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Mediationsverfahren

Freiwilliges Schlichtungsverfahren, dem sich die streitenden Parteien unterwerfen, um eine Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden. Dabei versucht ein unparteiischer Dritter (Mediator), einen für alle Beteiligten tragbaren Kompromiss zu finden. In jüngster Vergangenheit gewann die Mediation auch im Immobiliensektor an Bedeutung, nachdem sie zuvor in erster Linie im Familienrecht eingesetzt worden war.

Die Vorteile der Mediation

Eine Auseinandersetzung vor Gericht ist in der Regel langwierig und teuer. Gerade bei ungewissem Ausgang erscheint das Prozessrisiko für beide Seiten erheblich. Ziehen zwei streitende Partner - zum Beispiel Vermieter und Mieter - erst einmal vor Gericht, so ist das Tischtuch in der Regel zerschnitten. Nur sehr selten gelingt es, die Scherben wieder zu kitten und zu einem vernünftigen Umgang miteinander zurückzukehren. Diese Nachteile einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollen mit Hilfe der Mediation vermieden werden. Die Kosten für ein solches Verfahren sind kalkulierbar, der Zeitaufwand hält sich in Grenzen, und die Chancen stehen gut, dass die Partner - sofern sie den Schlichtungsvorschlag des Mediators akzeptieren - ihr Vertragsverhältnis fortsetzen können.

Die Nachteile der Mediation

Umgekehrt gilt: Ist das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien zerrüttet und wollen die Parteien nichts mehr miteinander zu tun haben, erscheint die Mediation als falscher Weg.

Beispiel
Ein Mieter bleibt schon seit Monaten hartnäckig die Mietzahlungen schuldig. Nach mehrmaligen erfolglosen Mahnungen kündigt der Vermieter fristlos den Vertrag. Der Mieter indessen weist die Kündigung zurück. In diesem Fall braucht der Vermieter einen vollstreckbaren Räumungstitel, schließlich will er den zahlungsunwilligen Mieter so schnell wie möglich loswerden und einen seriöseren Nachfolger suchen. Ein Mediationsverfahren hilft in dieser Situation nicht weiter. Der Streit muss vor Gericht ausgetragen werden.

Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Rechtsschutzversicherungen es bisher in der Regel ablehnen, die Kosten für eine Mediation zu übernehmen. Die Parteien müssen die Gebühren zwischen 75 und 300 EUR aus eigener Tasche zahlen.

Wann ist Mediation geeignet?

Mediation ist besonders dann sinnvoll, wenn die Partner grundsätzlich bereit sind, ihr Vertragsverhältnis nach einer Einigung in den strittigen Punkten fortzusetzen. Kommt es zum Beispiel innerhalb einer Eigentümergemeinschaft zu Auseinandersetzungen, sollte eine Mediation angestrebt werden. Denn immerhin werden die Beteiligten weiterhin unter demselben Dach wohnen. Auch Konflikte mit dem Verwalter lassen sich häufig vor einem Mediator schlichten. Probleme zwischen Vermieter und Mieter hinsichtlich der Höhe der Miete oder der Betriebskosten können ebenfalls in einem Mediationsverfahren beigelegt werden.

Wichtig: die Freiwilligkeit

Die Mediation beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Alle streitenden Partner müssen einem solchen Verfahren zustimmen und die grundsätzliche Bereitschaft mitbringen, an einer Lösung des Konflikts mitzuarbeiten. Widersetzt sich einer der Beteiligten - zum Beispiel ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft - kann es zu keiner Mediation kommen.

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