VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)
VOB steht für: Verdingungsordnung für Bauleistungen. Dabei handelt es sich nicht etwa um ein Gesetz, sondern um ein Regelwerk im Bereich des privaten Baurechts, um die Zusammenarbeit zwischen Bauherrn einerseits sowie Bauunternehmen und Handwerkern andererseits zu vereinheitlichen.
Die VOB besteht aus folgenden drei Teilen:
Die VOB/A enthält die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen.
Die VOB/B behandelt die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
Die VOB/C enthält die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen.
Praxistipp
Bauunternehmen und Bauherren können sowohl VOB- als auch BGB-Verträge schließen. Vor allem im Bereich der Gewährleistung ist ein BGB-Vertrag auf Grund seiner längeren Verjährungsfristen vorzuziehen.