NV Wohngebäudehaftpflicht
Die NV Wohngebäudehaftpflicht zählt zu den ältesten Versicherungen in Deutschland. Sie wurde im Jahre 1818 in Neuharlingersiel gegründet, seitdem kontinuierlich gewachsen und wurde in den letzten Jahren auch modern auf den Internetvertrieb ausgerichtet.
Besonders in einigen Bereichen der Wohngebäudehaftpflicht kann die NV auf Erfolge verweisen, die nicht zuletzt auf qualifizierte Mitarbeiter, neuen Technologien sowie hervorragenden Versicherungsprodukten basieren, die oftmals auch in entsprechenden Ratings ausgezeichnet wurden.
Nach unseren Erfahrungen ist diese kleine Versicherung flexibler und schneller als die meisten Großen. Vor allem zeichnet sich dieses Unternehmen durch besondere Kundenfreundliche Serviceleistungen aus und leistet einen ungewöhnlich schnellen und flexiblen Schadensservice.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohngebäudehaftpflicht
Von einer zwingenden Vorschrift spricht man, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung unwirksam ist (z. B. Nichtigkeit einer betrügerischen Über- oder Doppelversicherung). Halbzwingende Vorschriften können nur zugunsten des Versicherungsnehmers oder eines durch die Wohngebäudehaftpflicht geschützten Dritten vertraglich geändert werden. Eine halbzwingende Vorschrift liegt vor, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass der Wohngebäudehaftpflicht Anbieter sich auf eine abweichende Vereinbarung nicht berufen kann.
Unter Wohngebäudehaftpflicht kann man im allgemeinen für eine Wohngebäude-Sachversicherung verstehen, die bei der Verbundenen Wohngebäudehaftpflicht im Rahmen eines gemeinsamen Bedingungswerks eine Versicherung für mehre Einzelgefahren ermöglicht. Sie vereinigt in sich die wesentlichen in Betracht kommenden Sachversicherungszweige, nämlich die Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung. Eine solche Vertragsform kommt dem Bedürfnis nach einer möglichst einfachen und übersichtlichen Versicherungspolice entgegen.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht leicht fahrlässig oder schuldlos, kann die Wohngebäudehaftpflicht den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat grundsätzlich kündigen. Generell darf der VN nach Antragstellung ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Gemäß den VGB liegt eine Gefahrerhöhung insbesondere vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
Die Rechtsfolgen der Verletzung sind vielseitig; die Folgen können Vertragsänderung, Rücktritt und Leistungsfreiheit sowie Kündigung sein. Hat der Wohngebäude Besitzer die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der Wohngebäudehaftpflicht rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom VN unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen Vertragsbestandteil.
Gebäudezubehör ist mitversichert. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem in der NV Wohngebäudehaftpflicht angegebenen Versicherungsgrundstück. Der Instandhaltung dienen beispielsweise hierfür vorrätig gehaltene Dachziegel, Wand- und Bodenfliesen, Ersatzteile für technische Gebäudebestandteile wie z.B. für die Sanitäranlagen.
Anpassungsfaktor beim Wohnflächenmodell. Wie beim 1914er-Modell, so ändert sich auch durch die NV Wohngebäudehaftpflicht nach dem Wohnflächenmodell der Grundbeitrag über den Anpassungsfaktor zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend den Veränderungen der anteiligen Indizes für Wohngebäude und Tariflohn für das Bauhauptgewerbe. Den Grundbeitrag für die NV Wohngebäudehaftpflicht ermittelt der Versicherer. Obwohl beide Modelle den gleichen Versicherungsschutz bieten und sie sich letztlich auch nicht in der Beitragsanpassung unterscheiden.
Zum Deckungsumfang siehe die gesonderten Beiträge Wohngebäudehaftpflicht und Elementarschadenversicherung. Die wesentlichen Gefahren und Schäden können also schon im Rahmen der NV Wohngebäudehaftpflicht abgedeckt werden. Die Solarversicherung ist deshalb eine Art Vollkaskoschutz. Der Versicherer Helvetia beschreibt die neue Photovoltaikversicherung beispielsweise wie folgt. Die neue Photovoltaikversicherung der Helvetia sichert diese Investition umfassend ab. Und das nicht nur gegen klassische Risiken, sondern auch gegen Bedienungsfehler.
Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich nicht auf Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren (wurde klarstellend überall ausgeschlossen. Eine Mitversicherung über die Wohngebäudehaftpflicht ist jedoch über die Klausel PK 7166 möglich), Plansch- oder Reinigungswasser (bei Letzterem ist der Gebrauch von Wasser außerhalb des Rohrsystems und der damit verbundenen Einrichtungen des Wohngebäude gemeint, z.B. Wasser aus Putzeimern), Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge.
Wegen der Festschreibung des Versicherungswertes im 1914er-Modell auf die Preise von 1914 bzw. wegen der Fixierung der Risikoübernahme im Wohnflächenmodell entsprechend der Wohnfläche, Bauart und Ausstattung des Gebäudes ist bei Änderungen des Baupreisniveaus während der Vertragszeit eine Anpassung der Beiträge für die NV Wohngebäudehaftpflicht an die damit einhergehenden veränderten Leistungsanforderungen des Versicherers notwendig. Dies geschieht in jährlichen Intervallen.
Die allgemeinen Rechtsgrundlagen eines Wohngebäudehaftpflicht Versicherungsvertrags finden sich vor allem in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle privatrechtlichen Verträge und somit grundsätzlich auch für Versicherungsverträge.
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Weitere Informationen über die NV Wohngebäudehaftpflicht
Gerade die Wohngebäudehaftpflicht sollte insbesondere bei entstandenen Schäden schnelle Hilfe leisten, um den Betroffenen schnellstmöglich die Reparatur, oder den Wiederaufbau der beschädigten bzw. zersörten Gebäude zu ermöglichen.
Bei der Wahl für die NV (Neuharlingersieler Versicherung) entscheiden Sie sich für ein seit 1818 rechtlich selbständiges und unabhängiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, einem zuverlässigen und bodenständigen Vertragspartner aus Ostfriesland.
Das angebotene Versicherungsangebot ist nicht nur umfangreich und solide sondern auch günstig, was sich in den bundesweiten Vergleichstests, wie auch unser Wohngebäudehaftpflicht Vergleich zeigt.
Wohngebäudehaftpflicht
Der VN hat eine Reihe von vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Werden diese vom VN oder von seinen Repräsentanten verletzt, kann der Wohngebäude Versicherer von seiner Leistungspflicht frei sein und den Versicherungsvertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass er sich Kenntnis und Verhalten seiner Repräsentanten anrechnen lassen muss. Dies gilt nicht nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung von Schäden am Wohngebäude.
Naturkatastrophen verursachen immer größere Schäden. Wie die Schweizer Rück in ihrem jährlichen Vergleich ermittelt hat, belasteten allein die Naturkatastrophen die Wohngebäude Versicherer im Jahr 2007 mit rd. 28 Milliarden Dollar. Die volkswirtschaftlichen Schäden in der Welt sind noch weit höher, vor allem als Folge von Stürmen und Überschwemmungen. Sie stiegen 2007 auf nun 70 Milliarden USD. Als Folge von Katastrophen waren in 2007 die meisten Todesopfer in Bangladesch, Indien, China und Pakistan zu beklagen.
Der Zeitwert des Wohngebäude errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Eine Wohngebäude Versicherung zum Zeitwert wird man nur aus besonderen Gründen wählen, beispielsweise für ältere Gebäude wegen schlechten Bauzustands oder für Gebäude, die nach einem größeren Schaden nicht wieder aufgebaut werden, und weil deshalb die Voraussetzungen für eine Neuwertentschädigung nicht erfüllt werden.
Infos zur Wohngebäudehaftpflicht
Die Annahme des Antrags wird entweder ausdrücklich in einem gesonderten Annahmeschreiben oder konkludent durch Übersendung des Versicherungsscheins mit der Rechnung über die erste Prämie erklärt. Mit dem Zugang der Annahmebestätigung oder der Urkunde beim Antragsteller ist der Vertrag formell zustande gekommen. Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag des Wohngebäude Versicherers. Besteht die Entscheidung des Versicherers in der Annahme des Antrags mit der Einschränkung.
Mit dem Wohngebäude verbundene Bestandteile sind grundsätzlich mitversichert. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. In Abschnitt A § 5 Nr. 2b VGB 2008 sind - in Abgrenzung zur Hausratversicherung nach VHB 2008 als mitversicherte Bestandteile in der Wohngebäudehaftpflicht besonders genannt. Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Mit dem Wegfall der Genehmigungspflicht sind die AVB auch in ihrer Funktion als Gerüst und Gerippe des Rechts und der Produktgestaltung in den freien Raum des Wettbewerbs gestellt. Dadurch ist die rechtliche Stabilisierungswirkung der bisherigen Rechtsprechung, aber auch der Kommentierung zu den AVB der einzelnen Versicherungszweige, in Frage gestellt. Besondere Bedingungen für die Wohngebäude Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) Grundbedingungswerk, Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung.
NV Wohngebäudehaftpflicht
Die Wohngebäudehaftpflicht erstreckt sich auch auf diese Anlagen. Außerdem gilt im Rahmen dieser Bedingungen der Versicherungsschutz erweitert für Rohre innerhalb versicherter Wohngebäude auf frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Rohren wasser- oder sonstige wärmetragende Flüssigkeit führender Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Darüber hinaus sind innerhalb versicherter Gebäude auch Frostschäden an den sonstigen Einrichtungen wasser- oder sonstige wärmetragende Flüssigkeit versichert.
Erhöht sich der Versicherungswert des Wohngebäude durch wertsteigernde Baumaßnahmen, so ist zur Vermeidung von Unterversicherung die Versicherungssumme dementsprechend für die NV Wohngebäudehaftpflicht anzupassen. Nach den VGB 2008 besteht jedoch innerhalb der laufenden Versicherungsperiode bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode für den erhöhten Wert der Wohngebäude Versicherungsschutz. Zur vollen Deckung in der darauffolgenden Versicherungsperiode ist eine Anpassung der Versicherungssumme an den gestiegenen Wert zu veranlassen.
Zu Wohnzwecken dienendes Wohngebäude zubehör ist insbesondere in Mehrfamilienhäusern anzutreffen. Hierunter fallen Heizstoffe für Sammelheizungen, Gemeinschaftswasch- und -trockenanlagen, Gebührenzähler der Gas-, Wasser- und Stromversorgung u. dgl. Da nur solches Zubehör mitversichert ist, dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, können sich bei gemischt genutzten Wohngebäude Abgrenzungsprobleme ergeben. Für solche Fälle, aber auch für Gebäudezubehör, welches ausschließlich gewerblichen Zwecken dient.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohngebäudehaftpflicht
Die Wohngebäudehaftpflicht leistet Entschädigung für innerhalb vom Wohngebäude eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren, der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie der Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgenden Installationen.
Widerruft der Kunde den Wohngebäudehaftpflicht Vertrag, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das gilt sowohl für bereits an den gezahlte Prämien als auch für an den Kunden erbrachte Leistungen, z. B. Schadenszahlungen. Eine Prämienzahlung kann die Wohngebäudehaftpflicht trotz Widerrufs nur dann verlangen, wenn der Kunde nicht nur über sein Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen aufgeklärt wurde, sondern auch über den zu zahlenden Betrag und wenn er zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnen soll.
Die Bestimmung über Unterversicherung gilt entsprechend für die Berechnung der Entschädigung der versicherten Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten und des Mietausfalls. Das heißt, dass dafür eine Unterversicherung im selben Verhältnis angerechnet wird wie für den Hauptschaden am Wohngebäude, obwohl es sich eigentlich um Erstrisikopositionen handelt. Insoweit ist der Erstrisikocharakter dieser Kosten- und Vermögensfolgeschadenpositionen eingeschränkt.
Allgemeines rund um das Thema Wohngebäudehaftpflicht
Die VGB 2008 lösen für das Neugeschäft die bis dahin gültigen VGB ab. Darüber hinaus ist es den einzelnen Versicherungsgesellschaften im Rahmen der Deregulierung erlaubt, von den Verbandsbedingungen abzuweichen und Deckungserweiterungen zu vereinbaren. Der Unterschied zwischen den VGB 2008 - Wert 1914 und VGB 2008 - Wohnfläche besteht lediglich in dem Verzicht auf Bildung einer Versicherungssumme in den Verträgen nach VGB 2008 - Wohnfläche sowie in der Beitragsberechnungsgrundlage. Der Versicherungsumfang für Wohngebäude ist der gleiche.
Klauseln der NV Wohngebäudehaftpflicht zu sonstigen Gefahren, Schäden und Kosten, Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte (Klausel PK 7360). Nach Klauseln PK 7360 entschädigt der Wohngebäude Versicherer bis zum vereinbarten Betrag auch Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass verwertbare Reste wegen behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Über Klausel PK 7365 ist der Anteil der Sachverständigenkosten versicherbar, die der VN im normierten Sachverständigenverfahren zu tragen hat.
Der Kunde hat die Möglichkeit, einem vom Antrag abweichenden Wohngebäude Versicherungsschein innerhalb eines Monats nach Zugang zu widersprechen. Macht er keinen Gebrauch vom Widerrufsrecht, gelten die Abweichungen als genehmigt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer den Kunden auf jede Abweichung und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hinweist. Zusätzlich muss er bei Übermittlung des Versicherungsscheins darauf hinweisen, dass die Abweichungen als genehmigt gelten.
Nützliche Informationen über die Wohngebäudehaftpflicht
Eine recht brauchbare Hilfestellung für die Ermittlung des Versicherungswertes bieten die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Vorlagen mit Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes. Nach diesen Angaben errechnet der Wohngebäude Versicherer dann die Versicherungssumme 1914. Versicherungswert in der Neuwert- und Zeitwertversicherung auf aktueller Preisbasis. Der Neuwert als Versicherungswert bestimmt sich ebenfalls nach dem ortsüblichen Neubauwert, jedoch nach aktuellen Preisen.
Thermische Solaranlagen werden hauptsächlich im Wohngebäudebereich des Wohngebäude für die Erwärmung von Brauchwasser oder zur Raumheizung (Heizungsunterstützung) genutzt. Mögliche Schäden sind im Rahmen der NV Wohngebäudehaftpflicht gedeckt. Die Erzeugung von Solarstrom durch PV-Anlagen hat erst mit Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und des 100.000 Dächer Solarstrom Programms eine größere Bedeutung erlangt, wenn man von der Versorgung von Autobahntelefonen, Parkuhren einmal absieht.
Durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen (Versicherungsschutz besteht jedoch dann, wenn die Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind.), an Laden- und Schaufensterscheiben, Gefahren der Feuerversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden an versicherten Sachen, solange das versicherte Wohngebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist.
Empfehlungen und Tipps
Die NV Wohngebäudehaftpflicht bietet Ihnen neben einen umfangreichen Versicherungsschutz einen, sehr guten Kunderserice, sowie günstige Beiträge. Immer Hausbesitzer entscheiden sich bei der Wahl Ihrer Versicherers für diesen Anbieter und sind mit dem Leistungsangebot sehr zufrieden.
Vor allem wenn es darauf ankommt, steht Ihnen dieser Versicherer für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung zur Seite. Darüberhinaus konnte die NV durch Ihre guten Bewertungen bei unabhängigen Verbraucherinstituten, wie beispielsweise Stiftung Warentest mit Ihrem Preis Leistungsangebot überzeugen.
Ein ebenso guter Gebäudeversicherer ist die Ostangler Wohngebäudehaftpflicht, wie auch hier, werden gute Leistungen zu günstigen Beiträgen angeboten.