Richtfest
Das Richtfest (Synonym: Hebauf) ist das Fest aller am Bau beteiligten Handwerker und des Bauherrn, nachdem der Dachstuhl bzw. das Dach eines Neubaus gerichtet ist. Wird das Richtfest in einer Gaststätte gefeiert, sind die dafür entstehenden Kosten in voller Höhe dem Herstellungsaufwand zuzurechnen.
Daneben übergibt der Bauherr den Handwerkern bei dieser Gelegenheit üblicherweise einen Geldbetrag. Auch dieser zählt zu den Herstellungskosten, vorausgesetzt, der Bauherr kann diesen Aufwand glaubhaft nachweisen. Es empfiehlt sich, das Richtfestgeld gegen eine entsprechende Quittung dem Architekten zu übergeben, mit der klaren schriftlichen Weisung, den Betrag an die beteiligten Handwerker weiterzuleiten. Auf diese Art und Weise spart man später Ärger mit dem Finanzamt.