Wohngebäudeversicherung - Nutzwärme
Ausschluss von Schäden an versicherten Sachen in der Feuerversicherung, wenn diese einem
Nutzfeuer oder Nutzwärme ausgesetzt werden.
Beispiel
Nicht in der Wohngebäudeversicherung versichert sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen
Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
(Abschnitt A § 1 Abs. 5 d) AFB 2008)
Im gewerblichen Versicherungsbereich werden Schäden an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt, wenn der Brand innerhalb der
Anlagen ausgebrochen ist über die Klausel 3102 mitversichert. Wichtig ist dieser Einschluss beispielsweise für Wäschereien.
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