Schwarzarbeit
Politiker beklagen, Schwarzarbeit sei zum Volkssport geworden. Allerdings gibt es keine bundesweiten Statistiken, sondern nur Schätzungen. Die IG Bauen, Agrar, Umwelt schätzt beispielsweise für ihren Bereich die Zahl der Schwarzarbeiter auf etwa 0,5 Millionen, Tendenz leicht steigend.
Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass 10 % des regulären Handwerksumsatzes schwarz erwirtschaftet werden. Das sind um die 40 Milliarden EUR pro Jahr. Insgesamt sollen durch Schwarzarbeit quer durch alle Branchen insgesamt 190 Milliarden EUR pro Jahr erwirtschaftet werden.
Vorsicht vor Schwarzarbeitern
Der Hausbau ist ein beliebtes Betätigungsfeld für Schwarzarbeiter, egal ob es sich um den Kumpel handelt, der Installateur ist und eben mal ein paar Euro ohne Rechnung einschiebt, oder um illegal eingesetzte und unterbezahlte Leiharbeiter aus Polen. Doch gerade am Bau sollte man sich vor Schwarzarbeitern hüten. Wer Schwarzarbeiter beschäftigt, muss nicht nur mit Bußgeldern rechnen, sondern auch mit einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Schon wer 256 EUR monatlich kassiert, ist ein Schwarzarbeiter. Und derjenige, der zahlt, ist immer Komplize. Deshalb sollten Bauherren für ihr Bauvorhaben auch nur mit seriösen Anbietern zusammenarbeiten.
Pfusch am Bau
Abgesehen von der strafrechtlichen Verfolgung drohen Bauherren, die Schwarzarbeiter beschäftigen, weitere Gefahren: Sollten die Schwarzarbeiter pfuschen, hat der Bauherr keine rechtliche Möglichkeit, Nacherfüllung oder Neufertigung zu verlangen. Garantieansprüche oder das Recht auf Schadenersatz gibt es ebenfalls nicht. Schwarzarbeit ist Schwarzarbeit - rechtlich gesehen kann ein pfuschender Schwarzarbeiter nicht belangt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat zum Beispiel entschieden, dass Schwarzgelder nicht zurückgefordert werden können (OLG Frankfurt, 15.02.1991 - 19 U 171/89).
Wer darf helfen?
Beim Bau eines Eigenheims werden oft Freunde und Verwandte als Helfer eingesetzt. Sie sind nicht automatisch alle Schwarzarbeiter, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Arbeiten, die vom Bauherrn oder seinen Angehörigen geleistet werden, gelten als Selbsthilfe und Eigenleistung. Das gilt auch dann, wenn zum Beispiel Freunde oder Kollegen unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit helfen. Auch Leistungen, die aus Gefälligkeit oder Nachbarschaftshilfe von Nachbarn und Freunden erbracht werden, gelten nicht als Schwarzarbeit. Allerdings müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
räumliche Nähe zwischen Bauherr und Helfer (Nachbarn),
persönliche Beziehung (z.B. Vereinskameraden),
die Hilfe muss auf Gegenseitigkeit beruhen,
die Hilfe muss unentgeltlich sein oder nur mit einer Aufmerksamkeit belohnt werden.
Helfer steuerlich absetzbar
Im Gegensatz zu Schwarzarbeiterlöhnen sind Ausgaben für Helfer, die sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen, sogar steuerlich absetzbar. So können beispielsweise die Fahrtkosten der Helfer oder kleine Aufmerksamkeiten und Geschenke geltend gemacht werden. Steuerberater geben im Einzelfall Auskunft.
Versicherung muss sein
Jeder Bauantrag wird automatisch an die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Von ihr erhalten Bauherren einen Antrag auf Unfallversicherung der Bauhelfer in der gesetzlichen Pflichtversicherung. Der Bauherr ist verpflichtet, diese Versicherung zu bezahlen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Zahl der Helfer und deren Arbeitsstunden. Angehörige von beauftragten Firmen sind bereits versichert.
Fazit
Hände weg von Schwarzarbeit. Es kann teuer und unangenehm werden. Vor dem Einsatz von Freunden und Bekannten sollten Sie genaue Erkundigungen über die Bedingungen einziehen, unter denen sie eingesetzt werden können.