Der Abschluß einer Wohngebäudeversicherung ist für jeden Eigentümer von Wohngebäuden nicht nur sinnvoll, sondern wichtig.
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Wohngebäudeversicherung
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Eine Wohngebäudeversicherung ist generell für jeden Hauseigentümer sinnvoll. Denn wenn durch ein Unwetter, oder durch einen Brand das Wohngebäude beschädigt, oder komplett zerstört wird und keine Wohngebäudeversicherung vorhanden ist, müssen die entstandenen Kosten für die Schadenregulierung selber getragen werden.
Dies kann im schlimmsten Fall die eigene und bei vermieteten Häusern, oder vermieteten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern auch die Existenz der Mieter gefährden.
Die Wohngebäudeversicherung trägt nach Eintritt des Schadenfalles Entschädigungsleistungen für die im Vertrag benannten versicherten Sachen, bis hin zum versicherten Mietausfall, bis maximal der vereinbarten Versicherungssumme.
Welche Gefahren und Risiken werden versichert? Der Umfang des Versicherungsschutz umfasst Gefahren und Risiken, welche Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursachen können.
Jede der drei vorgenannten Gefahrengruppen können auch einzeln versichert werden, wobei es hier sinnvoll ist, alle drei Gefahrengruppen in einem Gesamtpaket, als verbundene Wohngebäudeversicherung, abzuschliessen. Desweiteren besteht Versicherungsschutz für Schäden, die durch Frost- oder sonstigen Bruchschäden an Leitungsrohren entstehen können.
Je nach Vereinbarung können zusätzlich Elementarschäden oder weitere Gefahreneinschlüsse, wie beispielsweise Überspannungsschäden oder Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte, versichert werden.
Bevor der Schutz gegen Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung mit einbezogen wird, gilt es Faktoren wie Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zu prüfen und je nach Bedarf der vorgenannten Beurteilungskriterien eine Entscheidung zu treffen.
Wohngebäudeversicherung - Unterversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die mehrere Risiken deckt: Feuer, Sturm und Leitungswasser. Zugrunde liegen dem Versicherungsvertrag die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (VGB) in den Fassungen der VGB 62 bis VGB 2010.
Unterversicherung vermeiden
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag zur Wohngebäudeversicherung auf der Basis der Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung (SGIN) abschließen.
Die Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Man versteht darunter den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, bewertet nach Preisen des Jahres 1914.Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten (einschließlich der Baunebenkosten) des Gestehungsjahres multipliziert mit 100 und dividiert durch den Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Gestehungsjahr des Gebäudes entspricht.
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll - Elementarschäden
Zusätzlich zu den nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VGB 62 bis VGB 2008) versicherten Gefahren können in der Wohngebäudeversicherung Elementarschäden an Gebäuden mitversichert werden. Als Vertragsgrundlagen werden hierzu die Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW) verwendet (BB BEW Wohngebäudeversicherung BB). Die Besonderen Bedingungen bauen auf den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen auf und erweitern den Versicherungsschutz um zusätzliche Gefahren.
Als Elementarschäden gemäß den besonderen Bedingungen gelten Schäden verursacht durch
Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes
Erdbeben
Erdsenkung
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen.
In der Regel wird für Elementarschäden ein Selbstbehalt von 10 %, maximal 5.000,00 EUR je Schadenfall, vereinbart.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur VGB 2010 sehen nunmehr in A § 1 Nr. 1 neben Sturm und Hagel die Versicherung gegen weitere Elementargefahren vor. Diese Gefahrengruppe (der weiteren Elementargefahren) kann aber ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der anderen Gefahrengruppen Brand, Leitungswasser und Sturm, Hagel durch Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll versichert werden.
In A § 4 sind nunmehr die Naturgefahren Sturm, Hagel und die weiteren Elementargefahren geregelt. Es können die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch eingeschlossen werden.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohngebäudeversicherung
Der Kunde hat die Möglichkeit, einem vom Antrag abweichenden Versicherungsschein innerhalb eines Monats nach Zugang zu widersprechen. Macht er keinen Gebrauch vom Widerrufsrecht, gelten die Abweichungen als genehmigt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer den Kunden auf jede Abweichung und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein der Wohngebäudeversicherung hinweist. Zusätzlich muss er bei Übermittlung des Versicherungsscheins darauf hinweisen, dass die Abweichungen als genehmigt gelten.
Zerstörte, beschädigte und abhanden gekommene Sachen. Die Wohngebäudeversicherung leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Schaden ist insoweit die Substanzbeeinträchtigung bzw. der Besitzverlust. Aus der Definition des versicherten Schadens ist herzuleiten, dass jeder Schaden an versicherten Sachen erfasst ist, der in adäquatem Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht.
Photovoltaikanlagen haben ihren Preis, deshalb sollte eine mögliche Risiko-vorsorge auch durch den Abschluss entsprechender zusätzlicher Versicherungen zur Wohngebäudeversicherung überlegt werden. Bei der Montageversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung, die die gesamte PV-Anlage während der Bau-/Montagezeit abdeckt. Zu den versicherten Sachen gehören insbesondere, Photovoltaikmodule und Sonnenkollektoren, Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren, Erzeugungszähler, Einspeisezähler und Bezugszähler, Überspannungseinrichtungen und Verkabelung.
Der VN hat eine Reihe von vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Werden diese vom VN oder von seinen Repräsentanten verletzt, kann der Wohngebäude Versicherer von seiner Leistungspflicht frei sein und den Versicherungsvertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass er sich Kenntnis und Verhalten seiner Repräsentanten anrechnen lassen muss. Dies gilt nicht nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung von Schäden am Wohngebäude.
Blitzschutz ist bei privat genutzten Wohngebäuden nicht vorgeschrieben. Er ist jedoch besonders empfehlenswert, wenn eine PV-Anlage installiert wurde. Bei Freilandanlagen kommen noch zusätzliche Absicherungen hinzu, mit denen Diebstahl und Vandalismus erschwert werden (z.B. Einzäunung und Videoüberwachung). Bei der Absicherung über die Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll ist zunächst einmal zu prüfen, welche Wohngebäudeversicherung bereits bestehen oder ob ein Einschluss der PV-Anlage erreichbar ist und welche Risiken selbst getragen werden können.
Mit dem Gebäude verbundene Bestandteile sind grundsätzlich mitversichert. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. In Abschnitt A § 5 Nr. 2b VGB 2008 sind - in Abgrenzung zur Hausratversicherung nach VHB 2008 als mitversicherte Bestandteile in der Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll besonders genannt. Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Wohngebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Anpassungsfaktor beim Wohnflächenmodell. Wie beim 1914er-Modell, so ändert sich auch durch die Wohngebäudeversicherung nach dem Wohnflächenmodell der Grundbeitrag über den Anpassungsfaktor zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend den Veränderungen der anteiligen Indizes für Wohngebäude und Tariflohn für das Bauhauptgewerbe. Den Grundbeitrag für die Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll ermittelt der Versicherer. Obwohl beide Modelle den gleichen Versicherungsschutz bieten und sie sich letztlich auch nicht in der Beitragsanpassung unterscheiden.
Mit diesem Passus soll klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen Einbaumöbel/-küchen als Gebäudebestandteil gelten und durch die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Bei den z.B. in Einbauküchen der beschriebenen Art integrierten Elektrogeräten wie Herde, Kühlschränke und dgl. handelt es sich zwar regelmäßig um serienmäßig gefertigte Teile, dennoch können sie nicht isoliert betrachtet werden. Sie bilden nämlich eine Einheit mit dem betreffenden Küchenmöbelstück und sind deshalb als mit diesem versichert zu betrachten.
Die gleiche Gesellschaft führt in ihrer Pressemitteilung vom 29.12.2008 aus. Nach einer vorläufigen Einschätzung der Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll war 2008 das zehntwärmste Jahr seit Beginn der routinemäßigen Temperaturmessungen, auf der Nordhalbkugel das achtwärmste. Damit fallen die 10 wärmsten Jahre seit Beginn der systematischen Messung in die vergangenen 12 Jahre. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind die vom Menschen emittierten Treibhausgase die Ursache für die fortschreitende Erwärmung der Atmosphäre.
Wird jedoch nicht die Standarddeckung der Gleitenden Neuwertversicherung gewählt, sondern die Neuwertversicherung, Zeitwertversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung zum Gemeinen Wert, ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und für Mietausfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt allerdings nicht für Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, soweit diese auf Weisungen des Versicherers entstanden sind.
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Gesondert versicherbare Elementargefahren im Überblick
Bei der Versicherung von Elementarrisiken nach den Klauseln 9511, 9611, den ECB 99, ECB 2008 und ECBUB 2008 sowie der Allgefahrenversicherung bilden jede Gefahrengruppe und Gefahr einen rechtlich selbstständigen Vertrag. Die Gefahrengruppen und Gefahren können wie auch die übrigen Gefahren der Extended-Coverage-Versicherung separat versichert und auch gesondert gekündigt werden. Der Versicherungsnehmer hat somit die Möglichkeit, den Umfang der versicherten Gefahren individuell zusammenzustellen.
Erdbeben
Im Vergleich zu anderen Regionen der Erde sind Erdbeben mit verheerenden Auswirkungen in der Bundesrepublik Deutschland selten. Sie können aber bei einem örtlich eng begrenzten Erdbeben dem Einzelnen erhebliche Sachsubstanzschäden zufügen. Die gebotene Versicherungsmöglichkeit zu nutzen, kann daher eine sinnvolle Risikomaßnahme sein, zumal Schadenverhütungsmaßnahmen - z.B. sichere Baukonstruktionen - nur bedingt durchzuführen sind.
Erdsenkung, Erdfall Erdrutsch, Bergsturz
Schäden durch Erdbeben sind die Folge der dabei entstehenden Erschütterungen des Erdbodens. Anders bei Erdsenkung und Erdrutsch, die - wenngleich sie auch durch Erdbeben ausgelöst werden können - nicht durch Erderschütterung zu Schäden an versicherten Sachen führen, sondern durch in Bewegung geratene Erdmassen.
Hochwasser
Hochwasser als selbstständig versicherte Gefahr ist nur in den FEVB statuiert. In den anderen Elementarschadenversicherungsbedingungen ist Hochwasser nicht erwähnt und braucht es auch nicht, weil mit der definierten Überschwemmung auch Hochwasser erfasst ist.
Schneedruck
Der Ausdruck Schneedruck ist nicht sehr geläufig und als solcher in herkömmlichen Nachschlagewerken nicht zu finden. Umso mehr kommt der Definition in den Versicherungsbedingungen Bedeutung zu, sie lautet
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen
Beispiel: Schäden durch Dachlawinen
Die auf dem Dach eines Hauses angesammelten Schneemassen kommen wegen des erreichten Gewichts auf der Schräge des Daches ins Rutschen und reißen dabei die Dachrinne mit sich und beschädigen beim Hinunterstürzen auf den Erdboden weitere Teile des Gebäudes.
Beispiel: Eismassen durch Eisregen
Die Schadenmöglichkeiten sind die gleichen wie zu den Schneemassen geschildert; sie können jedoch wegen der Festigkeit und scharfen Kanten der Eismassen beim Abrutschen von einem Dach noch ausgeprägtere Schäden verursachen.
Eismassen können sich auf Dächern auch durch Eisregen bilden; sie erreichen dann aber höchst selten die Mächtigkeit von Eismassen aus angesammeltem Schnee und verursachen durch die Wirkung des Gewichts in dem erläuterten Sinn kaum Schäden. Sie sind aber nach der erstgenannten Definition ebenfalls versichert, nicht jedoch nach den FEVB.
Schneedruck ist die Belastung durch ruhende Schneemassen.
Lawinen
In den Bergregionen geht jährlich eine große Anzahl von Lawinen zu Tal. Wenn von ihnen nur verhältnismäßig wenige Gebäude erfasst und beschädigt werden, so deshalb, weil die besonders gefährdeten Stellen im Allgemeinen bekannt und nach Möglichkeit von Bebauung freigehalten sind oder Schutzeinrichtungen die Gefährdung verringern. Bei unvorhersehbarem Verlauf einer Lawine oder bei einer besonders mächtigen Lawine kann diese auch dichtbesiedeltes Gebiet erfassen und größere Schäden verursachen.
Überschwemmung
Von der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem möglichen Schadenvolumen her betrachtet sind die z.T. sich überschneidenden Gefahren Hochwasser und Überschwemmung in Deutschland von herausragender Bedeutung, weil sie in zeitlichem Zusammenhang auch überregional eintreten und kumulieren können.
Wohngebäudeversicherung
Im Totalschadenfall des Wohngebäude ohne verbliebene verwertbare Reste steht bei einer dem Versicherungswert entsprechenden Versicherungssumme für diese Vermögensschäden kein Betrag mehr zur Verfügung. Der VN erhält somit zum Beispiel keine Entschädigung für die regelmäßig entstehenden Aufräumungs- und Abbruchkosten. Um einem solchen Mangel vorzubeugen, bieten sich zwei Lösungen an. Bei der Festsetzung der Versicherungssumme wird für zusätzlich anfallende Kosten in der Versicherungssumme ein angemessener Betrag berücksichtigt.
Ganz wichtig ist natürlich auch das Vorhandensein einer Notfallplanung. Dazu gehören auch die wichtigsten Telefonnummern der Behörden, die im Falle eines Katastrophenschadens Hilfe vermitteln können. Große Betriebe im Wohngebäude haben es leichter, Schadenverhütung zu betreiben, weil in der Regel ein Kreis von Spezialisten damit betraut ist, für alle Projekte oder Anlagen Gefahren zu analysieren sowie Sicherheitskonzepte zu erstellen. Aus der Vorgehensweise lassen sich jedoch oft auch für den eigenen Betrieb Maßnahmen zur Schadenverhütung.
Gibt der VN im Versicherungsantrag den Neubauwert nach Preisen eines anderen Jahres zutreffend an, so übernimmt der Wohngebäude Versicherer die Umrechnung auf den Versicherungswert 1914. Zu beachten ist jedoch, dass der objektive Neubauwert maßgebend ist und deshalb z.B. Eigenleistungen des VN oder besondere Kostenvergünstigungen ebenfalls zu bewerten sind. Sofern nachträgliche Aus- und Erweiterungsbauten vorgenommen worden sind, ist auch eine damit verbundene Wertsteigerung hinzuzurechnen.
Infos zur Wohngebäudeversicherung
Der Versicherungsbedarf für Wohngebäude besitzer haben individuelle Vorsorge durch Versicherungsschutz wie alle anderen Personen zu treffen, soweit es allgemeine Risiken wie z. B. Tod oder Verletzung bei Unfällen betrifft. Darüber hinaus ruft der Haus- und Grundbesitz zusätzlichen Versicherungsbedarf hervor, der zum einen die Absicherung der eigenen Vermögenswerte und zum anderen die Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter betrifft. Demnach kann man bei den grundstücksbezogenen Versicherungen unterscheiden.
Dies umso mehr, als die diesem Beitrag zugrunde liegenden Allgemeinen Wohngebäudeversicherung Bedingungen eine automatische Anpassung des Vertrags an Änderungen des Baupreisniveaus für Wohngebäude vorsehen. Der Rückgriff in diesem Beitrag auch auf die bisherigen VGB 2000 schein mir geboten zugleich aber im Zusammenhang mit dem neuen VVG den Versicherungsschutz im Vergleich zu den VGB 2000 in einigen Bereichen nicht unwesentlich verändern. Insoweit werden die qualitativen Unterschiede zwischen den neuen und den bisherigen VGB herausgestellt.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Wohngebäude Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Außerhalb versicherter Wohngebäude erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, soweit die Rohre der Vorsorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die neuen VGB 2008 beinhalten hinsichtlich des Deckungsschutzes durch die Wohngebäudeversicherung für thermische Solaranlagen gegenüber den bisherigen Bedingungen im Wesentlichen Klarstellungen. Der Begriff des Nässeschäden gilt auch für thermische Solaranlagen.
Erhöht sich der Versicherungswert des Wohngebäude durch wertsteigernde Baumaßnahmen, so ist zur Vermeidung von Unterversicherung die Versicherungssumme dementsprechend für die Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll anzupassen. Nach den VGB 2008 besteht jedoch innerhalb der laufenden Versicherungsperiode bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode für den erhöhten Wert der Wohngebäude Versicherungsschutz. Zur vollen Deckung in der darauffolgenden Versicherungsperiode ist eine Anpassung der Versicherungssumme an den gestiegenen Wert zu veranlassen.
Vollzieht sich ein Blitzschlag zwischen zwei Wolken oder schlägt der Blitz in ein nicht als Sache anzusehendes Gewässer ein und wird durch den entstehenden Luftdruck die versicherte Sache beschädigt, sind die Voraussetzungen für den Versicherungsfall nicht erfüllt. Welche Sachen im Wohngebäude es sind, auf die der Blitz unmittelbar übergeht, ist unerheblich. In Abschnitt A § 2 Nr. 3 VGB 2008 ist die Definition um folgende Klarstellung ergänzt. Wegen Erweiterung der Deckung solcher Schäden über Klausel PK 7160.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung leistet Entschädigung für innerhalb vom Wohngebäude eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren, der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie der Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgenden Installationen.
Die Wohngebäudeversicherung gewährt im Rahmen der einzelnen Versicherungszweige Leistungen bei Eintritt bestimmter Ereignisse am Wohngebäude, z. B. Feuer, Einbruchdiebstahl, Krankheit oder Tod. Der Vereinbarung von Versicherungsschutz liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Einzelne für sich selbst diesen Schutz kaum sicherstellen kann, da er meistens nicht das Kapital z. B. zum Wiederaufbau seines abgebrannten Hauses sofort aufbringen kann. Die Mittel für die Versicherungsleistungen werden von den Versicherten durch Prämien aufgebracht.
Photovoltaikanlagen haben ihren Preis, deshalb sollte eine mögliche Risiko-vorsorge auch durch den Abschluss entsprechender zusätzlicher Wohngebäude Versicherungen überlegt werden. Bei der Montageversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung, die die gesamte PV-Anlage während der Bau-/Montagezeit abdeckt. Zu den versicherten Sachen gehören insbesondere, Photovoltaikmodule und Sonnenkollektoren, Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren, Erzeugungszähler, Einspeisezähler und Bezugszähler, Überspannungseinrichtungen und Verkabelung.
Allgemeines rund um das Thema Wohngebäudeversicherung
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten im Wohngebäude sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Soweit der durch die Sturmflutwelle verursachte Schaden den Schaden durch direkte Sturmeinwirkung überdeckt, greift der Ausschluss. Nicht versichert sind Schäden, die der VN vorsätzlich herbeiführt, die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, innere Unruhen, oder Kernenergie entstehen. Versicherungsschutz für Wohngebäude besteht auch dann nicht, wenn der VN die Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll arglistig über Tatsachen täuscht oder dies versucht, die für den Grund der Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Aufwendungen des Wohngebäude Versicherers durch entsprechende Beitragszahlungen der Versicherungsnehmer gedeckt sind. Dieses Finanzierungsverfahren nennt man Versicherungsprinzip. Versicherungsschutz schon zu Beginn. Die Wohngebäudeversicherung gewährt von Beginn an den vereinbarten Versicherungsschutz, ohne dass der Einzelne die im Versicherungsfall benötigten Mittel angespart haben muss. Der Wohngebäude Versicherte erwirbt durch seine Beitragszahlung einen Rechtsanspruch darauf.
Nützliche Informationen über die Wohngebäudeversicherung
Eine recht brauchbare Hilfestellung für die Ermittlung des Versicherungswertes bieten die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Vorlagen mit Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes. Nach diesen Angaben errechnet der Wohngebäude Versicherer dann die Versicherungssumme 1914. Versicherungswert in der Neuwert- und Zeitwertversicherung auf aktueller Preisbasis. Der Neuwert als Versicherungswert bestimmt sich ebenfalls nach dem ortsüblichen Neubauwert, jedoch nach aktuellen Preisen.
Soll die Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll zum Zeitwert genommen werden, ist statt einer festen Versicherungssumme die Gleitende Neuwertversicherung auf Zeitwertbasis zu vereinbaren und z.B. wie folgt beurkunden zu lassen. In Änderung der VGB ist Versicherungswert 1914 der ortsübliche Neuwertwert des Wohngebäude entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914 abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Die Ermittlung der Versicherungssumme nach Preisen von 1914 war schon immer problematisch.
Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des Wohngebäude gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Warum ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Die Beschädigungen oder Zerstörungen der eigenen vier Wände ist täglich gegeben, einige können durch Vorsorge verhindert, oder minimiert werden. Doch ein Großteil der Gefahren ist leider nicht mit eigenen Kräften zu verhindert. Um sich wenigstens vor den finanziellen Folgen zu schützen, sollte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Gerade Gebäudeschäden durch Brände können verheerende Zerstörungskräfte entwickeln, welche das Haus nur durch teure Sanierungsmaßnahmen wieder bewohnbar machen, falls dies überhaupt möglich ist. Wer über eine gute Wohngebäudeversicherung verfügt, kann wenigstens seine finanziellen Verluste wieder erhalten, bzw. mit den Kostenerstattungen für anfallende Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen durch seinen Wohngebäudeversicherer rechnen.
Doch nicht nur die reinen Reparaturkosten an einem Wohngebäude werden auch durch eine günstige Wohngebäudeversicherung übernommen, sondern auch eine Reihe zusätzlicher finanzieller Aufwendungen, wie beispielsweise Lager- und Transportkosten, Entsorgungskosten, sowie Hotelkosten falls das Wohnhaus während der Arbeiten nicht bewohnbar ist.
Letzten Endes dürfte jedem Hauseigentümer spätestens nach den Meldungen der letzten Wochen über die Zerstörungen durch heftige Unwetter klar sein, welchem finanziellen Risiko er sich selbst und seine Familie aussetzt, wenn er auf eine Wohngebäudeversicherung verzichtet.