Wohngebäudeversicherung - Rauch
Schäden durch Rauch sind in der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich nicht mitversichert. Diese sind nur im Rahmen der Extended Coverage-Deckung abgedeckt.
Rauch- und Rußschäden in Folge einer versicherten Gefahr – beispielsweise eines Brandes – sind hingegen mitversichert.
Beispiel
Durch den Brand an einem Elektroverteiler im Waschkeller eines Hauses verbreitet sich im gesamten Keller und
Untergeschoss Rauch. Die im Keller gelagerten Lebensmittel müssen daraufhin aus Sicherheitsgründen entsorgt werden. Zahlreiche Möbel und Gegenstände sind durch
den Ruß stark verschmutzt und müssen teilweise mit Spezialmitteln gereinigt werden. Einige empfindliche Oberflächen von Möbeln sind derart stark beschädigt,
dass die Möbel nicht mehr zu retten sind.
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