gelten grundsätzlich die Regeln des Zivilrechts.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat grundsätzlich kündigen. Generell darf der VN nach Antragstellung ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Gemäß den VGB liegt eine Gefahrerhöhung insbesondere vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Gebäude Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
Allgemeines rund um das Thema Gebäudeversicherung
Die VGB 2008 lösen für das Neugeschäft die bis dahin gültigen VGB ab. Darüber hinaus ist es den einzelnen Versicherungsgesellschaften im Rahmen der Deregulierung erlaubt, von den Verbandsbedingungen abzuweichen und Deckungserweiterungen zu vereinbaren. Der Unterschied zwischen den VGB 2008 - Wert 1914 und VGB 2008 - Wohnfläche besteht lediglich in dem Verzicht auf Bildung einer Versicherungssumme in den Verträgen nach VGB 2008 - Wohnfläche sowie in der Beitragsberechnungsgrundlage. Der Versicherungsumfang für Gebäude ist der gleiche.
Klausel PK 7265 auf Bruchschäden an Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse) im Gebäude, ausgenommen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen. Klauseln für die Erweiterung des Versicherungsschutzes durch die Degenia Gebäudeversicherung auf Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks Klausel 7262 und Klausel 7263, mit denen im Rahmen der VGB 2000 der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind nicht mehr vorgesehen.
Ein Gebäude Versicherungsvertrag kommt wie jeder andere Vertrag nach den Vorschriften des BGB durch zwei sich entsprechende Willenserklärungen zustande. Diese werden als Antrag und Annahme bezeichnet. In der Praxis wird der Antrag regelmäßig vom Kunden gestellt, wenn auch die Initiative häufig von einem Versicherungsvermittler ausgeht. Im Fall des Direktvertriebs wendet sich der Interessent aufgrund von Prospekten oder Zeitungsanzeigen bzw. über das Internet an das Versicherungsunternehmen.
Nützliche Informationen über die Gebäudeversicherung
Beschränkt auf Zwei- und Mehrfamilienhäuser sind nach Klausel PK 7361 die Kosten für die Beseitigung von Schäden an dem Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft unterliegenden Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern versicherbar, die dadurch entstanden sind, dass unbefugte Dritte im Sinne der Einbruchdiebstahlversicherung in das Gebäude eingedrungen sind oder dies versucht haben. Die Beseitigung von Graffiti durch unbefugte Dritte an der Außenseite vom Gebäude kann erhebliche Kosten verursachen.
Um den nachteiligen Folgen einer Unterversicherung vorzubeugen, sollten Sie die Antragsfragen zur Beschreibung des Gebäude und seiner Ausstattung sorgfältig beantworten, werterhöhende Baumaßnahmen dem Versicherer rechtzeitig anzeigen, bei Abschluss einer weiteren Versicherung für das Gebäude (z.B. für einen neu errichteten Anbau) bei einer anderen Degenia Gebäudeversicherung von diesem Versicherer eine verbindliche Erklärung verlangen, dass er die Folgen einer Unterversicherung aus dem bisherigen Vertrag trägt.
Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Gebäudeversicherung weiterer Elementarschäden sind auf Grundlage von VGB auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. In Anlehnung an die industrielle Extended Coverage Versicherung besteht nunmehr auch in der Gebäudeversicherung nach VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7165 die Möglichkeit, Schäden am Gebäude durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeugs zu versichern.
Empfehlungen und Tipps
Die Degenia Gebäudeversicherung bietet Ihnen neben einen umfangreichen Versicherungsschutz einen, sehr guten Kunderserice, sowie günstige Beiträge. Immer Hausbesitzer entscheiden sich bei der Wahl Ihrer Versicherers für diesen Anbieter und sind mit dem Leistungsangebot sehr zufrieden.
Vor allem wenn es darauf ankommt, steht Ihnen dieser Versicherer für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung zur Seite. Darüberhinaus konnte die Degenia durch Ihre guten Bewertungen bei unabhängigen Verbraucherinstituten, wie beispielsweise Finanztest mit Ihrem Preis Leistungsangebot überzeugen.
Auch die DEMA Gebäudeversicherung bietet seinen Kunden ein sehr gutes Leistungsangebot zu günstigen Preisen, wie Sie durch den hier durchgeführten Gebäudeversicherung Vergleich Stiftung Warentest, welchen Sie direkt online durchführen können, herausfinden werden.
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