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Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung - Allgemeine Infos
Was genau ist eine Wohngebäudeversicherung und für welche Schäden wird durch diese Versicherungsform finanzielle Entschädigung geleistet? Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung und wann sollte diese spätestens abgeschlossen werden? Kann auf den Abschluß dieser Versicherungsform verzichtet werden, oder ist diese sinnvoll?
Was ist eine Wohngebäudeversicherung
Mit der Wohngebäudeversicherung können also auch gemischt genutzte Gebäude versichert werden. Unter einer gemischt genutzten Immobilie ist zu verstehen, wenn sich zum Beispiel im Erdgeschoss eine gastromische Einrichtung wie ein Restaurante, eine Pizzeria, eine Kneipe ect. oder andere gewerbliche Räumlichkeiten wie Geschäfte, Praxen, Büros ect. befinden und die restlichen Räumlichkeiten der Immobilie zu wohnzwecken dient.
Im Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung sind drei verschiedene Unterversicherungen integriert, welche die Gefahren Feuer, Wasser, sowie Sturm und Hagel absichert. In der Regel wird die Wohngebäudeversicherung als verbundene (oder auch gebündelte) Versicherung abgeschlossen, welche die drei vorgenannten Unterversicherungen in sich vereint, also bündelt.
Beim Abschluß einer Wohngebäudeversicherung sind generell einige wichtige Faktoren zu berücksichtigen, um den Versicherungsschutz im Schadenfall in vollem Umfang zu erhalten. Neben der genauen Angabe der Gebäudedaten wie zum Beispiel Ausstattung und die Verwendung bestimmter Materialien, die vorhandene Grundfläche unterteilt im Dachgeschoss, Kellergeschoss, sowie im Wohnbereich, sowie die Nutzungsart der Immobilie (Wenn zum Beispiel ein Teil des Gebäudes gewerblich genutzt wird, die Größe der dafür genutzten Fläche.), sowie die Bauart des Gebäudes und nicht zuletzt die Versicherungssumme.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine reine Schadensversicherung, welche aus mehreren Versicherungsarten, der Feuerversicherung, der Leistungswasserversicherung, sowie der Sturmversicherung besteht, die mehrere Gefahren abdecken, Feuer, Sturm und Leitungswasser. Zugrunde liegen dem Versicherungsvertrag die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (VGB) in den Fassungen der VGB 62 bis VGB 2010.
Grundsätzlich gilt im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung nach den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen als Versicherungswert der Versicherungswert 1914 als vereinbart. Abweichend hierzu kann als Versicherungswert der Neuwert, der Zeitwert oder der gemeine Wert vereinbart werden. Der Versicherungswert ist neben der Versicherungssumme die entscheidende Grundlage für die Entschädigungsberechnung. Der Versicherungswert im Schadenfall sollte der vereinbarten Versicherungssumme entsprechen.
Unter dem Versicherungswert 1914 versteht man den ortsüblichen Neubauwert (Neuwert), bewertet zu den Preisen von 1914. Ermittelt wird der Versicherungswert 1914 mithilfe des vom statistischen Bundesamt jährlich veröffentlichten Baupreisindexes. Durch Division des Neubauwertes im Gestehungsjahr des Gebäudes mit dem im Gestehungsjahr gültigen Baupreisindex erhält man den Versicherungswert 1914. Um die Unterversicherungsverzichtserklärung zu erhalten, gilt der Versicherungswert 1914 nur als richtig ermittelt,
wenn er von einem von der Wohngebäudeversicherer anerkannten Bausachverständigen geschätzt worden ist
oder der Versicherungsnehmer im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres angibt und der Wohngebäudeversicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet
oder der Versicherungsnehmer Antragsfragen nach Größe, Ausstattung und Ausbau des Wohngebäudes zutreffend beantwortet hat und die Wohngebäudeversicherung auf eigene Verantwortung den Versicherungswert 1914 ermittelt.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohngebäudeversicherung
Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens. Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und sind die Räume trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt hinaus für die vereinbarte Dauer ersetzt, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit. War das in der Wohngebäudeversicherung versicherte Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall gezahlt.
Auf Antrag sind auf dem Hausdach befestigte Photovoltaikanlagen (Aufdachmontage) aber gesondert versicherbar. Nicht versichert sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Außer den versicherten Sachen deckt die Wohngebäudeversicherung auch verschiedene Kosten und sonstige Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstehen. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen.
Von einer zwingenden Vorschrift spricht man, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung unwirksam ist (z. B. Nichtigkeit einer betrügerischen Über- oder Doppelversicherung). Halbzwingende Vorschriften können nur zugunsten des Versicherungsnehmers oder eines durch die Wohngebäudeversicherung geschützten Dritten vertraglich geändert werden. Eine halbzwingende Vorschrift liegt vor, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass der Wohngebäudeversicherung Anbieter sich auf eine abweichende Vereinbarung nicht berufen kann.
Für Versicherungsverträge und für Erklärungen zum Versicherungsverhältnis ist die Textform vorgeschrieben. Diese Form ist z. B. auch gewahrt, wenn eine E-Mail mit Angabe des Absenders und Schlussformel zur darin abgegebenen Erklärung abgeschickt wird. Für den Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr sieht § 312e BGB eine besondere Regelung bezüglich der Abwicklung vor. Der Antragsteller hat alle ihm bekannten wesentlichen Umstände, die für den Abschluss der Wohngebäude Versicherung erheblich sind.
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags zur Wohngebäudeversicherung. Insoweit können die Vertragspartner grundsätzlich auch Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen des VVG abweichen.
Ergänzt werden diese Bedingungen durch eine Reihe von Klauseln, die ebenfalls überarbeitet wurden und eine gewisse Anpassung an die individuellen Risikoverhältnisse gestatten. Generell gilt: Bei diesen Musterbedingungen handelt es sich nur um Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft an die Mitgliedsunternehmen. Für Neuverträge der Wohngebäudeversicherung, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Für Wohngebäude Altverträge, die bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht, kann die Wohngebäudeversicherung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der VN hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei Nachweis des VN, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingung abgeschlossen hätte, ist das Rücktrittsrecht des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet sein.
Wird das versicherte Gebäude nicht nur zu Wohnzwecken genutzt und ist vorhandenes gewerblich genutztes Gebäudezubehör nicht anderweitig versichert, etwa über eine Betriebs Inhaltsversicherung, bleibt zu versuchen, eine entsprechende Ergänzung der Wohngebäudeversicherung zu erreichen. Bestehen Unklarheiten darüber, ob vom Versicherungsnehmer in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Wohngebäude Bestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine einzelvertragliche Regelung klarstellen lassen.
An vertraglichen Obliegenheiten hat nach den VGB 2008 der Wohngebäudeversicherung der VN außerdem die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen, nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Die Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Obliegenheiten entsprechen denen bei Verletzung der Sicherheitsvorschriften, nämlich Leistungsfreiheit bei Vorsatz, quotale Kürzung bei grobfahrlässiger Verletzung. Sofern Sie sich aus besonderen Gründen veranlasst sehen, die Schadenstelle zu verändern, und z.B. mit den Aufräumungsarbeiten beginnen, ohne dass Sie die Zustimmung durch die Wohngebäudeversicherung einholen konnten, sollten Sie neben der Sicherstellung beschädigter Teile für weitgehende Beweissicherung sorgen.
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Welche Leistungen erbringt eine Wohngebäudeversicherung
Die Höhe der finanziellen Entwschädigungsleistungen richtet sich immer nach der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Diese sollte also genauestens vor Antragsstellung ermittelt werden. Hierfür können bei älteren Gebäuden erstellte Gutachten durch Sachverständige behilflich sein, um den aktuellen Gebäudewert ermitteln zu lassen.
Wird ein versichertes Wohngebäude durch eine oder mehrere der versicherten Gefahren, wie zum Beispiel durch einen Sturm, oder durch einen Brand beschädigt oder ganz zerstört, wird durch die Wohngebäudeversicherung finanzielle Entschädigung geleistet, jedoch nur bis zur maximal vereinbarten Versicherungssumme.
Welche Kosten und finanziellen Aufwendungen werden durch die Wohngebäudeversicherungen geleistet?
Der Umfang an finanziellen Entschädigungszahlungen erstreckt sich auf alle anfallenden Abbruch- und Entsorgungsarbeiten an Resten noch vorhandener Gebäudeteile, falls diese zu stark beschädigt sind und nicht wieder aufgebaut werden können. Desweiteren werden alle Arbeitskosten erstattet, die dazu benötigt werden, um den Ursprungszustand, also vor der Beschädigung wieder herzustellen. Hierunter fallen alle Instandsetzungsarbeiten, Renovierungsarbeiten und sonstige Reparaturarbeiten.
Weiterhin werden Hotelkosten durch eine "gute Wohngebäudeversicherung" für den Zeitraum der andauernden Renovierungs- und Wiederaufbauarbeiten übernommen, falls die Immobilie während dieses Zeitraums nicht bewohnbar ist. Bei vermieteten Wohngebäuden wird der entstandene Mietausfall entschädigt, welche sich in der Höhe und im Zahlungszeitraum nach den den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Wohngebäudeversicherer richtet.
Unterschiede zwischen den einzelnen Wohngebäudeversicherungen bestehen vor allem im Preis, sowie im Leistungsumfang. Wie können Sie einfach und ohne viel Zeitaufwand eine Gute Wohngebäudeversicherung mit einem fairen Preis- Leistungsverhältnis?
Hier stellen wir Ihnen einen kostenlosen Beitragsrechner zur Verfügung, mit dem Sie die anfallenden Preise direkt online berechnen können. Hierbei werden alle Faktoren berücksichtigt, die zur Beitragfindung dienen, wie zum Beispiel der Gebäudestandort, also in welcher Region sich das zu versichernde Gebäude befindet und inwieweit diese Region als Risikogebiet eingestuft ist.
Für eingetretene Schadensfälle ist eine zuverlässige und gute Wohngebäudeversicherung, der sofort und unbürokratisch im Schadensfall eintritt, unerlässlich. Aufgrund der großen Anzahl derzeitig vorhandener Anbieter lohnt sich ein Wohngebäudeversicherung Vergleich im Internet auf jeden Fall.
Denn die Unterschiede im Preis- Leistungsverhältnis sind enorm und können manchmal einige Hundert Euro betragen. Viele Wohngebäudeversicherung Anbieter bieten ihre Leistungen zu erheblich günstigeren Preisen an und das mit teilweise besseren Leistungseinschlüssen, als die großen und bekannten Unternehmen.
Wie steht es um den Kundenservice, oder die Geschwindigkeit bei der Schadenregulierung? Mit dem auf unserer Webseite integrierten Onlinerechner finden Sie eine gute und Günstige Wohngebäudeversicherung, sortiert nach Bewertungen sowie der Beitragshöhe, die Ihnen bei der Wahl der auf Ihre Bedürfnisse am geeignetsten Versicherung behilflich sind.
Weiterhin finden Sie eine viele zusätzliche Infos über die einzelnen Wohngebäudeversicherer, welche gerade bei kleineren und weniger bekannten Gesellschaften für Sie von Nutzen sein können.
Mit dem Leistungsvergleich haben Sie die Möglichkeit, die jeweilig angebotenen Tarifarten und den dazugehörigen Leistungseinschlüssen, sowie die Preise der einzelnen Anbieter zu vergleichen.
Dies ermöglicht Ihnen, einen optimalen Versicherungsschutz Ihrer Wohnimmobilie zu einem möglichst niedrigen Beitrag zu finden und sparen sich so einen erheblichen Zeitaufwand. Wenn Sie eine gute Wohngebäudeversicherung gefunden haben, welcher Ihre Anforderungen erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wohngebäudeversicherung direkt online abzuschließen.
Verbesserter Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung
Auch die Anbieter von Wohngebäudeversicherungen sind in der letzten Zeit den Kundenwünschen entgegengekommen. Nicht nur Bedingungen und Tarifstrukturen wurden überarbeitet, sondern auch eine ganze Reihe neuer Leistungen eingeführt. Eine Vielzahl von Deckungsvarianten ermöglicht es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu finden. So haben mehrere Gesellschaften neue Versicherungsvarianten entwickelt.
Verbesserungen des Versicherungsschutzes und Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung bestehen zum Beispiel hinsichtlich:
beitragsfreie Rohbauversicherung bis 24 Monate für Feuer-, Sturm- und Hagelschäden,
Such- und Leckortungskosten bei Nässeschäden durch defekte Dichtungsfugen,
Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen bis zur Versicherungswerte (auch für Restwerte),
Mehrkosten für Technologiefortschritt, grobe Fahrlässigkeit bis 10.000 EUR,
Versicherungsschutz bei Graffitischäden bis 10.000 EUR,
Entschädigung bei Vandalismus, mutwillige Beschädigung an Einfamilienhäusern bis 10.000 EUR,
Versicherungsschutz für Verkehrssicherungsmaßnahmen bis zur Höhe der Versicherungssumme,
Erstattung von Kosten für das Beseitigen von Bienen-, Hornissen- und Wespennestern,
Einschluss der Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden bis zur Höhe der Versicherungssumme,
Neu sind auch Ökobausteine wie Photovoltaik (ohne zusätzliche Photovoltaikversicherung, Windkraft, Energetische Modernisierung, Primärenergie,
Allgefahrendeckung für Photovoltaik-Anlagen,
Nachlässe für Neubauten (bis zu 50 %) und Passivhäuser,
Gebäudeschutzbrief für Hausbesitzer, der Notfälle in der Elektro- oder Sanitärinstallation, Schlüsseldienst oder das Entfernen von Wespennestern abdeckt,
Mitversicherung von Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden auch für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Versicherungsschutz bis 500.000 EUR,
Mitversicherung von Ableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks,
Aufräum- und Wiederanpflanzungsaufwendungen bei Grünanlagen können bis 10.000 EUR versichert werden,
Übernahme der Mehrkosten für eine Wiederherstellung mit umweltfreundlichen Baustoffen (Öko-Klausel).
Diese Beispiele zeigen die neuerdings von den Gesellschaften angebotene Breite des Versicherungsschutzes der Wohngebäudeversicherung, der von fast allen Versicherern in unterschiedlicher Ausprägung angeboten wird.
Grundsätzlich sollte jedoch nicht vergessen werden, dass nicht Leistungsangebote wie z.B. das Entfernen von Wespennestern oder Hotelkosten für die Auswahl des Deckungsschutzes ausschlag-gebend seien sollten, sondern vielmehr die Absicherung möglicher existenzgefährdender Großschäden.
Dazu gehören z.B. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, und zwar nicht nur bis 10.000 EUR, sondern bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Wohngebäudeversicherung
Der VN hat eine Reihe von vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Werden diese vom VN oder von seinen Repräsentanten verletzt, kann der Wohngebäude Versicherer von seiner Leistungspflicht frei sein und den Versicherungsvertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass er sich Kenntnis und Verhalten seiner Repräsentanten anrechnen lassen muss. Dies gilt nicht nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung von Schäden am Wohngebäude.
Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit sind wichtige Beurteilungskriterien für die Entscheidungsfindung. Danach ist zu beurteilen, ob Versicherungsschutz für Wohngebäude zu besorgen ist oder nicht. Nach Expertenmeinung wird sich das Erdklima immer weiter erwärmen. Auch Deutschland wird davon nicht verschont bleiben. Schon jetzt können wir feststellen, dass die Sommer heißer und trockener und die Winter milder, stürmischer und regenreicher geworden sind.
Die frühere Regulierungspraxis der Wohngebäude Versicherer sah für die Höhe der Entschädigung die Preise am Schadentag als maßgebend. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls entstehende Preissteigerungen gingen also zu Lasten des VN. Die VGB regeln jetzt, dass Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung entschädigungspflichtig sind, soweit sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären. Solche Mehrkosten werden jedoch nicht ersetzt.
Infos zur Wohngebäudeversicherung
Der Versicherungsbedarf für Wohngebäude besitzer haben individuelle Vorsorge durch Versicherungsschutz wie alle anderen Personen zu treffen, soweit es allgemeine Risiken wie z. B. Tod oder Verletzung bei Unfällen betrifft. Darüber hinaus ruft der Haus- und Grundbesitz zusätzlichen Versicherungsbedarf hervor, der zum einen die Absicherung der eigenen Vermögenswerte und zum anderen die Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter betrifft. Demnach kann man bei den grundstücksbezogenen Versicherungen unterscheiden.
Diese Definition entspricht derjenigen der gewerblichen Feuerversicherung für Wohngebäude, in jener ist allerdings zusätzlich noch die Explosion eines Behälters definiert. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. Was im Einzelnen unter die Gefahr Luftfahrzeuge als Sammelbergriff fällt, wird in den VGB der Wohngebäudeversicherung nicht eigens gesagt. Deshalb bleibt auf das Luftfahrtgesetz zurückzugreifen, das in § 1 Nr. 2 den Begriff Luftfahrzeuge definiert.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Wohngebäude Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung erstreckt sich auch auf diese Anlagen. Außerdem gilt im Rahmen dieser Bedingungen der Versicherungsschutz erweitert für Rohre innerhalb versicherter Wohngebäude auf frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Rohren wasser- oder sonstige wärmetragende Flüssigkeit führender Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Darüber hinaus sind innerhalb versicherter Gebäude auch Frostschäden an den sonstigen Einrichtungen wasser- oder sonstige wärmetragende Flüssigkeit versichert.
Anpassungsfaktor beim Wohnflächenmodell. Wie beim 1914er-Modell, so ändert sich auch durch die Wohngebäudeversicherung nach dem Wohnflächenmodell der Grundbeitrag über den Anpassungsfaktor zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend den Veränderungen der anteiligen Indizes für Wohngebäude und Tariflohn für das Bauhauptgewerbe. Den Grundbeitrag ermittelt der Versicherer. Obwohl beide Modelle den gleichen Versicherungsschutz bieten und sie sich letztlich auch nicht in der Beitragsanpassung unterscheiden.
Sind vermietete Wohnräume im Wohngebäude infolge des Versicherungsfalls im Mietwert gemindert und ist der Mieter berechtigt, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern, so ist der dem VN entstehende Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten gedeckt. Die Wohngebäudeversicherung für Mietausfall und Mietwert gilt nur für Wohnräume. Für gewerblich genutzte Räume kann die Wohngebäude Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohngebäudeversicherung
Klausel PK 7261 auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren und Anlagen der oben beschriebenen Art, außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter Wohngebäude oder Anlagen dienen, soweit der VN dafür die Gefahr trägt. Die Erweiterungen nach den Klauseln 7260, 7261, gelten nicht für Rohre der beschriebenen Art, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Prüfen Sie bei gewerblich genutzten Gebäuden, ob solche Rohre vorhanden sind, die nur dem gewerblichen Bereich dienen.
Vertragspartner der Wohngebäudeversicherung ist ausschließlich der Versicherungsnehmer, der die Prämie zu entrichten hat und den Versicherungsschein erhält. Dem Versicherten stehen bei Eintritt des Versicherungsfalls die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu. Er kann sie jedoch grundsätzlich nur dann geltend machen, wenn er im Besitz des Versicherungsscheins ist oder wenn der Versicherungsnehmer zustimmt. Für den Abschluss eines Versicherungsvertrags für Wohngebäude gelten grundsätzlich die Regeln des Zivilrechts.
An vertraglichen Obliegenheiten hat nach den VGB 2008 der VN außerdem die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen, nicht genutzte Wohngebäude oder Wohngebäude teile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Allgemeines rund um das Thema Wohngebäudeversicherung
Sind vom VN selbst genutzte Wohnräume vom Schaden betroffen, so wird der ortsübliche Mietwert ersetzt, falls ihm die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann. Der Wohngebäude Versicherer ersetzt auch einen durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Wiederaufbaubeschränkungen) verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert. Abschnitt A § 9 Nr. 4 VGB 2008 sieht die Möglichkeit der Absicherung weiteren Mietverlustes vor.
Kurzschluss- und Überspannungsschäden - Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen entstanden sind, außer wenn sie die Folge eines Brandes oder einer Explosion oder des unmittelbaren Überganges eines Blitzes auf Sachen (Blitzschlag) sind. Bei Vereinbarung der Klausel PK 7160 ersetzt die Wohngebäudeversicherung jedoch Überspannungsschäden durch Blitz, ohne dass dieser auf Sachen aufgetroffen ist. Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdsenkung oder Erdrutsch.
Die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist der Versicherungsvertrag. Hierin wird gemäß den Dokumentierungen im Versicherungsschein auf die einschlägigen Gesetze und die vereinbarten Versicherungsbedingungen Bezug genommen. Die auf dieser Basis vom Wohngebäude Versicherer geschuldete Leistung bezeichnet man als Gefahrtragung; als Gegenleistung hat der Versicherungsnehmer die vereinbarte Prämie zu zahlen. Das Versicherungsvertragsrecht ist schuldrechtlicher Natur.
Nützliche Informationen über die Wohngebäudeversicherung
Der Anpassungsfaktor berücksichtigt auch die Mehrwertsteuer. Er ist also auf Gebäude von nicht vorsteuerabzugsberechtigten VN ausgerichtet. Ist der VN hinsichtlich des versicherten Wohngebäude vorsteuerabzugsberechtigt und hat er deshalb im Versicherungsfall Anspruch nur auf Entschädigung des Nettobetrages, zahlt er im Vergleich zum Nichtvorsteuerabzugsberechtigten einen zu hohen Beitrag. Dies kann der VN nicht etwa umgehen, indem er die Versicherungssumme 1914 um den Mehrwertsteueranteil kürzt.
Die Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Obliegenheiten entsprechen denen bei Verletzung der Sicherheitsvorschriften, nämlich Leistungsfreiheit bei Vorsatz, quotale Kürzung bei grobfahrlässiger Verletzung. Sofern Sie sich aus besonderen Gründen veranlasst sehen, die Schadenstelle zu verändern, und z.B. mit den Aufräumungsarbeiten beginnen, ohne dass Sie die Zustimmung durch die Wohngebäudeversicherung einholen konnten, sollten Sie neben der Sicherstellung beschädigter Teile des Wohngebäude für weitgehende Beweissicherung sorgen.
Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung weiterer Elementarschäden sind auf Grundlage von VGB auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. In Anlehnung an die industrielle Extended Coverage Versicherung besteht nunmehr auch in der Wohngebäudeversicherung nach VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7165 die Möglichkeit, Schäden am Wohngebäude durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeugs zu versichern.
Ist eine Wohngebäudeversicherung wichtig und sinnvoll
Jeder Hauseigentümer, der nicht über eine Wohngebäudeversicherung verfügt, geht ein großes finanzielles Risiko ein, was im Schadenfall sogar den eigenen finanziellen Ruin bedeuten kann. So rät auch das unabhängige Verbraucherinstitut Stiftung Warentest jedem Hauseigentümer, eine Wohngebäudeversicherung abzuschliessen. Um eine gute und günstige Wohngebäudeversicherung zu finden, hilft es sich um Internet umzusehen und einen Vergleich durchzuführen. Das spart nicht nur Geld ein, sondern bringt meist auch eine bessere Leistungsqualität.
Eine gute Wohngebäudeversicherung muß nicht teuer sein. Jedoch sollten Sie, bevor Sie sich für einen bestimmten Wohngebäudeversicherer entscheiden, einen Wohngebäudeversicherung Vergleich im Internet durchzuführen. Solche Vergleichsmöglichkeiten ergeben oftmals Beitragseinsparung von bis zu einigen HundertEuro jährlich und dass, ohne auf benötigte Leistungen verzichten zu müssen.
Auf keinen Fall sollten Sie auf den Abschluß einer Wohngebäudeversicherung verzichten, da diese nicht nur sinnvoll, sondern äußerst wichtig ist. Warum ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll? Die Zahl der umweltbedingten Zerstörungen oder Beschädigungen von Wohngebäuden ist auf Grund der immer mehr zunehmenden naturbedingten Gefahren wie Stürme, Hagel, oder Hochwasser deutlich angestiegen. Die Folgen sind neben den psychischen Belastungen der Betroffenen vor allem die finanziellen Verluste, wenn diese über keine ausreichende Wohngebäudeversicherung verfügten. Denn in vielen Fällen sind nicht nur persönliche Erinnerungen mit der Zerstörung der Wohnimmobilie verloren gegangen, sondern das ganze Zuhause inklusiv aller Möbel Bekleidung ect., also die gesamte Existenz. Ganze Familien sind finanziell ruiniert und haben den Rest ihres Lebens mit den Folgen zu kämpfen.
Beitragsberechnung zur Wohngebäudeversicherung
Der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung wird anhand der Versicherungssumme berechnet. Die Versicherungssumme entspricht entweder dem Wert 1914 oder dem aktuellen Neuwert. Die Versicherungssumme wird mit dem jeweiligen Prämiensatz multipliziert. Ist gleitende Neuwertversicherung vereinbart, so wird der Prämiensatz zusätzlich mit dem gültigen Neuwertfaktor multipliziert. Der Prämiensatz wird anhand eines Tarifs ermittelt. In dem Prämiensatz werden die versicherten Gefahren, die Bauartklasse, sowie Zuschläge und Rabatte berücksichtigt.
Tarifzonen
Ähnlich wie in den Tarifen der Hausratversicherung unterscheiden die Versicherer in der Wohngebäudeversicherung in Tarifzonen. Je nach örtlicher Lage wird das zu versichernde Risiko einer Tarifzone zugeordnet. In der Regel gibt es drei Tarifzonen, wobei Tarifzone 1 die günstigste und Tarifzone 3 die teuerste ist. Hauptgrund für die Tarifzoneneinteilung ist, dass die Wohngebäudeversicherung die unterschiedlichen Sturmzonen in der Beitragsberechnung berücksichtigen wollen. So stellen Küstenlagen ein höheres Sturmrisiko dar als Orte im Landesinneren.
Gemeiner Wert, Neuwert und Neuwertfaktor
Der gemeine Wert ist der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis. Der gemeine Wert ist auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungswert, falls das Wohngebäude zum Abbruch bestimmt oder dauerhaft für seinen Zweck nicht mehr zu verwenden ist. Das bedeutet, dass auch dann, wenn Neuwert als Versicherungswert vereinbart wurde, der Versicherungsnehmer bei Gebäuden, die zum Abbruch oder dauerhaft für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind, nur Anspruch auf eine Entschädigung durch die Wohngebäudeversicherung in Höhe des gemeinen Wertes hat.
Als Neuwert gilt Wiederbeschaffungswert einer Sache von gleicher Art in neuwertiger Qualität. In der Wohngebäudeversicherung beinhaltet der Neuwert eines Gebäudes den ortsüblichen Neubauwert zuzüglich notwendiger Zusatzkosten wie Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Gemäß den VGB 2010, 2008 (MB) sowie VGB 2000 (MB) ist die Standarddeckungsform in der Wohngebäudeversicherung allerdings der auf dem Neuwert aufbauende gleitende Neuwert, der Wertsteigerungen der Immobilie methodisch besser erfasst. Ist andererseits ein Gebäude zum Abriss bestimmt oder wird es dauerhaft wertmindernd zweckentfremdet benutzt (z.B. ein Wohnhaus als Lagerstätte), muss anstelle des Neuwertes der gemeine Wert angesetzt werden.
Der Neuwertfaktor wird jeweils zum 01.01. eines Jahres neu festgelegt. Der Anpassungssatz ergibt sich zu 80 % aus der Veränderung (Erhöhung oder Verminderung) des Baupreisindexes und zu 20 % aus der Veränderung des Tariflohnindexes für das Baugewerbe. Der Neuwertfaktor wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. Die Prämie verändert sich entsprechend dem neuen Neuwertfaktor zur nächsten Prämienfälligkeit.
Versicherungssumme
Für die Ermittlung der Versicherungssumme wird der Wert eines Wohngebäudes vorerst auf einen fiktiven 14-er Wert zurückgerechnet, welchen Wert der Immobilie 1914 gehabt hätte. So wird der Versicherungswert 1914 und die dazugehörige Versicherungssumme 1914 gebildet. Die Versicherungssumme für die Gegenwart wird unter Zuhilfenahme des Bundesbauindexes errechnet, der die jährlichen Veränderungen der Preise, der Löhne usw. erfasst.
Beispiel
Nach diesem sogenannten 14-er Wert wird die Versicherungsprämie zur Wohngebäudeversicherung errechnet und dieser an den sich jährlich verändernden Bundesbauindex angepasst, sodass keine Unterversicherung entsteht.
Alle baulichen Veränderungen muss der Versicherungsnehmer allerdings unverzüglich der Versicherungsgesellschaft anzeigen, damit diese den 14-er Wert für das Gebäude neu festlegen kann und Unterversicherung in der Wohngebäudeversicherung vermieden wird.
Der Versicherungsnehmer sollte hier vor Abschluss des Versicherungsvertrages alle Angaben bezüglich des aktuellen Neubauwertes, baulicher Veränderungen usw. vollständig der Versicherungsgesellschaft angeben, denn alle Fehler bei der Angabe des Versicherungswertes gehen zulasten des Versicherungsnehmers.
Gleitende Neuwertversicherung
Die Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Man versteht darunter den ortsüblichen Neubauwert des Wohngebäudes, bewertet nach Preisen zur Wohngebäude Versicherung des Jahres 1914.Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten (einschließlich der Baunebenkosten) des Gestehungsjahres multipliziert mit 100 und dividiert durch den Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Gestehungsjahr des Gebäudes entspricht.
Ausnahme: Für das laufende Jahr ist der Vorjahreswert des Monats Mai maßgebend.
Die Versicherungssumme für die Wohngebäudeversicherung, welche dem Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls tatsächlich zur Verfügung steht, ergibt sich aus der Multiplikation der Versicherungssumme 1914 mit dem im Schadenzeitpunkt gültigen Neuwertfaktor. Der Neuwertfaktor ändert sich von Jahr zu Jahr je nach Entwicklung des Baupreisindexes.
Die Versicherungssumme 1914 und der gleitende Neuwertfaktor sind ferner Grundlage der Berechnung der vom Versicherungsnehmer zu entrichtenden Versicherungsprämie. Nur aus der Versicherungssumme 1914 lässt sich der Beitrag 1914 errechnen, der, multipliziert mit dem aktuell gültigen gleitenden Neuwertfaktor, den Jahresbeitrag für die kommende Versicherungsperiode ergibt.
Jährliche Änderungen der Versicherungssumme und damit gleichzeitig der Versicherungsprämie vermeiden eine für den Versicherungsnehmer ungünstige Unterversicherung des Gebäudes. Die Vereinbarung des gleitenden Neuwerts geht daher mit der Verzichtserklärung des Versicherers auf den Unterversicherungseinwand einher. Ist im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gleitender Neuwert vereinbart und die Versicherungssumme 1914 ermittelt, kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich im Schadenfall mit einem Ersatz in voller Höhe rechnen.
Ausnahme: Er hat bewusst, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig, falsche Auskünfte zum zu versichernden Gebäude erteilt.
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Jeder Eigentümer einer Wohnimmobilie, egal ob das eigene Einfamilienhaus, oder großer Mehrfamilienhäuser, sollte über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Denn auch in Deutschland treten immer häufiger Naturkatastrophen, wie zum Beispiel Überflutungen, oder starke Stürme auf, die starke Schäden nach sich ziehen und die Kosten für Wiederaufbauten, oder Reparaturarbeiten oftmals in die Hunderttausende gehen, sodaß sich die Frage, Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll? nicht stellen sollte, bzw. diese sich von selber beantwortet.
Immer mehr Unwetter zerstören, oder beschädigen eine große Anzahl an Wohn- und Gewerbegebäuden. Daher gehört die Wohngebäudeversicherung mit zu den am wichtigsten Versicherungsarten für Hausbesitzer. Erfahren Sie hier, warum eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll, oder empfehlenswert ist.
Da es sich bei der Wohngebäudeversicherung um ein sehr umfangreiches und komplexes Gebiet handelt, lohnt sich immer ein Vergleich übers Internet durchzuführen. Um Ihnen als Eigenheimbesitzer, oder Verwaltungen von größeren Mehrfamilienhäusern sich über die einzelnen Versicherer zu informieren, können Sie sich durch den hier integrierten Wohngebäudeversicherung Vergleich einen Überblick der in unserem Rechner ingrierten Anbieter verschaffen.
Vor allem liegt der Vorteil beim online Wohngebäudeversicherung vergleichen darin, daß Sie so gut, wie alle Versicherungsunternehmen mit den jeweilig angebotenen Tarifen und Beiträgen in einem Überblick haben, ohne sich erst mühsam von verschiedenen Agenturen Angebote erstellen lassen zu müssen, was wiederum mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden wäre.
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