Der Abschluß einer Wohngebäudeversicherung ist für jeden Eigentümer von Wohngebäuden nicht nur sinnvoll, sondern wichtig.
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Wohngebäudeversicherung
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Eine Wohngebäudeversicherung ist generell für jeden Hauseigentümer sinnvoll. Denn wenn durch ein Unwetter, oder durch einen Brand das Wohngebäude beschädigt, oder komplett zerstört wird und keine Wohngebäudeversicherung vorhanden ist, müssen die entstandenen Kosten für die Schadenregulierung selber getragen werden.
Dies kann im schlimmsten Fall die eigene und bei vermieteten Häusern, oder vermieteten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern auch die Existenz der Mieter gefährden.
Die Wohngebäudeversicherung trägt nach Eintritt des Schadenfalles Entschädigungsleistungen für die im Vertrag benannten versicherten Sachen, bis hin zum versicherten Mietausfall, bis maximal der vereinbarten Versicherungssumme.
Welche Gefahren und Risiken werden versichert? Der Umfang des Versicherungsschutz umfasst Gefahren und Risiken, welche Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursachen können.
Jede der drei vorgenannten Gefahrengruppen können auch einzeln versichert werden, wobei es hier sinnvoll ist, alle drei Gefahrengruppen in einem Gesamtpaket, als verbundene Wohngebäudeversicherung, abzuschliessen. Desweiteren besteht Versicherungsschutz für Schäden, die durch Frost- oder sonstigen Bruchschäden an Leitungsrohren entstehen können.
Je nach Vereinbarung können zusätzlich Elementarschäden oder weitere Gefahreneinschlüsse, wie beispielsweise Überspannungsschäden oder Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte, versichert werden.
Bevor der Schutz gegen Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung mit einbezogen wird, gilt es Faktoren wie Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zu prüfen und je nach Bedarf der vorgenannten Beurteilungskriterien eine Entscheidung zu treffen.
Wohngebäudeversicherung - Unterversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die mehrere Risiken deckt: Feuer, Sturm und Leitungswasser. Zugrunde liegen dem Versicherungsvertrag die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (VGB) in den Fassungen der VGB 62 bis VGB 2010.
Unterversicherung vermeiden
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag zur Wohngebäudeversicherung auf der Basis der Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung (SGIN) abschließen.
Die Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Man versteht darunter den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, bewertet nach Preisen des Jahres 1914.Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten (einschließlich der Baunebenkosten) des Gestehungsjahres multipliziert mit 100 und dividiert durch den Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Gestehungsjahr des Gebäudes entspricht.
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll - Elementarschäden
Zusätzlich zu den nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VGB 62 bis VGB 2008) versicherten Gefahren können in der Wohngebäudeversicherung Elementarschäden an Gebäuden mitversichert werden. Als Vertragsgrundlagen werden hierzu die Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW) verwendet (BB BEW Wohngebäudeversicherung BB). Die Besonderen Bedingungen bauen auf den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen auf und erweitern den Versicherungsschutz um zusätzliche Gefahren.
Als Elementarschäden gemäß den besonderen Bedingungen gelten Schäden verursacht durch
Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes
Erdbeben
Erdsenkung
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen.
In der Regel wird für Elementarschäden ein Selbstbehalt von 10 %, maximal 5.000,00 EUR je Schadenfall, vereinbart.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur VGB 2010 sehen nunmehr in A § 1 Nr. 1 neben Sturm und Hagel die Versicherung gegen weitere Elementargefahren vor. Diese Gefahrengruppe (der weiteren Elementargefahren) kann aber ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der anderen Gefahrengruppen Brand, Leitungswasser und Sturm, Hagel durch Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll versichert werden.
In A § 4 sind nunmehr die Naturgefahren Sturm, Hagel und die weiteren Elementargefahren geregelt. Es können die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch eingeschlossen werden.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohngebäudeversicherung
Durch chemische Vorgänge aus versicherten Sachen entstanden sind und die den Grund und Boden des Versicherungsortes beaufschlagen oder das Erdreich durchdringen. In letzterem Fall werde das Erdreich insgesamt zum Objekt der Aufräumung. Rühren die Schadstoffe allerdings ausschließlich aus nicht versicherten Sachen, könne (übrigens anders als nach den AFB 87) aus der Wohngebäudeversicherung für die Aufräumung durch Dekontamination Entschädigung nicht verlangt werden.
Klausel PK 7261 auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren und Anlagen der oben beschriebenen Art, außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung durch die Wohngebäudeversicherung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der VN dafür die Gefahr trägt. Die Erweiterungen nach den Klauseln 7260, 7261, gelten nicht für Rohre der beschriebenen Art, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Prüfen Sie bei gewerblich genutzten Gebäuden, ob solche Rohre vorhanden sind, die nur dem gewerblichen Bereich dienen.
Ist die Anlage ebenerdig aufgebaut worden, ist in jedem Falle eine Abstimmung mit dem Versicherer erforderlich. Manche Wohngebäudeversicherung fordert unter Umständen. auch einen Beitragszuschlag. Nach den neuen VGB 2008 sind Photovoltaik-Anlagen sowie deren zugehörige Installationen (z.B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung) nicht automatisch versichert. Der Einschluss ist jedoch auf besonderen Antrag möglich.
Will der Versicherungsnehmer den Freistellungsanspruch gegenüber seinem Haftpflichtversicherer an den Geschädigten abtreten und diesem insoweit einen Direktanspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Wohngebäude Eigentümer verschaffen, kann der Versicherer dies durch Allgemeine Versicherungsbedingungen nicht ausschließen. Schadensregulierung durch die Versicherung)Wird der Versicherungsnehmer von einem Dritten in Anspruch genommen, hat er die Regulierung des Schadens gemäß den Versicherungsbedingungen grundsätzlich seinem Versicherer zu überlassen.
Eine recht brauchbare Hilfestellung für die Ermittlung des Versicherungswertes bieten die von der Wohngebäudeversicherung zur Verfügung gestellten Vorlagen mit Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes. Nach diesen Angaben errechnet der Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll dann die Versicherungssumme 1914. Versicherungswert in der Neuwert- und Zeitwertversicherung auf aktueller Preisbasis. Der Neuwert als Versicherungswert bestimmt sich ebenfalls nach dem ortsüblichen Neubauwert, jedoch nach aktuellen Preisen.
In Erweiterung von Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2008 leistet die Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll Entschädigung für Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks, soweit sie der Entsorgung versicherter Wohngebäude oder Anlagen dienen. Klausel zur Sturmversicherung, Klausel PK 7363 schließt mit Wirkung für die Gefahren Sturm und Blitzschlag die notwendigen Kosten ein, die für das Entfernen, den Transport und die Entsorgung waren.
Verbleibende Restwerte werden angerechnet. Das ist der Betrag, der dafür bei Verkauf erzielt werden kann, und zwar für die bereits erschlossenen Restwerte, d.h., dass die für die Erschließung der Restewerte aufzuwendenden Kosten zu berücksichtigen sind. Die auf die Schadenaufwendungen entfallende Mehrwertsteuer wird durch die Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll nicht ersetzt, wenn der VN für das versicherte Gebäude vorsteuerabzugsberechtigt ist. Aber auch der zum Vorsteuerabzug nicht berechtigte VN hat nach den Bestimmungen der VGB 2008 keinen Anspruch auf Zahlung von Mehrwertsteuer.
Durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen im Wohngebäude (Versicherungsschutz besteht jedoch dann, wenn die Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind.), an Laden- und Schaufensterscheiben, Gefahren der Feuerversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden an durch die Wohngebäudeversicherung versicherten Sachen, solange das versicherte Wohngebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.
Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Eine Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll zum Zeitwert wird man nur aus besonderen Gründen wählen, beispielsweise für ältere Gebäude wegen schlechten Bauzustands oder für Gebäude, die nach einem größeren Schaden nicht wieder aufgebaut werden, und weil deshalb die Voraussetzungen für eine Neuwertentschädigung nicht erfüllt werden.
Ferner sind die zu beachtenden Besonderheiten des Versicherungswertes erläutert. Unter den beschriebenen Voraussetzungen gilt die Versicherungssumme 1914 als richtig ermittelt. Eine solche Schätzung steht unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch den Versicherer. Kann der VN die tatsächlich aufgewendeten Baukosten für das Gebäude feststellen, lässt sich der Versicherungswert nach Preisen 1914 durch Umrechnung mit dem Baupreisindex für Wohngebäude des betreffenden Baujahres durch die Wohngebäudeversicherung ermitteln.
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Gesondert versicherbare Elementargefahren im Überblick
Bei der Versicherung von Elementarrisiken nach den Klauseln 9511, 9611, den ECB 99, ECB 2008 und ECBUB 2008 sowie der Allgefahrenversicherung bilden jede Gefahrengruppe und Gefahr einen rechtlich selbstständigen Vertrag. Die Gefahrengruppen und Gefahren können wie auch die übrigen Gefahren der Extended-Coverage-Versicherung separat versichert und auch gesondert gekündigt werden. Der Versicherungsnehmer hat somit die Möglichkeit, den Umfang der versicherten Gefahren individuell zusammenzustellen.
Erdbeben
Im Vergleich zu anderen Regionen der Erde sind Erdbeben mit verheerenden Auswirkungen in der Bundesrepublik Deutschland selten. Sie können aber bei einem örtlich eng begrenzten Erdbeben dem Einzelnen erhebliche Sachsubstanzschäden zufügen. Die gebotene Versicherungsmöglichkeit zu nutzen, kann daher eine sinnvolle Risikomaßnahme sein, zumal Schadenverhütungsmaßnahmen - z.B. sichere Baukonstruktionen - nur bedingt durchzuführen sind.
Erdsenkung, Erdfall Erdrutsch, Bergsturz
Schäden durch Erdbeben sind die Folge der dabei entstehenden Erschütterungen des Erdbodens. Anders bei Erdsenkung und Erdrutsch, die - wenngleich sie auch durch Erdbeben ausgelöst werden können - nicht durch Erderschütterung zu Schäden an versicherten Sachen führen, sondern durch in Bewegung geratene Erdmassen.
Hochwasser
Hochwasser als selbstständig versicherte Gefahr ist nur in den FEVB statuiert. In den anderen Elementarschadenversicherungsbedingungen ist Hochwasser nicht erwähnt und braucht es auch nicht, weil mit der definierten Überschwemmung auch Hochwasser erfasst ist.
Schneedruck
Der Ausdruck Schneedruck ist nicht sehr geläufig und als solcher in herkömmlichen Nachschlagewerken nicht zu finden. Umso mehr kommt der Definition in den Versicherungsbedingungen Bedeutung zu, sie lautet
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen
Beispiel: Schäden durch Dachlawinen
Die auf dem Dach eines Hauses angesammelten Schneemassen kommen wegen des erreichten Gewichts auf der Schräge des Daches ins Rutschen und reißen dabei die Dachrinne mit sich und beschädigen beim Hinunterstürzen auf den Erdboden weitere Teile des Gebäudes.
Beispiel: Eismassen durch Eisregen
Die Schadenmöglichkeiten sind die gleichen wie zu den Schneemassen geschildert; sie können jedoch wegen der Festigkeit und scharfen Kanten der Eismassen beim Abrutschen von einem Dach noch ausgeprägtere Schäden verursachen.
Eismassen können sich auf Dächern auch durch Eisregen bilden; sie erreichen dann aber höchst selten die Mächtigkeit von Eismassen aus angesammeltem Schnee und verursachen durch die Wirkung des Gewichts in dem erläuterten Sinn kaum Schäden. Sie sind aber nach der erstgenannten Definition ebenfalls versichert, nicht jedoch nach den FEVB.
Schneedruck ist die Belastung durch ruhende Schneemassen.
Lawinen
In den Bergregionen geht jährlich eine große Anzahl von Lawinen zu Tal. Wenn von ihnen nur verhältnismäßig wenige Gebäude erfasst und beschädigt werden, so deshalb, weil die besonders gefährdeten Stellen im Allgemeinen bekannt und nach Möglichkeit von Bebauung freigehalten sind oder Schutzeinrichtungen die Gefährdung verringern. Bei unvorhersehbarem Verlauf einer Lawine oder bei einer besonders mächtigen Lawine kann diese auch dichtbesiedeltes Gebiet erfassen und größere Schäden verursachen.
Überschwemmung
Von der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem möglichen Schadenvolumen her betrachtet sind die z.T. sich überschneidenden Gefahren Hochwasser und Überschwemmung in Deutschland von herausragender Bedeutung, weil sie in zeitlichem Zusammenhang auch überregional eintreten und kumulieren können.
Wohngebäudeversicherung
Im Totalschadenfall des Wohngebäude ohne verbliebene verwertbare Reste steht bei einer dem Versicherungswert entsprechenden Versicherungssumme für diese Vermögensschäden kein Betrag mehr zur Verfügung. Der VN erhält somit zum Beispiel keine Entschädigung für die regelmäßig entstehenden Aufräumungs- und Abbruchkosten. Um einem solchen Mangel vorzubeugen, bieten sich zwei Lösungen an. Bei der Festsetzung der Versicherungssumme wird für zusätzlich anfallende Kosten in der Versicherungssumme ein angemessener Betrag berücksichtigt.
Selbstbehalte und die Vereinbarung von Haftungslimiten erforderlich sein, um Versicherungsschutz für Wohngebäude bieten zu können. Außerdem werden für gefährdete Objekte risikoadäquate Prämien gefordert. Hochexponierte Risiken sind im liberalisierten Versicherungsmarkt gegen Hochwasserschäden nicht versicherbar. Um die Beeinträchtigung des Unternehmens der Elementarereignisse zu analysieren, d.h. das Risikopotenzial festzustellen, empfiehlt sich eine systematische Vorgehensweise.
Indes hat der für das versicherte Wohngebäude vorsteuerabzugsberechtigte VN zu den VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7760 die Möglichkeit, die Versicherungssumme 1914 um den Mehrwertsteueranteil zu reduzieren. Mit dieser Klausel gilt vereinbart, dass ein Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer in Schadenfall nicht besteht, soweit die Versicherungssumme entsprechend niedriger als der Versicherungswert festgesetzt wurde.
Infos zur Wohngebäudeversicherung
Für Versicherungsverträge für Wohngebäude und für Erklärungen zum Versicherungsverhältnis ist die Textform vorgeschrieben. Diese Form ist z. B. auch gewahrt, wenn eine E-Mail mit Angabe des Absenders und Schlussformel zur darin abgegebenen Erklärung abgeschickt wird. Für den Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr sieht § 312e BGB eine besondere Regelung bezüglich der Abwicklung vor. Der Antragsteller hat alle ihm bekannten wesentlichen Umstände, die für den Abschluss der Versicherung erheblich sind.
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Insoweit besteht Übereinstimmung mit den AFB der Wohngebäudeversicherung 2008, sodass auf die Interpretationen im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung verwiesen werden kann. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang des Blitzes auf Sachen. So ist beispielsweise der Versicherungsfall gegeben, wenn ein Blitz in einen vor dem versicherten Wohngebäude stehenden Baum einschlägt und das Gebäude beschädigen.
In der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. Die separate Wohngebäude Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden gewährt. Für diese Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Zwar ist das Ausmaß der Erwärmung bis zum Jahre 2100 heute noch nicht abschätzbar, doch kaum ein Wissenschaftler bestreitet heute, dass sich das Klima ändert. Wohngebäude, Anlagen, Einrichtungen sowie die Infrastruktur sind zudem auf die Veränderungen nicht ausreichend vorbereitet (gesichert), sodass schon aus diesem Grunde mit erhöhter Schadenbelastung zu rechnen ist. Deshalb wird auch die Wohngebäudeversicherung in Zukunft einen erheblichen Stellenwert haben. Durchgeführte Schadenverhütungs- und Schadenminderungsmaßnahmen werden auch über die Versicherbarkeit entscheiden.
Erhöht sich der Versicherungswert des Wohngebäude durch wertsteigernde Baumaßnahmen, so ist zur Vermeidung von Unterversicherung die Versicherungssumme dementsprechend für die Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll anzupassen. Nach den VGB 2008 besteht jedoch innerhalb der laufenden Versicherungsperiode bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode für den erhöhten Wert der Wohngebäude Versicherungsschutz. Zur vollen Deckung in der darauffolgenden Versicherungsperiode ist eine Anpassung der Versicherungssumme an den gestiegenen Wert zu veranlassen.
Sind vermietete Wohnräume im Wohngebäude infolge des Versicherungsfalls im Mietwert gemindert und ist der Mieter berechtigt, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern, so ist der dem VN entstehende Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten gedeckt. Die Wohngebäudeversicherung für Mietausfall und Mietwert gilt nur für Wohnräume. Für gewerblich genutzte Räume kann die Wohngebäude Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohngebäudeversicherung
Klausel PK 7160: Die nach den VGB ausgeschlossenen Überspannungsschäden durch Blitz können über diese Klausel in den Versicherungsschutz des Wohngebäude eingeschlossen werden, und zwar bis zu einem festzusetzenden Betrag (in der Gleitenden Neuwertversicherung multipliziert mit dem gleitenden Neuwertfaktor). Klausel PK 7363: Wegen der hiernach versicherten Kosten für die Beseitigung durch Blitzschlag umgestürzter Bäume. Klausel PK 7362: Wegen der Deckung von Kosten für die Dekontaminierung und den Austausch verseuchten Erdreichs.
Die allgemeinen Rechtsgrundlagen eines Wohngebäudeversicherung Versicherungsvertrags finden sich vor allem in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle privatrechtlichen Verträge und somit grundsätzlich auch für Versicherungsverträge.
Aber auch Marder verursachen Schäden an Schläuchen und Leitungen im Wohngebäude und lösen kostspielige Reparaturen aus. Schließlich können auch reine Betriebsschäden durch Kurzschluss und Materialfehler zu nicht zu unterschätzenden Schäden führen. Für Bodenanlagen auf freien Flächen kommen noch Schäden durch Diebstahl und Vandalismus hinzu. Um Schäden soweit wie möglich zu vermeiden, ist zur Risikovorsorge zunächst einmal die fachgerechte und sorgfältige Montage der Anlage wichtig.
Allgemeines rund um das Thema Wohngebäudeversicherung
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten im Wohngebäude sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Durch folgende Klausel der Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll wird dem Leitungswasser gleichgestellt nach Klausel PK 7166 Nr. 1: Wasser aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren. An zusätzlichen Kosten sind versicherbar nach Klausel PK 7167 notwendige Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von innerhalb des versicherten Wohngebäude sowie von auf dem Versicherungsgrundstück verlegten Ableitungsrohren, Klausel PK 7364 Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser, der infolge eines Leitungswasserschadens entsteht und den das Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt hat.
Alternativ können Wohngebäude Versicherer das sog. Invitatiomodell vorziehen. Dabei stellt der Versicherungsnehmer keinen verbindlichen Antrag, sondern seine Erklärung wird als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots betrachtet. Der Versicherer sendet anschließend den Versicherungsschein mit den Vertragsinformationen als Angebot gekennzeichnet zu. Dies ist im rechtlichen Sinne der Antrag. Der Versicherungsvertrag kommt erst zustande, wenn der VN den Antrag ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten annimmt.
Nützliche Informationen über die Wohngebäudeversicherung
Der Anpassungsfaktor berücksichtigt auch die Mehrwertsteuer. Er ist also auf Gebäude von nicht vorsteuerabzugsberechtigten VN ausgerichtet. Ist der VN hinsichtlich des versicherten Wohngebäude vorsteuerabzugsberechtigt und hat er deshalb im Versicherungsfall Anspruch nur auf Entschädigung des Nettobetrages, zahlt er im Vergleich zum Nichtvorsteuerabzugsberechtigten einen zu hohen Beitrag. Dies kann der VN nicht etwa umgehen, indem er die Versicherungssumme 1914 um den Mehrwertsteueranteil kürzt.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht, kann die Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der VN hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei Nachweis des VN, dass der Wohngebäude Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingung abgeschlossen hätte, ist das Rücktrittsrecht des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet sein.
Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung weiterer Elementarschäden sind auf Grundlage von VGB auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. In Anlehnung an die industrielle Extended Coverage Versicherung besteht nunmehr auch in der Wohngebäudeversicherung nach VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7165 die Möglichkeit, Schäden am Wohngebäude durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeugs zu versichern.
Warum ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Die Beschädigungen oder Zerstörungen der eigenen vier Wände ist täglich gegeben, einige können durch Vorsorge verhindert, oder minimiert werden. Doch ein Großteil der Gefahren ist leider nicht mit eigenen Kräften zu verhindert. Um sich wenigstens vor den finanziellen Folgen zu schützen, sollte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Gerade Gebäudeschäden durch Brände können verheerende Zerstörungskräfte entwickeln, welche das Haus nur durch teure Sanierungsmaßnahmen wieder bewohnbar machen, falls dies überhaupt möglich ist. Wer über eine gute Wohngebäudeversicherung verfügt, kann wenigstens seine finanziellen Verluste wieder erhalten, bzw. mit den Kostenerstattungen für anfallende Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen durch seinen Wohngebäudeversicherer rechnen.
Doch nicht nur die reinen Reparaturkosten an einem Wohngebäude werden auch durch eine günstige Wohngebäudeversicherung übernommen, sondern auch eine Reihe zusätzlicher finanzieller Aufwendungen, wie beispielsweise Lager- und Transportkosten, Entsorgungskosten, sowie Hotelkosten falls das Wohnhaus während der Arbeiten nicht bewohnbar ist.
Letzten Endes dürfte jedem Hauseigentümer spätestens nach den Meldungen der letzten Wochen über die Zerstörungen durch heftige Unwetter klar sein, welchem finanziellen Risiko er sich selbst und seine Familie aussetzt, wenn er auf eine Wohngebäudeversicherung verzichtet.