Wohngebäudeversicherung - Überschwemmung
Als Überschwemmung (landläufig Hochwasser genannt) wird ein Zustand bezeichnet, bei dem sich der Wasserstand eines Gewässers deutlich über dem Pegelstand befindet. Unterschieden wird zwischen regelmäßigen Überschwemmungen wie z.B. Gezeiten und Frühjahrshochwasser und unregelmäßige bzw. einmalige Überschwemmungen wie z.B. die Hochwasser an der Oder 1997 sowie an der Elbe 2002.
Das Überschwemmungsrisiko kann in drei Teile gegliedert werden:
Die Empfindlichkeit der betroffenen Sache gegen Wassereinwirkung.
Das Ausmaß der Überschwemmung (Dauer, Fläche, Pegel).
Die Häufigkeit der Überschwemmungen.
Die Häufigkeit wird innerhalb eines definierten Zeitraumes gemessen; kommt eine Überschwemmung in einem Areal mindestens einmal in 100 Jahren vor (HQ 100), gilt die Fläche als hochwassergefährdet und ist baurechtlich entsprechend auszuweisen.
Gestaltung des Versicherungsschutzes
Für die Assekuranz relevant sind i.d.R. unregelmäßige und nicht vorhersehbare Überschwemmungen, die den Versicherungsort, d.h. die versicherte Immobilie betreffen und diesen ganz oder teilweise überfluten. Schäden durch regelmäßige Überschwemmungen wie Frühjahrshochwasser oder Gezeiten sind damit von vornherein vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Schäden durch sonstige Überschwemmungen können zwar grundsätzlich über eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgesichert werden, doch gilt das gemäß den entsprechenden Bedingungswerken uneingeschränkt nur für die Hausratversicherung (BEH), die Wohngebäudeversicherung (BEW) und die gewerbliche Sachversicherung (BEG).
Für industrielle Großrisiken gibt es dagegen eine Reihe eigenständiger Lösungsansätze mit mehr oder minder umfangreichen Ausschlüssen. Außerdem sind auch in der Elementarschadenversicherung Schäden durch Grundwasser und Sturmflut nicht versichert.
Die Wahrscheinlichkeit einer Überschwemmung und damit die Höhe der Prämie werden für inländische Gebäude durch das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen ZÜRS ermittelt.
Künftige Entwicklung des Risikos
In Zusammenhang mit dem Klimawandel wird das Überschwemmungsrisiko in Zukunft auch in Deutschland ansteigen. Das betrifft sowohl die regelmäßigen Überschwemmungen infolge von Schneeschmelze als auch die unregelmäßigen Überschwemmungen infolge von Starkregen während der warmen Jahreszeit.
Die meisten Klimamodelle prognostizieren für Mitteleuropa jedenfalls eine deutliche Zunahme der Jahresniederschläge, besonders im Winter. Als Folge wird tendenziell auch die Anzahl der Gebäude zunehmen, für die kein Versicherungsschutz mehr geboten werden kann.
Tipps für Hausbesitzer
Besitzer einer Immobilie in durch Hochwasser gefährdeten Gebieten können das Überschwemmungsrisiko zwar nicht grundsätzlich ausschließen, die Höhe des Schadens aber beeinflussen. Insbesondere die Wahl geeigneter Baustoffe sowie ein auf Hochwasser abgestimmtes Nutzungskonzept der Immobilie können die ggf. eintretende Schadenhöhe deutlich mindern.
Als Baustoffe kommen in erster Linie wasserunempfindliche bzw. -beständige Materialien infrage wie mineralische Putze auf Zementbasis, Beton, Estrich, Fliesen, Glasbausteine, Klinker, Kunststoffe und -harze, Metalle sowie versiegeltes Holz.
Ungeeignet sind wasserempfindliche Materialien wie Gasbeton, Hohlblocksteine (aufgrund der wasserspeichernden Hohlräumen) und Stoffe auf Gipsbasis. Solche Baustoffe sollten in gefährdeten Gebieten gemieden oder nur in oberen Etagen verwendet werden.
Hinsichtlich der Nutzung des fertiggestellten Gebäudes gibt es ebenfalls einige Regeln zur Schadenminderung:
Eine hochwertige Nutzung sollte nur in oberen Etagen vorgesehen werden.
Vermeidung fester und teurer Einbauten wie z.B. Einbauküchen in den unteren Etagen.
In den unteren Etagen sollten primär transportable Kleinmöbel zum Einsatz kommen.
Die Flucht- und Transportwege nach oben sind ausreichend zu bemessen.
Elektrische Anlagen sollten in den oberen Etagen installiert sein. Die Installationen in den unteren Etagen sollten davon trennbar installiert werden.
Die Wasserdichtigkeit der Ölheizanlage ist sicherzustellen. Die Gefahr des Aufschwimmens des Öltanks ist auszuschließen. Ebenfalls ist der Abschluß einer Öltankversicherung für Betreiber von Heizölanlagen empfehlenswert.
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