Mit unserem Beitragsrechner können Sie die Beiträge für die Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung direkt online berechnen.
WohngebäudeversicherungDie besten Anbieter im VergleichTop Leistungen zum günstigsten Preis
Jetzt bis zu50 %einsparen
Wohngebäudeversicherung
Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung
Seit über 100 Jahren ist die Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, ein verlässlicher Partner für Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Das Unternehmen zeichnet sich durch ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis der Wohngebäudeversicherung aus, dies wird regelmäßig durch namhafte Verbraucherzeitschriften wie z.B. Finanztest oder Öko-Test in Ratings bestätigt. Hier im Wohngebäudeversicherung Vergleich 2025 finden Sie weitere Infos und Bewertungen über die Grundeigentümer und weitere Anbieter
Außerdem bietet das Unternehmen kompetente Beratung durch das direkt angeschlossene Kunden-Center. Hier arbeiten ausschließlich ausgebildete Versicherungskaufmänner/-frauen und nicht ein beliebiges Call-Center. Neben dem hervorragenden Service für Kunden zählt für die Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung auch die schnelle und unbürokratische Schadenregulierung im Vordergrund.
Mit der der Grundeingetümer Versicherung haben Sie einen zuverlässigen Vertragspartner, welcher Ihnen neben den umfangreichen Leistungsangebot günstige Beiträge anbietet. Auch in unserem internen Gebäudeversicherung Vergleich schneidet die Grundeigentümer mit Bestnoten ab.
Wohngebäudeversicherung - Unterversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die mehrere Risiken deckt: Feuer, Sturm und Leitungswasser. Zugrunde liegen dem Versicherungsvertrag die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (VGB) in den Fassungen der VGB 62 bis VGB 2010.
Unterversicherung vermeiden
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag zur Wohngebäudeversicherung auf der Basis der Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung (SGIN) abschließen.
Die Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Man versteht darunter den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, bewertet nach Preisen des Jahres 1914.Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten (einschließlich der Baunebenkosten) des Gestehungsjahres multipliziert mit 100 und dividiert durch den Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Gestehungsjahr des Gebäudes entspricht.
Zusätzlich zu den nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VGB 62 bis VGB 2008) versicherten Gefahren können in der Wohngebäudeversicherung Elementarschäden an Gebäuden mitversichert werden. Als Vertragsgrundlagen werden hierzu die Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW) verwendet (BB BEW Wohngebäudeversicherung BB). Die Besonderen Bedingungen bauen auf den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen auf und erweitern den Versicherungsschutz um zusätzliche Gefahren.
Als Elementarschäden gemäß den besonderen Bedingungen gelten Schäden verursacht durch
Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes
Erdbeben
Erdsenkung
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen.
In der Regel wird für Elementarschäden ein Selbstbehalt von 10 %, maximal 5.000,00 EUR je Schadenfall, vereinbart.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur VGB 2010 sehen nunmehr in A § 1 Nr. 1 neben Sturm und Hagel die Versicherung gegen weitere Elementargefahren vor. Diese Gefahrengruppe (der weiteren Elementargefahren) kann aber ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der anderen Gefahrengruppen Brand, Leitungswasser und Sturm, Hagel durch Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung versichert werden.
In A § 4 sind nunmehr die Naturgefahren Sturm, Hagel und die weiteren Elementargefahren geregelt. Es können die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch eingeschlossen werden.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohngebäudeversicherung
Sind vermietete Wohnräume infolge des Versicherungsfalls im Mietwert gemindert und ist der Mieter berechtigt, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern, so ist der dem VN entstehende Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten gedeckt. Die Wohngebäudeversicherung für Mietausfall und Mietwert gilt nur für Wohnräume. Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der durch die Wohngebäudeversicherung versicherten Sachen an der bisherigen Stelle, es sei denn, dass dies rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten ist; es genügt dann die Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Soll nach einem Versicherungsfall das Gebäude nicht in der gleichen Art und Zweckbestimmung oder an anderer Stelle wiederhergestellt werden, empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Versicherer zu klären, ob im konkreten Fall seinerseits Bedenken bestehen.
Von einer zwingenden Vorschrift spricht man, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung unwirksam ist (z. B. Nichtigkeit einer betrügerischen Über- oder Doppelversicherung). Halbzwingende Vorschriften können nur zugunsten des Versicherungsnehmers oder eines durch die Wohngebäudeversicherung geschützten Dritten vertraglich geändert werden. Eine halbzwingende Vorschrift liegt vor, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass der Wohngebäudeversicherung Anbieter sich auf eine abweichende Vereinbarung nicht berufen kann.
Des Weiteren gilt der Unterversicherungsverzicht nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung bei Vertragsabschluss zugrunde liegende Bauzustand des Wohngebäude nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde Baumaßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Wohngebäude Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dieser Unterversicherungsverzicht betrifft nur die Gleitende Neuwertversicherung. Wird abweichend davon eine Neuwert- oder Zeitwertversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung zum Gemeinen Wert abgeschlossen, trägt der VN das Risiko einer Unterversicherung.
Der VN hat eine Reihe von vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Werden diese vom VN oder von seinen Repräsentanten verletzt, kann die Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung von seiner Leistungspflicht frei sein und den Versicherungsvertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass er sich Kenntnis und Verhalten seiner Repräsentanten anrechnen lassen muss. Dies gilt nicht nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung von Schäden.
Durch folgende Klausel der Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung wird dem Leitungswasser gleichgestellt nach Klausel PK 7166 Nr. 1: Wasser aus im Wohngebäude verlaufenden Regenfallrohren. An zusätzlichen Kosten sind versicherbar nach Klausel PK 7167 notwendige Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von innerhalb des versicherten Gebäudes sowie von auf dem Versicherungsgrundstück verlegten Ableitungsrohren, Klausel PK 7364 Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser, der infolge eines Leitungswasserschadens entsteht und den das Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt hat.
Bei Vereinbarung der Klausel PK 7360 sind auch solche Restwerte zu entschädigen. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt für die erhöhten Aufwendungen auf einen zu vereinbarenden Betrag, für die Restwerte mit dem Betrag, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte und vom Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Altmaterialwert abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten. Der Anspruch des VN auf Zahlung des Teils der Entschädigung durch die Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung, ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden.
Diese Definition entspricht derjenigen der gewerblichen Feuerversicherung für Wohngebäude, in jener ist allerdings zusätzlich noch die Explosion eines Behälters definiert. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. Was im Einzelnen unter die Gefahr Luftfahrzeuge als Sammelbergriff fällt, wird in den VGB der Wohngebäudeversicherung nicht eigens gesagt. Deshalb bleibt auf das Luftfahrtgesetz zurückzugreifen, das in § 1 Nr. 2 den Begriff Luftfahrzeuge definiert.
Die Möglichkeiten zur Risikovorsorge sind vielschichtig. Die Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung kann durch Selbstbeteiligungen sowie Limitierungen des Deckungsumfanges Risiken begrenzen und damit auch versicherbar gestalten. Andererseits können die Versicherer bestimmte Gefahren oder Risikozonen vom Versicherungsschutz ausschließen. Damit einher geht dann auch oft der Druck auf staatliche Stellen, für eine Risikoverbesserung (z.B. Eindeichungen von Flussläufen, Schaffung von Retentionsräumen) zu sorgen oder aber selbst für die Schäden aufzukommen.
Die ECB 99 stellen nun keine Annex-Deckung zu den AFB dar. Deshalb mussten neben den bisherigen speziellen Bestimmungen der ECB 87 und der VdS-Klausel 9511 auch die üblichen allgemeinen Regelungen von Sachversicherungsbedingungen berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise ist auch für die ECB 2008 und ECBUB 2008 beibehalten worden. Die Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung müssen seit Mitte 1994 nicht mehr von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Ausnahme, Pflichtversicherungen).
Hausratversicherung
Schon ab2,49 €monatl.
Passend zu Ihrer Gebäudeversicherung, eine günstige Hausratversicherung mit optimalen Leistungen finden.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Schon ab1,49 €monatl.
Hier eine günstige und gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht finden. Jetzt Beiträge vergleichen und sparen.
Gasanbieter
Jetzt bis280,- €sparen
Ständig steigende Gaspreise? Wechseln Sie jetzt zu einem günstigeren Gasanbieter und sparen Sie bares Geld.
Stromanbieter
Jetzt bis350,- €sparen
Strompreise werden immer teurer. Finden Sie hier günstige Stromanbieter und wechseln Sie bequem online.
Weitere Informationen über die Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung
Ein gut erhaltenes Einfamilienhaus was den eigenen Bedürfnissen und Vorstellungen entspricht kostet schonmal zweihunderttausend Euro, oder mehr. Umso wichtiger ist es, die eigenen 4 Wände gegen die täglichen Risiken und Gefahren nicht nur durch die Natur durch eine Wohngebäudeversicherung zu schützen.
Jedoch verzichten viele Hauseigentümer auf den Abschluß einer Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung ganz, oder wählen einen zu niedrigen Versicherungsschutz, was sich im Fall eines Schadensereigniss als äußerst fatal erweisen kann.
Denn jeder Gebäudeversicherer erstattet nur die anfallenden Kosten, welche als Versicherungssumme vereinbart wurde, sämtliche Kosten welche darüberhinaus gehen, müßten Sie als Geschädigter dann selber tragen.
Wohngebäudeversicherung
Der VN hat eine Reihe von vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Werden diese vom VN oder von seinen Repräsentanten verletzt, kann der Wohngebäude Versicherer von seiner Leistungspflicht frei sein und den Versicherungsvertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass er sich Kenntnis und Verhalten seiner Repräsentanten anrechnen lassen muss. Dies gilt nicht nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung von Schäden am Wohngebäude.
Sie wurde gewährt der erweiterten EC-Versicherung, ECB 99 oder Klausel 9511 zu den ECB 87 für die Sachversicherung und nach Klausel 9611 zu den ECBUB 87 in der Betriebsunterbrechungsversicherung. Im Rahmen dieser Deckungen war auch die Wohngebäude Versicherung von Einzelgefahren möglich. Mit Wirkung seit 1. Januar 2009 sind diese Bedingungen durch die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur industriellen Feuerversicherung und die Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren.
Die frühere Regulierungspraxis der Wohngebäude Versicherer sah für die Höhe der Entschädigung die Preise am Schadentag als maßgebend. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls entstehende Preissteigerungen gingen also zu Lasten des VN. Die VGB regeln jetzt, dass Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung entschädigungspflichtig sind, soweit sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären. Solche Mehrkosten werden jedoch nicht ersetzt.
Infos zur Wohngebäudeversicherung
Will der Versicherungsnehmer den Freistellungsanspruch gegenüber seinem Haftpflichtversicherer an den Geschädigten abtreten und diesem insoweit einen Direktanspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer des VN verschaffen, kann der Versicherer dies durch Allgemeine Versicherungsbedingungen nicht ausschließen. Schadensregulierung durch die Wohngebäude Versicherung Wird der Versicherungsnehmer von einem Dritten in Anspruch genommen, hat er die Regulierung des Schadens gemäß den Versicherungsbedingungen grundsätzlich seinem Versicherer zu überlassen.
Dies umso mehr, als die diesem Beitrag zugrunde liegenden Allgemeinen Wohngebäudeversicherung Bedingungen eine automatische Anpassung des Vertrags an Änderungen des Baupreisniveaus für Wohngebäude vorsehen. Der Rückgriff in diesem Beitrag auch auf die bisherigen VGB 2000 schein mir geboten zugleich aber im Zusammenhang mit dem neuen VVG den Versicherungsschutz im Vergleich zu den VGB 2000 in einigen Bereichen nicht unwesentlich verändern. Insoweit werden die qualitativen Unterschiede zwischen den neuen und den bisherigen VGB herausgestellt.
Durch thermische Solaranlagen der Wohngebäude wird das Sonnenlicht in Wärme umgewandelt. Damit werden Brauchwasser oder Wasser der Raumheizung erhitzt. Das Schadenpotenzial durch diese Anlagen ist eher als gering einzustufen, da die eingesetzten Produkte durch regelmäßige Wartung der Anlagen eine lange Lebensdauer aufweisen. Schäden können im Wesentlichen durch austretende Flüssigkeiten entstehen. Im Rahmen der mitversicherten Leitungswasserschäden werden wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel und dergleichen.
Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung
Es ist davon auszugehen, dass Deckung im Rahmen der Elementarschadenversicherung nur nach konkreter, individueller Risikobeurteilung übernommen werden kann, wenn auch für das Massengeschäft der Wohngebäudeversicherung die Antragsfragen für die Beurteilung grundsätzlich ausreichen sollten. Bei Betrieben wird jedoch fast immer eine Betriebsbesichtigung durch den Wohngebäude Versicherer erforderlich sein, um die Risikosituation zu beurteilen. Vom Risiko abhängig werden im Einzelfall auch Sicherheitsvorkehrungen.
Verbleibende Restwerte des Wohngebäude werden angerechnet. Das ist der Betrag, der dafür bei Verkauf erzielt werden kann, und zwar für die bereits erschlossenen Restwerte, d.h., dass die für die Erschließung der Restewerte aufzuwendenden Kosten zu berücksichtigen sind. Die auf die Schadenaufwendungen entfallende Mehrwertsteuer wird durch die Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung nicht ersetzt, wenn der VN für das versicherte Gebäude vorsteuerabzugsberechtigt ist. Aber auch der zum Vorsteuerabzug nicht berechtigte VN hat nach den Bestimmungen der VGB 2008 keinen Anspruch auf Zahlung von Mehrwertsteuer.
Dadurch soll eine mögliche Doppelversicherung vermieden werden, wenn der Mieter eine Hausratversicherung unterhält, durch die diese Sachen teils oder deckungsgleich mitversichert sind. Aber auch insoweit ist bei Bedarf (z.B. wenn im Mietvertrag vereinbart worden ist, dass die Sachen nach Beendigung des Mietverhältnisses im Wohngebäude verbleiben sollen) einzelvertraglich der Einschluss in die Wohngebäudeversicherung möglich. Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohngebäudeversicherung
Sengschäden - Aus der Definition des Brandbegriffs ergibt sich, dass Sengschäden im Wohngebäude nicht versichert sind, außer wenn sie durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind, wie die VGB klarstellend vermerken. Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen - Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Die AVB müssen als Rechtsgrundlagen der Vertragsbeziehung unmissverständlich formuliert sein. Das fordert das sog. Transparenzgebot. Insoweit unterliegen die AVB der Nachprüfbarkeit durch die Gerichte. Bei Risikoausschlussklauseln entspricht es dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers, diese eng auszulegen. Im sog. Privatkundengeschäft gehören die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude zu den Verbraucherinformationen, die die Wohngebäudeversicherung dem Versicherungsnehmer zu erteilen hat.
Aber auch Marder verursachen Schäden an Schläuchen und Leitungen im Wohngebäude und lösen kostspielige Reparaturen aus. Schließlich können auch reine Betriebsschäden durch Kurzschluss und Materialfehler zu nicht zu unterschätzenden Schäden führen. Für Bodenanlagen auf freien Flächen kommen noch Schäden durch Diebstahl und Vandalismus hinzu. Um Schäden soweit wie möglich zu vermeiden, ist zur Risikovorsorge zunächst einmal die fachgerechte und sorgfältige Montage der Anlage wichtig.
Allgemeines rund um das Thema Wohngebäudeversicherung
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Versicherbar sind jedoch nicht nur die zu Wohnzwecken dienenden Wohngebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser u. dergl. Deshalb sind die zu versichernden Wohngebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag einzeln zu benennen. Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Soweit der durch die Sturmflutwelle verursachte Schaden den Schaden durch direkte Sturmeinwirkung überdeckt, greift der Ausschluss. Nicht versichert sind Schäden, die der VN vorsätzlich herbeiführt, die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, innere Unruhen, oder Kernenergie entstehen. Versicherungsschutz für Wohngebäude besteht auch dann nicht, wenn der VN die Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung arglistig über Tatsachen täuscht oder dies versucht, die für den Grund der Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Von einer zwingenden Vorschrift spricht man, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung unwirksam ist (z. B. Nichtigkeit einer betrügerischen Über- oder Doppelversicherung). Halbzwingende Vorschriften können nur zugunsten des Wohngebäude Inhaber oder eines durch die Versicherung geschützten Dritten vertraglich geändert werden. Eine halbzwingende Vorschrift liegt vor, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass der Wohngebäudeversicherung Anbieter sich auf eine abweichende Vereinbarung nicht berufen kann.
Nützliche Informationen über die Wohngebäudeversicherung
Beschränkt auf Zwei- und Mehrfamilienhäuser sind nach Klausel PK 7361 die Kosten für die Beseitigung von Schäden an dem Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft unterliegenden Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern versicherbar, die dadurch entstanden sind, dass unbefugte Dritte im Sinne der Einbruchdiebstahlversicherung in das Wohngebäude eingedrungen sind oder dies versucht haben. Die Beseitigung von Graffiti durch unbefugte Dritte an der Außenseite vom Wohngebäude kann erhebliche Kosten verursachen.
Verletzt der VN vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Wohngebäude Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der VN beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Verletzt der VN eine Obliegenheit vorsätzlich, so ist die Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Versuchen Sie, in Ihren Verhandlungen den Versicherungsschutz bei Bedarf analog der Klauseln 7262 bzw. 7263 auf Frost und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf bzw. außerhalb des Versicherungsgrundstücks auszudehnen. In Erweiterung von Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2008 leitstet der Wohngebäude Versicherer Entschädigung für Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück, soweit sie der Entsorgung versicherter Wohngebäude oder Anlagen dienen.
Empfehlungen und Tipps
Die Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung überzeugt immer mehr Verbraucher durch sein umfangreiches Angebot an Leistungen. Nicht nur die gute Bewertung der Verbraucher, welche sich bereits für diesen Versicherer entschieden haben, sind von dem Leistungsangebot und den günstigen Preisen auch immer mehr Neukunden bereit, zur Wohngebäudeversicherung zu wechseln, da diese Wohngebäudeversicherung günstig und gut ist.
Es zählen eben nicht nur niedrige Beiträge, sondern das Gesamtpaket wird für viele Immobilienbesitzer ein immer wichtigeres Kriterium. Eine recht günstige Wohngebäudeversicherung mit guten Leistungen, sowie auf Ihre optimierten Leistungen erhalten Sie in der Grundeigentümer Versicherung.