VdVA Gebäudeversicherung
Seit über 15 Jahren bietet der VdVA Versicherungsservice eigene Versicherungs- und Vorsorgeprodukte im Rahmen von Konsortialverträgen für die private und betriebliche Vorsorge. Unser kundenfreundliches Preis-Leistungsverhältnis und eine serviceorientierte Geschäftsabwicklung aus einer Hand zeichnen uns besonders aus. Hier im Gebäudeversicherung Vergleich 2026 finden Sie weitere Infos und Bewertungen über die VdVA und weitere Anbieter
Kollektivverträge für Altersvorsorgeprodukte und eine eigene Unterstützungskasse runden das Angebot ab. Versichert werden durch die VdVA Gebäudeversicherung die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude inklusive besonderer Bauteile und sonstige Bauwerke, sofern sie mindestens 50 Prozent zu privaten Zwecken genutzt werden, einschließlich Garagen und Carports.
Praxen und Büros gelten dabei als wohnwirtschaftlich genutzt. Weiterhin gelten als versichert die Sachen, die der Instandhaltung eines versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dienen - so z.B. auch Brennstoffvorräte.
Gebäudeversicherung - Versicherte und nicht versicherte Sachen
Gegenstand der Gebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung einbezogen sind.
Versicherbar sind jedoch nicht nur die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser und dergleichen. Deshalb sind die zu versichernden Gebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag einzeln zu benennen.
Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
Gebäudeversicherung - Versicherungswert
Die Gebäudeversicherung nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung konzipiert, in der dem Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert auf aktueller Preisbasis vereinbart werden.
VdVA Gebäudeversicherung - Entschädigungsleistung
Die Gebäudeversicherung leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Schaden ist insoweit die Substanzbeeinträchtigung bzw. der Besitzverlust.
Aus der Definition des versicherten Schadens ist herzuleiten, dass jeder Schaden an versicherten Sachen erfasst ist, der in adäquatem Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht. Denn das Wort »durch« schließt alle Folgen des Ereignisses ein, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Die Gebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen verschiedene Gefahren, wie sie durch mehrere spezielle Versicherungsarten erfasst sind, und zwar durch die
Feuerversicherung,
Leitungswasserversicherung und
Sturmversicherung.
Der Versicherungsumfang stimmt weitgehend mit der durch die VGB gebotenen Deckung überein. Ohnehin erlaubt der modulare Charakter der neuen Musterbedingungen eine Austauschbarkeit, sodass wegen der Änderungen grundsätzlich auf die Synopsen der Beiträge dieser Versicherungen verwiesen werden kann, die sinngemäß auch für die VdVA Gebäudeversicherung gelten.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Gebäudeversicherung
Die arglistige Täuschung gilt als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt worden ist. Der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung erstreckt sich nicht auf Schäden durch Erdbeben (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen) der Wärme ausgesetzte Sachen Brandschäden, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden (Einschluss über Klausel PK 7161 möglich).
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der im Vertrag der Gebäudeversicherung benannte Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Wegen der Festschreibung des Versicherungswertes im 1914er-Modell auf die Preise von 1914 bzw. wegen der Fixierung der Risikoübernahme im Wohnflächenmodell entsprechend der Wohnfläche, Bauart und Ausstattung des Gebäudes ist bei Änderungen des Baupreisniveaus während der Vertragszeit eine Anpassung der Beiträge an die damit einhergehenden veränderten Leistungsanforderungen der Gebäudeversicherung notwendig. Dies geschieht in jährlichen Intervallen.
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags für Gebäude. Insoweit können die Vertragspartner grundsätzlich auch Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen des VVG abweichen.
Des Weiteren gilt der Unterversicherungsverzicht nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung bei Vertragsabschluss zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss der VdVA Gebäudeversicherung durch wertsteigernde Baumaßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dieser Unterversicherungsverzicht betrifft nur die Gleitende Neuwertversicherung. Wird abweichend davon eine Neuwert- oder Zeitwertversicherung oder eine Gebäudeversicherung zum Gemeinen Wert abgeschlossen, trägt der VN das Risiko einer Unterversicherung.
Klauseln der VdVA Gebäudeversicherung zu sonstigen Gefahren, Schäden und Kosten, Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte des Gebäude (Klausel PK 7360). Nach Klauseln PK 7360 entschädigt der Versicherer bis zum vereinbarten Betrag auch Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass verwertbare Reste wegen behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Über Klausel PK 7365 ist der Anteil der Sachverständigenkosten versicherbar, die der VN im normierten Sachverständigenverfahren zu tragen hat.
Die Deckung von Elementarschäden, soweit sie über Blitzschlag, Sturm und Hagel hinausgehen, sah die Deutsche Versicherungswirtschaft in der Vergangenheit als unkalkulierbar an. Sie bot deshalb dafür keinen Versicherungsschutz durch die VdVA Gebäudeversicherung. Sie bestand für Baden-Württemberg, dort war von 1960 bis 1994 eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Erst 1991 hat das damalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) diesen Rechtsstandpunkt aufgegeben.
Die durch die Gebäudeversicherung Mitversicherung von Bruchschäden wird erweitert nach Klausel PK 7260 auf außerhalb von Gebäuden (auf dem Grundstück) eintretende, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sofern der VN die Gefahr trägt.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur VdVA Gebäudeversicherung (AVB) derjenigen Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
Denn das Wort durch schließt alle Folgen des Ereignisses ein, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Sturm reißt eine Öffnung in die Dacheindeckung, sodass Niederschlagswasser in das Gebäude eindringen kann. Der entstehende Nässeschaden am Gebäude ist als Folge des Sturmereignisses gedeckt. Die Kosten der mit der Behebung des Schadens verbundenen Nebenarbeiten sind ebenfalls entschädigungspflichtig, z.B. Aufschlagen der Wand, um den durch die Gebäudeversicherung versicherten Rohrbruch beheben zu können.
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Weitere Informationen über die VdVA Gebäudeversicherung
Seit 1991 werden von der VdVA Versicherungsdienstleistungen im privaten und betrieblichen Bereich angeboten. Als besonderes Tätigkeitsfeld ist die Ausarbeitung, der Vertrieb und die Verwaltung exklusiver Versicherungs- und Vorsorgeprodukte sowohl für den privaten Lebensbereich als auch für das Gewerbe mittelständischer und kleiner Unternehmen sowie deren Mitarbeiter und Familienangehörige.
Profitieren Sie von der langjährigen Kompetenz der VdVA Gebäudeversicherung im Versicherungsgebiet der Gebäudeversicherung! Sie profitieren dadurch von kundenfreundlichen Versicherungsbedingungen, vielseitigen Leistungen zu extrem niedrigen Preisen und von einer schnellen und unbürokratischen Schadenregulierung.
Gebäudeversicherung
Blitzschutz ist bei privat genutzten Gebäude nicht vorgeschrieben. Er ist jedoch besonders empfehlenswert, wenn eine PV-Anlage installiert wurde. Bei Freilandanlagen kommen noch zusätzliche Absicherungen hinzu, mit denen Diebstahl und Vandalismus erschwert werden (z.B. Einzäunung und Videoüberwachung). Bei der Absicherung über Versicherungen ist zunächst einmal zu prüfen, welche Gebäude Versicherungen bereits bestehen oder ob ein Einschluss der PV-Anlage erreichbar ist und welche Risiken selbst getragen werden können.
Selbstbehalte und die Vereinbarung von Haftungslimiten erforderlich sein, um Versicherungsschutz für Gebäude bieten zu können. Außerdem werden für gefährdete Objekte risikoadäquate Prämien gefordert. Hochexponierte Risiken sind im liberalisierten Versicherungsmarkt gegen Hochwasserschäden nicht versicherbar. Um die Beeinträchtigung des Unternehmens der Elementarereignisse zu analysieren, d.h. das Risikopotenzial festzustellen, empfiehlt sich eine systematische Vorgehensweise.
Nebenarbeiten fallen auch dann unter den Versicherungsschutz, wenn sie nichtversicherte Sachen betreffen - so beispielsweise gärtnerische Arbeiten, wenn die Bepflanzung beseitigt werden muss, um an die im Erdreich verlegten Zuleitungsrohre der Wasserversorgung heranzukommen und den Rohrbruchschaden beheben zu können. Der Gebäude Versicherer hat gemäß § 85 VVG die Kosten, welche durch die Ermittlung und Feststellung des Schadens entstehen, dem VN insoweit zu erstatten, als ihre Aufwendung den Umständen nach geboten war.
Infos zur Gebäudeversicherung
Der Schutz vor Gefahren für das persönliche Wohlergehen sowie für das Hab und Gut hat auch für Gebäude besitzer einen hohen Stellenwert. Daher gilt es, die relevanten Risiken zu erkennen, sie möglichst zu vermeiden oder zu minimieren und ihre eventuellen Auswirkungen zu begrenzen. Die gängigste und am meisten verbreitete Form der finanziellen Vorsorge für einen ungewissen Finanzierungsbedarf, der bei der Verwirklichung drohender Gefahren entsteht, ist die Gebäudeversicherung.
Die Gebäudeversicherung vertritt indessen bisher eine entgegenstehende Auffassung und bietet die Gebäude Versicherung von Kosten einer Dekontamination des Erdreichs nur im Rahmen der zusätzlich zu vereinbarenden Klausel PK 7362 zu den VGB an. Darin wird übrigens ausdrücklich erklärt, dass diese Kosten nicht als Aufräumungskosten gelten. Zu Einzelheiten siehe die Ausführungen zur analogen Klausel 3301 im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung. Dies kann auch die unter 3.1 beschriebenen Aufwendungen betreffen.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Gebäude Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
VdVA Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung Anbieter geht davon aus, dass kritische Extremwerte bei Windgeschwindigkeiten und Niederschlagsmengen immer häufiger überschritten werden. Wie die Münchener Rück Gebäude Versicherung in ihrem Geschäftsbericht 2001 ausführte, wird uns die Natur schmerzhaft mit der Nase darauf stoßen, dass die zunehmenden Veränderungen des Klimas immer mehr und immer extremere Wetterkatastrophen zur Folge haben werden. Messungen der erdnahen und der atmosphärisch höheren Luftschichten zeigen deutlich eine Zunahme der globalen mittleren Jahrestemperatur.
Bewertungsgrundlage nach VGB 2008 (Wohnfläche). Einen Versicherungswert gibt es nach den VGB 2008 (Wohnfläche) nicht, und somit wird im Versicherungsvertrag auch keine Versicherungssumme ausgewiesen. Hier beschreiten die VdVA Gebäudeversicherung - bei gleichem Leistungsversprechen wie beim 1914er-Modell - einen anderen Weg, das Risiko der Gefahrenübernahme zu bewerten. Die Bewertung orientiert sich an der im Antrag aufzunehmenden Gebäude beschreibung mit Angaben über, Grundfläche in Quadratmetern, Voll- oder Teilkeller bzw. nicht unterkellert.
Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens. Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und sind die Räume des Gebäude trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt hinaus für die vereinbarte Dauer ersetzt, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit. War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall gezahlt.
Tipps zum Versicherungsgebiet Gebäudeversicherung
Bruchschäden an Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück sind nicht erfasst, wohl aber die hierdurch verursachten Durchnässungsschäden. Über Klausel 7262 (VGB 2000) war aber auch die Mitversicherung solcher Bruchschäden möglich. Diese Klausel ist zu den VGB 2008 nicht mehr vorgesehen. Versuchen Sie dennoch eine Vereinbarung auf dieser Basis. Auf die gleiche Weise lassen sich auch die unterhalb der Bodenplatten des Gebäude nicht versicherten Rohre und Installationen einschließen.
Jedenfalls ist er an seinen Antrag dann nicht mehr gebunden. Der Gebäudeversicherung Anbieter hat ein Interesse daran, vor Vertragsabschluss, also vor Annahme des Angebots das an ihn herangetragene Risiko zu prüfen. Deshalb verpflichtet er den Versicherungsnehmer regelmäßig, sich über einen längeren Zeitraum an das Angebot gebunden zu halten. Läuft die Bindefrist ab, kann der Versicherer diesen Versicherungsantrag nicht mehr annehmen. Der Gebäude Versicherer ist verpflichtet, dem VN rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung die sog. Verbraucherinformationen mitzuteilen.
Der VN ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Gebäude Versicherer in Textform Fragen zum Risiko stellt. Auch wenn ein anderer (z.B. der Versicherungsvermittler) für Sie das Antragsformular ausgefüllt hat, sollten Sie das Antragsformular sorgfältig durchlesen und prüfen, ob alle Fragen richtig und vollständig beantwortet sind. Den Versuch, den Versicherer im Zusammenhang mit der Schadenermittlung arglistig zu täuschen.
Allgemeines rund um das Thema Gebäudeversicherung
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten im Gebäude sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Es müsste aber genügen, dass der VN die in Abschnitt A § 15 VGB 2008 bzw. § 23 VGB 2000 enthaltenen Obliegenheiten beachtet, um den Versicherungsschutz weiterhin zu erhalten. Im Bedarfsfall sollten Sie mit dem Gebäude Versicherer vereinbaren, dass abweichend von Abschnitt A § 15 Nr. 1 VGB 2008 bzw. § 8 Nr. 4e VGB 2000 Versicherungsschutz durch die VdVA Gebäudeversicherung besteht, wenn keine unverschließbaren Öffnungen mehr vorhanden sind und die Sicherheitsvorschriften gemäß Abschnitt A § 14 VGB 2008 bzw. § 24 VGB 2000 beachtet werden.
Das HGB enthält u. a. die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen. Der Gebäude Versicherungsvertrag ist ein beiderseitiges Handelsgeschäft, wenn auch der Versicherungsnehmer Kaufmann ist. Selbstständige Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler) sind ebenfalls Kaufleute, deren Rechtsstellung im Handelsgesetzbuch geregelt ist.
Nützliche Informationen über die Gebäudeversicherung
Der Anpassungsfaktor berücksichtigt auch die Mehrwertsteuer. Er ist also auf Gebäude von nicht vorsteuerabzugsberechtigten VN ausgerichtet. Ist der VN hinsichtlich des versicherten Gebäude vorsteuerabzugsberechtigt und hat er deshalb im Versicherungsfall Anspruch nur auf Entschädigung des Nettobetrages, zahlt er im Vergleich zum Nichtvorsteuerabzugsberechtigten einen zu hohen Beitrag. Dies kann der VN nicht etwa umgehen, indem er die Versicherungssumme 1914 um den Mehrwertsteueranteil kürzt.
Soll die VdVA Gebäudeversicherung zum Zeitwert genommen werden, ist statt einer festen Versicherungssumme die Gleitende Neuwertversicherung auf Zeitwertbasis zu vereinbaren und z.B. wie folgt beurkunden zu lassen. In Änderung der VGB ist Versicherungswert 1914 der ortsübliche Neuwertwert des Gebäude entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914 abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Die Ermittlung der Versicherungssumme nach Preisen von 1914 war schon immer problematisch.
Die Gebäude Versicherung von Bruchschäden wird erweitert nach Klausel PK 7260 auf außerhalb von Gebäude (auf dem Grundstück) eintretende, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sofern der VN die Gefahr trägt.
Empfehlungen und Tipps
Die VdVA Gebäudeversicherung bietet Ihnen neben einen umfangreichen Versicherungsschutz einen, sehr guten Kunderserice, sowie günstige Beiträge. Immer Hausbesitzer entscheiden sich bei der Wahl Ihrer Versicherers für diesen Anbieter und sind mit dem Leistungsangebot sehr zufrieden.
Vor allem wenn es darauf ankommt, steht Ihnen dieser Versicherer für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung zur Seite. Darüberhinaus konnte die VdVA durch Ihre guten Bewertungen bei unabhängigen Verbraucherinstituten, wie beispielsweise im Gebäudeversicherung Vergleich der Stiftung Warentest mit Ihrem Preis Leistungsangebot überzeugen.
Zu einem der zuverlässigsten Partnern gehört die VHV Gebäudeversicherung, neben den erstklassigen Kundenservice, garantiert diese eine schnelle und flexible Schadenregulierung zu fairen Preisen.
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