gebaeudeversicherung.mobi Auswahlmenü
Bauträger

Bauträger

Infos und Tipps zum Thema Bauträger

BauträgerBauträger Informationen rund um das Thema BauenInformationen rund um das Thema Bauen Wohngebäudeversicherung online vergleichenWohngebäudeversicherung online vergleichen
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Wohngebäudeversicherung

Bauträger

Das Prinzip ist denkbar einfach: Der Bauträger errichtet auf einem ihm gehörenden Grundstück in eigenem Namen und auf eigene Rechnung eine Immobilie, die er meist schon während der Bauzeit weiterverkauft. In der Regel handelt es sich um Eigentumswohnungen, doch werden auch komplette Ein- oder Zweifamilienhäuser auf diese Weise gebaut. Das heißt, der Bauträger tritt als Bauherr auf. Der Vorteil des Käufers besteht in der Bequemlichkeit: Er vertraut darauf, dass der Bauträger die Immobilie schlüsselfertig und zu einem zuvor vereinbarten Festpreis übergibt.

Wichtig: Wie solvent ist der Bauträger?
Je nach Baufortschritt zahlt der Käufer einen bestimmten Teil des vereinbarten Festpreises. Die Gefahr besteht nun darin, dass der Bauträger vor Abschluss der vereinbarten Leistungen in Konkurs gerät. In einem solchen Fall kommen erhebliche juristische und finanzielle Probleme auf den Anleger zu. Unter Umständen gerät die gesamte Kalkulation durcheinander, weil die Wohnung oder das Haus zum vereinbarten Termin nicht bezugsfertig sind und der Eigentümer keine Miete erhält. Deshalb ist es bei einer Zusammenarbeit mit Bauträgern außerordentlich wichtig, auf ein seriöses und solventes Unternehmen zu achten.

Checkliste: Woran erkennt man einen guten Bauträger?

Absolut zuverlässige Kriterien kann es nicht geben. Das solvente Unternehmen X kann durch wenige schlechte Geschäfte und eine flaue allgemeine Konjunktur schon in wenigen Monaten zum Sorgenkind werden. Dennoch gibt es ein paar Anhaltspunkte, die der Anleger vor dem Vertragsabschluss in Erfahrung bringen sollte:
1. Wie lange ist das Bauträger-Unternehmen schon am Markt? Vorsicht bei jüngeren Unternehmen! Existiert der Bauträger schon zehn Jahre oder länger, so ist dies ein gutes Zeichen.
Wer ist der Inhaber? Tritt zum Beispiel die Ehefrau als Geschäftsführerin auf, obgleich ihr Mann de facto das Unternehmen leitet, ist Vorsicht angebracht. Meist lag dann in der Vergangenheit schon ein Konkursfall vor.
2. Ist das Unternehmen in der Region ansässig, kennt es die Verhältnisse vor Ort?
3. Wie viele Projekte hat das Unternehmen bereits realisiert und erfolgreich vermarktet?
4. Welchen Eindruck hinterlassen die Vertriebsmethoden des Bauträgers (aggressiv-bedrängend oder gediegen-seriös)?

Praxistipp
Diese Checkliste dient nur einem ersten, eher oberflächlichen Bauträger-TÜV. Daneben sollte sich der Anleger weitere Informationen besorgen. Als potenzielle Informanten kommen zum Beispiel in Frage:
Ehemalige Kunden des Unternehmens (viele von ihnen wohnen selbst in den Eigentumswohnungen der vom Bauträger bereits realisierten Projekte),
Handwerkskammern sowie IHKs,
das örtliche Bauamt,
Wirtschaftsauskunfteien und
die Hausbank.

Bauträgervertrag: Darauf sollte man achten

Auch ein erfahrener Bauträger ist gegen Fehlkalkulationen nicht gefeit. Die Folgen sollte er aber selbst tragen und nicht etwa der Anleger. Das heißt im Klartext, im Kaufvertrag sollte eine Festpreisklausel ohne Wenn und Aber vereinbart werden. Finger weg von einer Preisgleitklausel, mit der so mancher Investor schon unangenehme Erfahrungen gesammelt hat.

Praxistipp
So könnte eine Festpreisklausel in einem Kaufvertrag formuliert werden: Der Kaufpreis beträgt .... EUR. Dieser Preis wird als Festpreis vereinbart. Änderungen ergeben sich nur dann, wenn der Käufer ausdrücklich Zusatzwünsche äußert, die den in diesem Vertrag festgelegten Leistungsumfang erheblich überschreiten.

Zahlungen nur auf Grund der Makler- und Bauträgerverordnung

Wie bereits erwähnt, verlangen Bauträger Teilzahlungen, die sich am Fortschritt des Bauwerkes orientieren. Der Anleger sollte dabei allerdings nur die in der Makler- und Bauträgerverordnung fixierte Höhe dieser Abschlagszahlungen akzeptieren. Folgende Teilzahlungen erscheinen annehmbar:
Maximal 30 % bei Beginn der Erdarbeiten.
Die Restsumme kann zu folgenden Prozentsätzen berechnet werden:
40 % nach Fertigstellung des Rohbaus,
25 % nach Fertigstellung der Rohinstallation einschließlich Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten,
15 % nach Fertigstellung der Tischler- und Glaserarbeiten,
15 % nach Bezugsfertigkeit beziehungsweise bei Besitzübergabe,
5 % nach vollständiger Fertigstellung.

Interessant erscheinen die letzten 5 % des Kaufpreises. Damit hat der Anleger ein wichtiges Druckmittel in der Hand, um den Bauträger zur Beseitigung festgestellter Mängel zu veranlassen. Justitia ist dabei übrigens auf Seiten des Käufers. Die Richter gestehen ihm nämlich durchaus zu, diese Restzahlung als Druckmittel einzusetzen, um den Bauträger zur Beseitigung festgestellter Mängel zu veranlassen.

Definitiven Fertigstellungstermin vereinbaren

Der Käufer sollte sich nicht mit schwammigen, interpretationsfähigen Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung zufrieden geben (Zwölf Monate nach Baubeginn... usw.), sondern im Kaufvertrag einen festen Termin verankern (zum Beispiel: Bezugsfertigkeit der schlüsselfertigen Wohnung ist am 1. Oktober 2013). Schließlich empfiehlt es sich, eine förmliche Abnahme der Immobilie vertraglich zu vereinbaren.

Praxistipp
Um im Fall einer Auseinandersetzung mit dem Bauträger kostspielige Prozesse zu vermeiden, können beide Parteien schon im Kaufvertrag eine Schiedsgutachterklausel vereinbaren. Dann entscheidet ein von der zuständigen Industrie- und Handelskammer benannter Sachverständiger, ob ein Baumangel vorliegt oder nicht. Die Kosten trägt die unterlegene Partei.

Hausratversicherung
Hausratversicherung
Schon ab 2,49 € monatl.

Passend zu Ihrer Gebäudeversicherung, eine günstige Hausratversicherung mit optimalen Leistungen finden.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Schon ab 1,49 € monatl.

Hier eine günstige und gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht finden. Jetzt Beiträge vergleichen und sparen.

Gasanbieter
Gasanbieter
Jetzt bis 280,- € sparen

Ständig steigende Gaspreise? Wechseln Sie jetzt zu einem günstigeren Gasanbieter und sparen Sie bares Geld.

Stromanbieter
Stromanbieter
Jetzt bis 350,- € sparen

Strompreise werden immer teurer. Finden Sie hier günstige Stromanbieter und wechseln Sie bequem online.


^