Schlüsselfertiger Bau
Für schlüsselfertiges Bauen gibt es keine allgemein anerkannte Definition. Was schlüsselfertig bedeutet, regelt jeder Vertrag zwischen Bauherr und Anbieter individuell.
Schlüsselfertig bedeutet in erster Linie, dass sich der Bauherr nicht selbst um den Bau kümmern muss. Weder muss er sich mit dem Bauantrag befassen noch mit den einzelnen Handwerkern. Er unterschreibt lediglich einen Vertrag mit einem lokalen Bauträger oder einer Fertighausfirma (Fertighaus) und übernimmt am Ende sozusagen den Schlüssel für das fertige Haus oder die fertige Wohnung. Während der Bauzeit leistet er die vertraglich vereinbarten Ratenzahlungen. Die meisten Bauträger und besonders die Fertighausfirmen werben damit, dass schlüsselfertiges Bauen besonders kostengünstig sei und zu einem Festpreis erfolge. Doch auch hier lauern zahlreiche Fallen, die Bauherren beachten sollten, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen.
Checkliste für schlüsselfertiges Bauen
Wer ist mein Vertragspartner?
Was ist Gegenstand des Vertrag?
Sind alle Sonderwünsche berücksichtigt?
Wann soll das Haus fertig sein?
Was muß bezahlt werden?
Wann muß bezahlt werden?
Was steht im Kleingedruckten?
Was passiert bei Mängeln?
Muß der Bauherr sich absichern?
Steht die Finanzierung?
Grundrissänderungen möglich
Schlüsselfertiges Bauen bedeutet übrigens nicht, dass der Bauherr die Wohnung oder das Haus so kaufen muss, wie der Bauträger sie anbietet. Selbst bei Eigentumswohnungen sind umfangreiche Änderungen im Grundriss möglich. Sofern sich der Bau noch im Anfangsstadium befindet bzw. noch gar nicht begonnen wurde, sollte dies sogar ohne Aufpreis möglich sein. Bauherren sollten sich jedoch vorab immer genau nach den Kosten erkundigen.
Sonderwünsche beachten
Den meisten Angeboten für ein schlüsselfertiges Haus oder eine schlüsselfertige Eigentumswohnung liegen Basisentwürfe bzw. Musterhäuser zu Grunde. Sollte der Bauherr Sonderwünsche haben, müssen diese in der Regel auch extra bezahlt werden. Je nachdem steigt der Preis dadurch gewaltig.
Familie M zum Beispiel zog das Angebot eines lokalen Bauträgers für ein Massivhaus in Erwägung. Einschließlich Grundstück sollte das freistehende Einfamilienhaus 342.566 EUR kosten. Nachdem Familie M diverse Sonderwünsche geltend gemacht hatte, erstellte der Bauträger einen neuen Kostenvoranschlag, der sich dann auf 434.598 EUR belief. Das mag ein extremes Beispiel sein, zeigt aber, wie nötig es ist, sich genauestens über die im Festpreis enthaltenen Leistungen zu informieren. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) stellte bei einer Untersuchung 1995 fest, dass sich der ursprüngliche Hauspreis um bis zu 20 % erhöhen kann.
Bei Fertighäusern gilt es zusätzlich zu beachten, dass sich der Festpreis meist erst auf die Leistungen ab Oberkannte Kellerdecke bezieht. Wer einen Keller haben möchte, muss noch einmal zwischen 30.678 EUR und 63.911 EUR rechnen, wer sich mit einer Fundamentplatte zufrieden gibt, mit 10.226 EUR bis 30.678 EUR.
Bauzeit nur teilweise kalkulierbar
Ein weiteres Argument für schlüsselfertiges Bauen ist die Bauzeit. Die Firmen werben damit, dass es für die schlüsselfertigen Bauten eine fest kalkulierbare Bauzeit gebe. Doch auch das ist manchmal nur ein Scheinargument. Wenn das Projekt noch nicht begonnen wurde, ist der Fertigstellungstermin keineswegs sicher. Der Baubeginn kann sich durch den Termin der Baufreigabe und wetterbedingte Einflüsse verzögern. Damit ist die gesamte Zeitplanung Schall und Rauch. Experten empfehlen, im Vertrag auf einen festen Termin für die Fertigstellung oder den Baubeginn zu bestehen. Bei Objekten, mit deren Bau bereits begonnen wurde, ist es sinnvoll, einen Fertigstellungstermin verbunden mit Schadenersatzleistungen für den Fall, dass es nicht klappt, in den Vertrag aufzunehmen. Das könnte zum Beispiel so aussehen, dass sich der Bauträger verpflichtet, dem Bauherrn die Miete zu bezahlen, sofern der Fertigstellungstermin um mehr als zwei Monate überschritten wird.
Praxistipp
Alle Änderungen im Grundriss und in der Ausstattung sowie zusätzliche Wünsche und sämtliche Kosten, die daraus entstehen, sollten Vertragsbestandteil werden. Der Verband privater Bauherren e.V., Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Tel.: 030 - 27 89 010, empfiehlt eine Checkliste mit 10 Punkten und gibt auch sonst Hilfestellungen.