Mängelrüge
Um Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung geltend zu machen, ist eine schriftliche Mängelrüge an den dafür Verantwortlichen zu empfehlen (Bauunternehmen, Handwerker usw.). Der Begriff Mangel ist der Dreh- und Angelpunkt im Gewährleistungsrecht.
Sach- oder Rechtsmangel
In der Praxis muss zwischen Sach- und Rechtsmängeln unterschieden werden. Ein Sachmangel liegt zum Beispiel vor, wenn die Arbeit eines Handwerkers nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht, wenn sich also etwa bereits nach wenigen Wochen die Tapeten lösen. Von einem Rechtsmangel müsste gesprochen werden, wenn das gekaufte Grundstück mit Rechten Dritter belastet wäre (beispielsweise mit einer Hypothek), für die dann der Käufer aufzukommen hätte.
Mit der Mängelrüge werden dem oder den Verantwortlichen Sachmängel aufgezeigt, verbunden mit der Aufforderung, diese innerhalb einer bestimmten Frist im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen.