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Datenschutz Google Street View

Nicht zuletzt für die Immobilien-Wirtschaft bietet das Internet eine ganze Reihe von verkaufsfördernden Möglichkeiten. Dank Google Maps und Google Earth können sich potenzielle Käufer oder Mieter schon vorab über die Lage des Objekts informieren. Angeblich bedienen sich sogar die Finanzbehörden dieser Angebote, um festzustellen, in welchem Umfeld ein Steuerzahler wohnt (ein Anwesen in einer Villen-Gegend passt zum Beispiel nicht unbedingt zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 10.000 Euro). Das umstrittene Google Street-View gestattet noch detailliertere Einblicke. So werden nun ganze Straßenpanoramen ins Netz gestellt. Das heißt, der Internet-User erhält klare 360-Grad-Bilder von der betreffenden Straße.

Vor- und Nachteile von Google Street-View

Zweifellos hilft Google Street-View Immobilienkäufern und Mietinteressenten sehr bei der Auswahl der passenden Objekte. Vor allem dann, wenn in einer weiter entfernten Region eine Immobilie gekauft oder gemietet werden soll. Überzeugt das Umfeld nicht, brauchen ein persönlicher Besichtigungstermin und gegebenenfalls eine längere Anreise erst gar nicht in Betracht gezogen zu werden.

Doch Google Street-View stößt gerade in Deutschland nicht nur auf Beifall. Ganz im Gegenteil, viele Bundesbürger laufen Sturm gegen dieses neue Angebot, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen. Sie berufen sich dabei auf den Datenschutz. Andere kritisieren, Street-View liefere Einbrechern wichtige Informationen gleichsam frei Haus. Zwar werden Autokennzeichen und die Gesichter der Menschen geschwärzt oder verpixelt, wenn es freilich um die Abbildung von Gebäuden geht, erscheint die Rechtslage schon differenzierter. So bleibt die Frage umstritten, ob Aufnahmen von Immobilien personenbezogene Daten darstellen.

Widerspruchsrecht birgt Konfliktpotenzial

Grundsätzlich hat jeder Eigentümer oder Bewohner das Recht, der Veröffentlichung seines Gebäudes zu widersprechen. In diesem Fall wird das Haus auch nachträglich entfernt oder unkenntlich gemacht. Gerade in dieser Hinsicht kann es jedoch zu Interessenkonflikten kommen. Dann etwa, wenn der Eigentümer einer Immobilie sein Objekt gern im Internet präsentieren würde, aber die im Haus lebenden Mieter der Veröffentlichung aus Gründen des Datenschutzes widersprechen. Nach aktuellem Stand (Frühjahr 2010) will sich Google in solchen Zweifelsfällen für die Entfernung der betreffenden Abbildung entscheiden.

Kein erhöhtes Einbruchsrisiko

Die meisten Sicherheitsexperten teilen nicht die Sorge, infolge von Street-View könne es vermehrt zu Eigentumsdelikten wie Wohnungs- und Geschäftseinbrüchen kommen, In den meisten Fällen machten sich die Täter nämlich nicht die Mühe, den Tatort akribisch auszuspionieren. Sie brechen dort ein, wo sie spontan das geringste Risiko sehen, zum Beispiel in Häuser, deren Bewohner offenkundig verreist oder tagsüber berufstätig sind.

Insofern raten die Experten vorrangig zu hochwertigen mechanischen Sicherheitsausstattungen der Fenster und Türen. Dies sei ein weitaus besserer Schutz vor ungebetenen Gästen als die Unkenntlichmachung des Gebäudes im Internet. Oft wird darüber hinaus die Auffassung vertreten, bereits vorhandene Angebote wie Google Maps oder Google Earth seien für die Täter ohnehin aufschlussreicher als Street-View. Denn diese machten es Einbrechern leichter, Fluchtwege festzulegen.

Musterbrief: Widerspruch gegen Veröffentlichungen in Google Street-View

Übergabeeinschreiben
Google Germany GmbH
Street-View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg

Betreff: Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch Google Street-View Widerspruch gegenüber Google Inc./USA bzw. Google Germany GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit widerspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen in jedweder Form der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. Grundstückseigentum.

Konkret widerspreche ich der Veröffentlichung von Aufnahmen der folgenden Liegenschaft: (Straße mit Hausnummer, Ort mit Postleitzahl, Gebäudefarbe, Beschreibung markanter benachbarter Gebäude, sonstige Identifizierungsmerkmale; eventuell weitere Angaben zu einem Kfz oder zur eigenen Person, deren Bilder möglicherweise erfasst worden sein könnten).

Ich bitte um Bestätigung meines Widerspruchs. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
(Ihre Unterschrift)

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