Der Abschluß einer Wohngebäudeversicherung ist für jeden Eigentümer von Wohngebäuden nicht nur sinnvoll, sondern wichtig.
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Wohngebäudeversicherung
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Eine Wohngebäudeversicherung ist generell für jeden Hauseigentümer sinnvoll. Denn wenn durch ein Unwetter, oder durch einen Brand das Wohngebäude beschädigt, oder komplett zerstört wird und keine Wohngebäudeversicherung vorhanden ist, müssen die entstandenen Kosten für die Schadenregulierung selber getragen werden.
Dies kann im schlimmsten Fall die eigene und bei vermieteten Häusern, oder vermieteten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern auch die Existenz der Mieter gefährden.
Die Wohngebäudeversicherung trägt nach Eintritt des Schadenfalles Entschädigungsleistungen für die im Vertrag benannten versicherten Sachen, bis hin zum versicherten Mietausfall, bis maximal der vereinbarten Versicherungssumme.
Welche Gefahren und Risiken werden versichert? Der Umfang des Versicherungsschutz umfasst Gefahren und Risiken, welche Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursachen können.
Jede der drei vorgenannten Gefahrengruppen können auch einzeln versichert werden, wobei es hier sinnvoll ist, alle drei Gefahrengruppen in einem Gesamtpaket, als verbundene Wohngebäudeversicherung, abzuschliessen. Desweiteren besteht Versicherungsschutz für Schäden, die durch Frost- oder sonstigen Bruchschäden an Leitungsrohren entstehen können.
Je nach Vereinbarung können zusätzlich Elementarschäden oder weitere Gefahreneinschlüsse, wie beispielsweise Überspannungsschäden oder Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte, versichert werden.
Bevor der Schutz gegen Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung mit einbezogen wird, gilt es Faktoren wie Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zu prüfen und je nach Bedarf der vorgenannten Beurteilungskriterien eine Entscheidung zu treffen.
Wohngebäudeversicherung - Unterversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die mehrere Risiken deckt: Feuer, Sturm und Leitungswasser. Zugrunde liegen dem Versicherungsvertrag die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (VGB) in den Fassungen der VGB 62 bis VGB 2010.
Unterversicherung vermeiden
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag zur Wohngebäudeversicherung auf der Basis der Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung (SGIN) abschließen.
Die Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Man versteht darunter den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, bewertet nach Preisen des Jahres 1914.Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten (einschließlich der Baunebenkosten) des Gestehungsjahres multipliziert mit 100 und dividiert durch den Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Gestehungsjahr des Gebäudes entspricht.
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll - Elementarschäden
Zusätzlich zu den nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VGB 62 bis VGB 2008) versicherten Gefahren können in der Wohngebäudeversicherung Elementarschäden an Gebäuden mitversichert werden. Als Vertragsgrundlagen werden hierzu die Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW) verwendet (BB BEW Wohngebäudeversicherung BB). Die Besonderen Bedingungen bauen auf den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen auf und erweitern den Versicherungsschutz um zusätzliche Gefahren.
Als Elementarschäden gemäß den besonderen Bedingungen gelten Schäden verursacht durch
Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes
Erdbeben
Erdsenkung
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen.
In der Regel wird für Elementarschäden ein Selbstbehalt von 10 %, maximal 5.000,00 EUR je Schadenfall, vereinbart.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur VGB 2010 sehen nunmehr in A § 1 Nr. 1 neben Sturm und Hagel die Versicherung gegen weitere Elementargefahren vor. Diese Gefahrengruppe (der weiteren Elementargefahren) kann aber ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der anderen Gefahrengruppen Brand, Leitungswasser und Sturm, Hagel durch Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll versichert werden.
In A § 4 sind nunmehr die Naturgefahren Sturm, Hagel und die weiteren Elementargefahren geregelt. Es können die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch eingeschlossen werden.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohngebäudeversicherung
Zu Wohnzwecken dienendes Gebäudezubehör im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung ist insbesondere in Mehrfamilienhäusern anzutreffen. Hierunter fallen Heizstoffe für Sammelheizungen, Gemeinschaftswasch- und -trockenanlagen, Gebührenzähler der Gas-, Wasser- und Stromversorgung u. dgl. Da nur solches Zubehör mitversichert ist, dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, können sich bei gemischt genutzten Gebäuden Abgrenzungsprobleme ergeben. Für solche Fälle, aber auch für Gebäudezubehör, welches ausschließlich gewerblichen Zwecken dient.
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, den Versicherungswert 1914 des Wohngebäudes zu erfahren. Diese werden in den VGB 2008 angesprochen. Schätzung eines Bausachverständigen, Umrechnung der ursprünglich aufgewendeten Baukosten, Wertermittlungsanleitung der Wohngebäudeversicherung. Den Bausachverständigen stehen für die Ermittlung des Versicherungswertes Bewertungsbücher zur Verfügung. Diese weisen für die verschiedenen Gebäudearten je nach zeittypischer Ausführung und Ausstattung Raummeterpreise aus und nennen die zusätzlich anzurechnenden Kosten.
In der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. Die separate Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden gewährt. Für diese Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.
Es ist davon auszugehen, dass Deckung für Wohngebäude im Rahmen der Elementarschadenversicherung nur nach konkreter, individueller Risikobeurteilung übernommen werden kann, wenn auch für das Massengeschäft der Wohngebäudeversicherung die Antragsfragen für die Beurteilung grundsätzlich ausreichen sollten. Bei Betrieben wird jedoch fast immer eine Betriebsbesichtigung durch den Versicherer erforderlich sein, um die Risikosituation zu beurteilen. Vom Risiko abhängig werden im Einzelfall auch Sicherheitsvorkehrungen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat für diesen Versicherungszweig keine Musterbedingungen herausgegeben. Die Ausführungen beziehen sich deshalb auf unternehmensindividuelle Versicherungsbedingungen der Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll. Im Rahmen dieses Beitrages werden das mögliche Schadenpotenzial und die derzeitigen Absicherungsmöglichkeiten der PV-Anlagen für Wohngebäude dargestellt. Für Unternehmen, die PV-Anlagen in Form von Fassadenanlagen, sind risikospezifischen Besonderheiten der Anlage berücksichtigt.
Ergänzt werden diese Bedingungen durch eine Reihe von Klauseln, die ebenfalls überarbeitet wurden und eine gewisse Anpassung an die individuellen Risikoverhältnisse gestatten. Generell gilt: Bei diesen Musterbedingungen handelt es sich nur um Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft an die Mitgliedsunternehmen. Für Neuverträge der Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Für Wohngebäude Altverträge, die bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden.
Zum Deckungsumfang siehe die gesonderten Beiträge Wohngebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung. Die wesentlichen Gefahren und Schäden können also schon im Rahmen der Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll abgedeckt werden. Die Solarversicherung ist deshalb eine Art Vollkaskoschutz. Der Versicherer Helvetia beschreibt die neue Photovoltaikversicherung beispielsweise wie folgt. Die neue Photovoltaikversicherung der Helvetia sichert diese Investition umfassend ab. Und das nicht nur gegen klassische Risiken, sondern auch gegen Bedienungsfehler.
Luftfahrzeuge sind Flugzeuge, Drehflügler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Fallschirme, Flugmodelle und sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, insbesondere Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper. In dieser beispielhaften Aufzählung wird abschließend Flugkörper in gewissem Sinne als Synonym für Luftfahrzeuge im Rahmen der Wohngebäudeversicherung verwendet, dadurch entfällt die Differenzierung zwischen bemannt und unbemannt. Begriffliche Klarstellungen und die Berücksichtigung des technischen Fortschritts im Wohngebäude haben zu einer Neufassung dieser Bestimmung beigetragen.
Die gleiche Gesellschaft führt in ihrer Pressemitteilung vom 29.12.2008 aus. Nach einer vorläufigen Einschätzung der Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll war 2008 das zehntwärmste Jahr seit Beginn der routinemäßigen Temperaturmessungen, auf der Nordhalbkugel das achtwärmste. Damit fallen die 10 wärmsten Jahre seit Beginn der systematischen Messung in die vergangenen 12 Jahre. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind die vom Menschen emittierten Treibhausgase die Ursache für die fortschreitende Erwärmung der Atmosphäre.
Selbstbehalte und die Vereinbarung von Haftungslimiten erforderlich sein, um Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung bieten zu können. Außerdem werden für gefährdete Objekte risikoadäquate Prämien gefordert. Hochexponierte Risiken sind im liberalisierten Versicherungsmarkt gegen Hochwasserschäden nicht versicherbar. Um die Beeinträchtigung des Unternehmens der Elementarereignisse zu analysieren, d.h. das Risikopotenzial festzustellen, empfiehlt sich eine systematische Vorgehensweise.
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Gesondert versicherbare Elementargefahren im Überblick
Bei der Versicherung von Elementarrisiken nach den Klauseln 9511, 9611, den ECB 99, ECB 2008 und ECBUB 2008 sowie der Allgefahrenversicherung bilden jede Gefahrengruppe und Gefahr einen rechtlich selbstständigen Vertrag. Die Gefahrengruppen und Gefahren können wie auch die übrigen Gefahren der Extended-Coverage-Versicherung separat versichert und auch gesondert gekündigt werden. Der Versicherungsnehmer hat somit die Möglichkeit, den Umfang der versicherten Gefahren individuell zusammenzustellen.
Erdbeben
Im Vergleich zu anderen Regionen der Erde sind Erdbeben mit verheerenden Auswirkungen in der Bundesrepublik Deutschland selten. Sie können aber bei einem örtlich eng begrenzten Erdbeben dem Einzelnen erhebliche Sachsubstanzschäden zufügen. Die gebotene Versicherungsmöglichkeit zu nutzen, kann daher eine sinnvolle Risikomaßnahme sein, zumal Schadenverhütungsmaßnahmen - z.B. sichere Baukonstruktionen - nur bedingt durchzuführen sind.
Erdsenkung, Erdfall Erdrutsch, Bergsturz
Schäden durch Erdbeben sind die Folge der dabei entstehenden Erschütterungen des Erdbodens. Anders bei Erdsenkung und Erdrutsch, die - wenngleich sie auch durch Erdbeben ausgelöst werden können - nicht durch Erderschütterung zu Schäden an versicherten Sachen führen, sondern durch in Bewegung geratene Erdmassen.
Hochwasser
Hochwasser als selbstständig versicherte Gefahr ist nur in den FEVB statuiert. In den anderen Elementarschadenversicherungsbedingungen ist Hochwasser nicht erwähnt und braucht es auch nicht, weil mit der definierten Überschwemmung auch Hochwasser erfasst ist.
Schneedruck
Der Ausdruck Schneedruck ist nicht sehr geläufig und als solcher in herkömmlichen Nachschlagewerken nicht zu finden. Umso mehr kommt der Definition in den Versicherungsbedingungen Bedeutung zu, sie lautet
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen
Beispiel: Schäden durch Dachlawinen
Die auf dem Dach eines Hauses angesammelten Schneemassen kommen wegen des erreichten Gewichts auf der Schräge des Daches ins Rutschen und reißen dabei die Dachrinne mit sich und beschädigen beim Hinunterstürzen auf den Erdboden weitere Teile des Gebäudes.
Beispiel: Eismassen durch Eisregen
Die Schadenmöglichkeiten sind die gleichen wie zu den Schneemassen geschildert; sie können jedoch wegen der Festigkeit und scharfen Kanten der Eismassen beim Abrutschen von einem Dach noch ausgeprägtere Schäden verursachen.
Eismassen können sich auf Dächern auch durch Eisregen bilden; sie erreichen dann aber höchst selten die Mächtigkeit von Eismassen aus angesammeltem Schnee und verursachen durch die Wirkung des Gewichts in dem erläuterten Sinn kaum Schäden. Sie sind aber nach der erstgenannten Definition ebenfalls versichert, nicht jedoch nach den FEVB.
Schneedruck ist die Belastung durch ruhende Schneemassen.
Lawinen
In den Bergregionen geht jährlich eine große Anzahl von Lawinen zu Tal. Wenn von ihnen nur verhältnismäßig wenige Gebäude erfasst und beschädigt werden, so deshalb, weil die besonders gefährdeten Stellen im Allgemeinen bekannt und nach Möglichkeit von Bebauung freigehalten sind oder Schutzeinrichtungen die Gefährdung verringern. Bei unvorhersehbarem Verlauf einer Lawine oder bei einer besonders mächtigen Lawine kann diese auch dichtbesiedeltes Gebiet erfassen und größere Schäden verursachen.
Überschwemmung
Von der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem möglichen Schadenvolumen her betrachtet sind die z.T. sich überschneidenden Gefahren Hochwasser und Überschwemmung in Deutschland von herausragender Bedeutung, weil sie in zeitlichem Zusammenhang auch überregional eintreten und kumulieren können.
Wohngebäudeversicherung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat für diesen Versicherungszweig keine Musterbedingungen herausgegeben. Die Ausführungen beziehen sich deshalb auf unternehmensindividuelle Versicherungsbedingungen. Im Rahmen dieses Beitrages werden das mögliche Schadenpotenzial und die derzeitigen Absicherungsmöglichkeiten der PV-Anlagen für Wohngebäude dargestellt. Für Unternehmen, die PV-Anlagen am Wohngebäude in Form von Fassadenanlagen, sind risikospezifischen Besonderheiten der Anlage berücksichtigt.
Großunternehmen arbeiten grundsätzlich mit einer erheblichen Selbstbeteiligung. Kleinbetriebe bzw. mittelständische Unternehmen sollten bei der Festlegung der Risikobeteiligung berücksichtigen, dass oft enorme Zeitabstände zwischen den auftretenden Naturereignissen liegen und deshalb eine aussagefähige Statistik für die Festlegung des Selbstbehalts nicht zur Verfügung steht. Die Höhe des Selbstbehaltes zur Wohngebäude Versicherung sollte sich wie üblich an den finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens und an der Prämienersparnis orientieren.
Nebenarbeiten fallen auch dann unter den Versicherungsschutz, wenn sie nichtversicherte Sachen betreffen - so beispielsweise gärtnerische Arbeiten, wenn die Bepflanzung beseitigt werden muss, um an die im Erdreich verlegten Zuleitungsrohre der Wasserversorgung heranzukommen und den Rohrbruchschaden beheben zu können. Der Wohngebäude Versicherer hat gemäß § 85 VVG die Kosten, welche durch die Ermittlung und Feststellung des Schadens entstehen, dem VN insoweit zu erstatten, als ihre Aufwendung den Umständen nach geboten war.
Infos zur Wohngebäudeversicherung
Die Annahme des Antrags wird entweder ausdrücklich in einem gesonderten Annahmeschreiben oder konkludent durch Übersendung des Versicherungsscheins mit der Rechnung über die erste Prämie erklärt. Mit dem Zugang der Annahmebestätigung oder der Urkunde beim Antragsteller ist der Vertrag formell zustande gekommen. Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag des Wohngebäude Versicherers. Besteht die Entscheidung des Versicherers in der Annahme des Antrags mit der Einschränkung.
Ergänzt werden diese Bedingungen durch eine Reihe von Klauseln, die ebenfalls überarbeitet wurden und eine gewisse Anpassung an die individuellen Risikoverhältnisse gestatten. Generell gilt für Wohngebäude: Bei diesen Musterbedingungen handelt es sich nur um Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft an die Mitgliedsunternehmen. Für Neuverträge der Wohngebäudeversicherung, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Für Altverträge, die bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Wohngebäude Versicherungsart, in die die Elementardeckung einbezogen wird.
Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Auch für gewerbliche Risiken kann eine Wohngebäudeversicherung der Elementarschäden über die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) erreicht werden. Der Deckungsumfang für Wohngebäude entspricht dem, der für Wohngebäude und Hausrat gewährt wird. Die Elementarversicherung wird mit der gewerblichen Sturmversicherung gebündelt. Für industrielle Risiken stand die Elementarschadendeckung grundsätzlich im Rahmen der Extended-Coverage Versicherung (EC) zur Verfügung.
Bewertungsgrundlage nach VGB 2008 (Wohnfläche). Einen Versicherungswert gibt es nach den VGB 2008 (Wohnfläche) nicht, und somit wird im Versicherungsvertrag auch keine Versicherungssumme ausgewiesen. Hier beschreiten die Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll - bei gleichem Leistungsversprechen wie beim 1914er-Modell - einen anderen Weg, das Risiko der Gefahrenübernahme zu bewerten. Die Bewertung orientiert sich an der im Antrag aufzunehmenden Wohngebäude beschreibung mit Angaben über, Grundfläche in Quadratmetern, Voll- oder Teilkeller bzw. nicht unterkellert.
Danach gilt grundsätzlich das neue Recht. Die neuen Rechtsgrundlagen (VVG und Musterbedingungen) müssen ihre Bewährungsprobe vor den Gerichten erst einmal bestehen. Erst höchstrichterliche Entscheidungen werden neue Unklarheiten und aufgefundene Regelungslücken schließen. Gegenstand der Wohngebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohngebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung leistet Entschädigung für innerhalb vom Wohngebäude eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren, der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie der Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgenden Installationen.
Diese Anzeigepflicht wird durch die richtige und vollständige Beantwortung der im Antragsformular gestellten Fragen erfüllt. Im Gegensatz zum eigentlichen Antrag auf Abschluss der Wohngebäudeversicherung handelt es sich hier nicht um die Abgabe einer Willenserklärung, sondern um die Erteilung von Auskünften und somit um eine Wissenserklärung. Wichtig ist vor allem die Unterschrift des Wohngebäude Eigentümer, mit der er seine Willenserklärung auf Abschluss des Versicherungsvertrags dokumentiert. Erst die Unterschrift begründet eine Bindungswirkung.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat grundsätzlich kündigen. Generell darf der VN nach Antragstellung ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Gemäß den VGB liegt eine Gefahrerhöhung insbesondere vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Wohngebäude Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
Allgemeines rund um das Thema Wohngebäudeversicherung
Wohngebäude Zubehör ist mitversichert. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Wohngebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück. Der Instandhaltung dienen beispielsweise hierfür vorrätig gehaltene Dachziegel, Wand- und Bodenfliesen, Ersatzteile für technische Gebäudebestandteile wie z.B. für die Sanitäranlagen.
Durch folgende Klausel der Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll wird dem Leitungswasser gleichgestellt nach Klausel PK 7166 Nr. 1: Wasser aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren. An zusätzlichen Kosten sind versicherbar nach Klausel PK 7167 notwendige Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von innerhalb des versicherten Wohngebäude sowie von auf dem Versicherungsgrundstück verlegten Ableitungsrohren, Klausel PK 7364 Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser, der infolge eines Leitungswasserschadens entsteht und den das Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt hat.
Die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist der Versicherungsvertrag. Hierin wird gemäß den Dokumentierungen im Versicherungsschein auf die einschlägigen Gesetze und die vereinbarten Versicherungsbedingungen Bezug genommen. Die auf dieser Basis vom Wohngebäude Versicherer geschuldete Leistung bezeichnet man als Gefahrtragung; als Gegenleistung hat der Versicherungsnehmer die vereinbarte Prämie zu zahlen. Das Versicherungsvertragsrecht ist schuldrechtlicher Natur.
Nützliche Informationen über die Wohngebäudeversicherung
Die Wiederherstellung des Wohngebäude kann mit erhöhten Aufwendungen deshalb verbunden sein, weil behördliche Auflagen der unveränderten Wiederherstellung entgegenstehen. Diese werden ebenfalls ersetzt, soweit nicht die behördlichen Auflagen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt wurden. Restwerte, die nicht mehr verwertet werden dürfen. Nach den VGB wird indessen keine Entschädigung für verwertbare Reste versicherter Wohngebäude die infolge der behördlichen Wiederherstellungsbeschränkung nicht mehr verwertet werden dürfen.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist Repräsentant, wer befugt ist, selbstständig in einem gewissen, nicht unbedeutenden Umfang für den VN zu handeln und dabei auch dessen Rechte und Pflichten als VN wahrzunehmen. Anzeigepflicht des Wohngebäude Versicherungsnehmers oder seines Vertreters. Nach Abschnitt B § 1 Nr. VGB 2008 hat der VN bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung alle ihm bekannten Gefahrenumstände anzuzeigen, nach denen die Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind.
Die arglistige Täuschung gilt als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt worden ist. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Erdbeben (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen) der Wärme ausgesetzte Sachen Brandschäden, die an den versicherten Sachen im Wohngebäude dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden (Einschluss über Klausel PK 7161 möglich).
Warum ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll
Die Beschädigungen oder Zerstörungen der eigenen vier Wände ist täglich gegeben, einige können durch Vorsorge verhindert, oder minimiert werden. Doch ein Großteil der Gefahren ist leider nicht mit eigenen Kräften zu verhindert. Um sich wenigstens vor den finanziellen Folgen zu schützen, sollte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Gerade Gebäudeschäden durch Brände können verheerende Zerstörungskräfte entwickeln, welche das Haus nur durch teure Sanierungsmaßnahmen wieder bewohnbar machen, falls dies überhaupt möglich ist. Wer über eine gute Wohngebäudeversicherung verfügt, kann wenigstens seine finanziellen Verluste wieder erhalten, bzw. mit den Kostenerstattungen für anfallende Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen durch seinen Wohngebäudeversicherer rechnen.
Doch nicht nur die reinen Reparaturkosten an einem Wohngebäude werden auch durch eine günstige Wohngebäudeversicherung übernommen, sondern auch eine Reihe zusätzlicher finanzieller Aufwendungen, wie beispielsweise Lager- und Transportkosten, Entsorgungskosten, sowie Hotelkosten falls das Wohnhaus während der Arbeiten nicht bewohnbar ist.
Letzten Endes dürfte jedem Hauseigentümer spätestens nach den Meldungen der letzten Wochen über die Zerstörungen durch heftige Unwetter klar sein, welchem finanziellen Risiko er sich selbst und seine Familie aussetzt, wenn er auf eine Wohngebäudeversicherung verzichtet.